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Baumstark, Eduard: Kameralistische Encyclopädie. Heidelberg u. a., 1835.

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a) Den Aussetzbetrieb (aussetzenden, intermedirenden),
nach welchem jede Forstabtheilung, insbesondere aber eine kleine
Waldung, wenn ihre Umtriebszeit eingetreten ist, regelmäßig ganz
abgeholzt und wieder erneuert wird.

b) Der Nachhaltsbetrieb, nach welchem man periodisch
einen Theil der Waldfläche oder eine Forstabtheilung abholzt und
wieder verjüngt, um so einen regelmäßig periodischen oder jähr-
lichen Ertrag zu sichern, vom Boden den größten Nutzen zu ziehen,
und für die fortwährende Nutzung zu sorgen2). Man kann die
hierher gehörenden verschiedenen Betriebsweisen folgendermaßen
zusammenstellen:

a) Rein forstliche Nachhaltsbetriebsarten, d. h. solche,
bei welchen blos eine nachhaltige Bewirthschaftung des Forstes auf
Holz bezweckt, und die übrigen Nutzungen als Nebensache betrachtet
werden. Es sind dies folgende:

a) Der Fehmel- (Fimmel-, Schleich- oder Plänter-)
Betrieb, d. h. derjenige, bei welchem man forstweise und einzeln
den Hieb anlegt und die Verjüngung bezweckt3).

b) Der Schlagwaldbetrieb, d. h. derjenige, bei welchem
man die ganze Waldfläche in mehrere gleiche regelmäßige Theile
(Schläge) eintheilt, von welchen man dann einen nach dem an-
dern besaamt, um wieder in gleichen Perioden einen nach dem
andern abholzen und wieder verjüngen zu können u. s. f., wodurch
ein fortwährender regelmäßiger Umtrieb eintritt4).

b) Landwirthschaftlich forstliche Nachhaltsbetriebs-
arten, d. h. solche, bei welchen man dem Waldboden nicht blos
den größten nachhaltigen Forstertrag, sondern auch zugleich eine
erhebliche landwirthschaftliche Nutzung abzugewinnen sucht, folglich
die sonstige Nebennutzung an Futter, Streu und Getreide auch zu
Hauptnutzungen erhebt. Es gehören hierher:

a) Der Hackwaldbetrieb, d. h. derjenige, bei welchem man
in Niederwaldungen sogleich nach dem Hiebe die Erde zwischen den
Stöcken beackert und besäet, um daraus einige Getreideernten zu
beziehen5).

b) Der Baumfeldbetrieb, d. h. derjenige, bei welchem
man den Wald in Schläge eintheilt, von diesen jährlich einen ab-
holzt, in diesem die Stöcke ausrodet, den Boden für Feldbau zu-
richtet, einige Jahre als Feldboden landwirthschaftlich benutzt,
dann eine entsprechende Holzart in Reihen der Ackerfurchen nach
anpflanzt, zwischen diesen Reihen den Feldbau fortsetzt, bis dies
wegen der Größe der Bäume nicht mehr angeht, hierauf die Hälfte
der Bäume herausnimmt, sobald sich die Bäume durch ihre Größe

a) Den Ausſetzbetrieb (ausſetzenden, intermedirenden),
nach welchem jede Forſtabtheilung, insbeſondere aber eine kleine
Waldung, wenn ihre Umtriebszeit eingetreten iſt, regelmäßig ganz
abgeholzt und wieder erneuert wird.

b) Der Nachhaltsbetrieb, nach welchem man periodiſch
einen Theil der Waldfläche oder eine Forſtabtheilung abholzt und
wieder verjüngt, um ſo einen regelmäßig periodiſchen oder jähr-
lichen Ertrag zu ſichern, vom Boden den größten Nutzen zu ziehen,
und für die fortwährende Nutzung zu ſorgen2). Man kann die
hierher gehörenden verſchiedenen Betriebsweiſen folgendermaßen
zuſammenſtellen:

α) Rein forſtliche Nachhaltsbetriebsarten, d. h. ſolche,
bei welchen blos eine nachhaltige Bewirthſchaftung des Forſtes auf
Holz bezweckt, und die übrigen Nutzungen als Nebenſache betrachtet
werden. Es ſind dies folgende:

a) Der Fehmel- (Fimmel-, Schleich- oder Plänter-)
Betrieb, d. h. derjenige, bei welchem man forſtweiſe und einzeln
den Hieb anlegt und die Verjüngung bezweckt3).

b) Der Schlagwaldbetrieb, d. h. derjenige, bei welchem
man die ganze Waldfläche in mehrere gleiche regelmäßige Theile
(Schläge) eintheilt, von welchen man dann einen nach dem an-
dern beſaamt, um wieder in gleichen Perioden einen nach dem
andern abholzen und wieder verjüngen zu können u. ſ. f., wodurch
ein fortwährender regelmäßiger Umtrieb eintritt4).

β) Landwirthſchaftlich forſtliche Nachhaltsbetriebs-
arten, d. h. ſolche, bei welchen man dem Waldboden nicht blos
den größten nachhaltigen Forſtertrag, ſondern auch zugleich eine
erhebliche landwirthſchaftliche Nutzung abzugewinnen ſucht, folglich
die ſonſtige Nebennutzung an Futter, Streu und Getreide auch zu
Hauptnutzungen erhebt. Es gehören hierher:

a) Der Hackwaldbetrieb, d. h. derjenige, bei welchem man
in Niederwaldungen ſogleich nach dem Hiebe die Erde zwiſchen den
Stöcken beackert und beſäet, um daraus einige Getreideernten zu
beziehen5).

b) Der Baumfeldbetrieb, d. h. derjenige, bei welchem
man den Wald in Schläge eintheilt, von dieſen jährlich einen ab-
holzt, in dieſem die Stöcke ausrodet, den Boden für Feldbau zu-
richtet, einige Jahre als Feldboden landwirthſchaftlich benutzt,
dann eine entſprechende Holzart in Reihen der Ackerfurchen nach
anpflanzt, zwiſchen dieſen Reihen den Feldbau fortſetzt, bis dies
wegen der Größe der Bäume nicht mehr angeht, hierauf die Hälfte
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[320/0342] a) Den Ausſetzbetrieb (ausſetzenden, intermedirenden), nach welchem jede Forſtabtheilung, insbeſondere aber eine kleine Waldung, wenn ihre Umtriebszeit eingetreten iſt, regelmäßig ganz abgeholzt und wieder erneuert wird. b) Der Nachhaltsbetrieb, nach welchem man periodiſch einen Theil der Waldfläche oder eine Forſtabtheilung abholzt und wieder verjüngt, um ſo einen regelmäßig periodiſchen oder jähr- lichen Ertrag zu ſichern, vom Boden den größten Nutzen zu ziehen, und für die fortwährende Nutzung zu ſorgen2). Man kann die hierher gehörenden verſchiedenen Betriebsweiſen folgendermaßen zuſammenſtellen: α) Rein forſtliche Nachhaltsbetriebsarten, d. h. ſolche, bei welchen blos eine nachhaltige Bewirthſchaftung des Forſtes auf Holz bezweckt, und die übrigen Nutzungen als Nebenſache betrachtet werden. Es ſind dies folgende: a) Der Fehmel- (Fimmel-, Schleich- oder Plänter-) Betrieb, d. h. derjenige, bei welchem man forſtweiſe und einzeln den Hieb anlegt und die Verjüngung bezweckt3). b) Der Schlagwaldbetrieb, d. h. derjenige, bei welchem man die ganze Waldfläche in mehrere gleiche regelmäßige Theile (Schläge) eintheilt, von welchen man dann einen nach dem an- dern beſaamt, um wieder in gleichen Perioden einen nach dem andern abholzen und wieder verjüngen zu können u. ſ. f., wodurch ein fortwährender regelmäßiger Umtrieb eintritt4). β) Landwirthſchaftlich forſtliche Nachhaltsbetriebs- arten, d. h. ſolche, bei welchen man dem Waldboden nicht blos den größten nachhaltigen Forſtertrag, ſondern auch zugleich eine erhebliche landwirthſchaftliche Nutzung abzugewinnen ſucht, folglich die ſonſtige Nebennutzung an Futter, Streu und Getreide auch zu Hauptnutzungen erhebt. Es gehören hierher: a) Der Hackwaldbetrieb, d. h. derjenige, bei welchem man in Niederwaldungen ſogleich nach dem Hiebe die Erde zwiſchen den Stöcken beackert und beſäet, um daraus einige Getreideernten zu beziehen5). b) Der Baumfeldbetrieb, d. h. derjenige, bei welchem man den Wald in Schläge eintheilt, von dieſen jährlich einen ab- holzt, in dieſem die Stöcke ausrodet, den Boden für Feldbau zu- richtet, einige Jahre als Feldboden landwirthſchaftlich benutzt, dann eine entſprechende Holzart in Reihen der Ackerfurchen nach anpflanzt, zwiſchen dieſen Reihen den Feldbau fortſetzt, bis dies wegen der Größe der Bäume nicht mehr angeht, hierauf die Hälfte der Bäume herausnimmt, ſobald ſich die Bäume durch ihre Größe

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Zitationshilfe: Baumstark, Eduard: Kameralistische Encyclopädie. Heidelberg u. a., 1835, S. 320. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/baumstark_encyclopaedie_1835/342>, abgerufen am 02.05.2024.