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Baumstark, Eduard: Kameralistische Encyclopädie. Heidelberg u. a., 1835.

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Verfertigung derselben sind wesentlich von den landwirthschaftlichen
Taxationsgeschäften (§. 217.) verschieden1). Da sich bei der Land-
wirthschaft der Ertrag jedes Jahr erneuet, so ist man dort auf
Informationen und Auszüge aus den Wirthschaftsbüchern ange-
wiesen und muß annäherungsweise bestimmen, was bei einem ge-
wissen Systeme für ein Ertrag erfolgen mag. Bei der Forstwirth-
schaft erstreckt sich ein Umtrieb auf viele Jahre, und man hat es
mit einem bestimmten festen Bestande zu thun, dessen Masse in der
Gegenwart und für die Zukunft berechnet werden muß2). Will
man daher den gegenwärtigen Bestand abschätzen (Massen-
aufnahme), so braucht man sich blos auf das an Holz, Wildpret
und Gras Vorhandene zu beziehen. Soll aber der zukünftige
Bestand ermittelt werden (Aufnahme des periodischen Ertrags),
so ist vorerst der jetzige zu berechnen, der periodische Zuwachs zu
bestimmen und Alles dasjenige mit in Abzug zu bringen, was, aus
irgend was für Gründen, an Naturale und Geld in Abgang ge-
räth. Dazu können aber nur blos allgemeine Erfahrungen und
besondere Verhältnisse des abzuschätzenden Forstes und Jagdrevieres
die geeigneten Haltpunkte geben, und es läßt sich leicht erklären,
warum das forstliche Taxationswesen noch unvollständiger als die
Forstwissenschaft im Ganzen ist. Die Abschätzung

A. Der Hauptnutzung zerfällt in jene der Jagd und des
Holzes. Erstere kann nur nach den Jagdregistern, nach Infor-
mationen über den gegenwärtigen Wildstand u. dgl., und nach
allgemeinen Regeln des Hegens ermittelt werden. Die Holznutzung
aber, sei sie vom gegenwärtigen Bestande oder von dem zukünftigen
auszumitteln, setzt immer eine Abzählung und Messung der
Stämme
voraus. Diese geschieht nun a) entweder durch wirk-
liches Abzählen, Messen und Klassiren der Stämme des Bestandes3),
b) oder durch Vornahme dieses Geschäftes auf Probeflächen von
1/8 -1 Morgen, wovon man dann das Resultat mit der Morgen-
zahl des ganzen Bestandes multiplizirt; c) oder durch Vergleichs-
(Erfahrungs-, Ertrags-) Tafeln4) über den Holzmassegehalt von
Beständen verschiedener Alter, Gattung und Wirthschaftsmethode.
Mit dieser Abzählung findet zugleich eine Sortirung des Holzes in
Brenn- und Nutzholz Statt, und nach dem berechnet man jeden
Stamm und jede Klasse einzeln durch Multiplication der Kreisfläche
mit der Höhe, oder aber so, daß man alle einzelnen Stammkreis-
flächen in Quadratfußen bestimmt, diese einzelnen Resultate in eine
Hauptsumme bringt, und dann den Kubikinhalt berechnet, indem
man jene Hauptsumme mit der Durchschnittshöhe der Stämme des
Bestandes multiplizirt. Das Reisig und Buschholz wird nach dem

Verfertigung derſelben ſind weſentlich von den landwirthſchaftlichen
Taxationsgeſchäften (§. 217.) verſchieden1). Da ſich bei der Land-
wirthſchaft der Ertrag jedes Jahr erneuet, ſo iſt man dort auf
Informationen und Auszüge aus den Wirthſchaftsbüchern ange-
wieſen und muß annäherungsweiſe beſtimmen, was bei einem ge-
wiſſen Syſteme für ein Ertrag erfolgen mag. Bei der Forſtwirth-
ſchaft erſtreckt ſich ein Umtrieb auf viele Jahre, und man hat es
mit einem beſtimmten feſten Beſtande zu thun, deſſen Maſſe in der
Gegenwart und für die Zukunft berechnet werden muß2). Will
man daher den gegenwärtigen Beſtand abſchätzen (Maſſen-
aufnahme), ſo braucht man ſich blos auf das an Holz, Wildpret
und Gras Vorhandene zu beziehen. Soll aber der zukünftige
Beſtand ermittelt werden (Aufnahme des periodiſchen Ertrags),
ſo iſt vorerſt der jetzige zu berechnen, der periodiſche Zuwachs zu
beſtimmen und Alles dasjenige mit in Abzug zu bringen, was, aus
irgend was für Gründen, an Naturale und Geld in Abgang ge-
räth. Dazu können aber nur blos allgemeine Erfahrungen und
beſondere Verhältniſſe des abzuſchätzenden Forſtes und Jagdrevieres
die geeigneten Haltpunkte geben, und es läßt ſich leicht erklären,
warum das forſtliche Taxationsweſen noch unvollſtändiger als die
Forſtwiſſenſchaft im Ganzen iſt. Die Abſchätzung

A. Der Hauptnutzung zerfällt in jene der Jagd und des
Holzes. Erſtere kann nur nach den Jagdregiſtern, nach Infor-
mationen über den gegenwärtigen Wildſtand u. dgl., und nach
allgemeinen Regeln des Hegens ermittelt werden. Die Holznutzung
aber, ſei ſie vom gegenwärtigen Beſtande oder von dem zukünftigen
auszumitteln, ſetzt immer eine Abzählung und Meſſung der
Stämme
voraus. Dieſe geſchieht nun a) entweder durch wirk-
liches Abzählen, Meſſen und Klaſſiren der Stämme des Beſtandes3),
b) oder durch Vornahme dieſes Geſchäftes auf Probeflächen von
⅛-1 Morgen, wovon man dann das Reſultat mit der Morgen-
zahl des ganzen Beſtandes multiplizirt; c) oder durch Vergleichs-
(Erfahrungs-, Ertrags-) Tafeln4) über den Holzmaſſegehalt von
Beſtänden verſchiedener Alter, Gattung und Wirthſchaftsmethode.
Mit dieſer Abzählung findet zugleich eine Sortirung des Holzes in
Brenn- und Nutzholz Statt, und nach dem berechnet man jeden
Stamm und jede Klaſſe einzeln durch Multiplication der Kreisfläche
mit der Höhe, oder aber ſo, daß man alle einzelnen Stammkreis-
flächen in Quadratfußen beſtimmt, dieſe einzelnen Reſultate in eine
Hauptſumme bringt, und dann den Kubikinhalt berechnet, indem
man jene Hauptſumme mit der Durchſchnittshöhe der Stämme des
Beſtandes multiplizirt. Das Reiſig und Buſchholz wird nach dem

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[327/0349] Verfertigung derſelben ſind weſentlich von den landwirthſchaftlichen Taxationsgeſchäften (§. 217.) verſchieden1). Da ſich bei der Land- wirthſchaft der Ertrag jedes Jahr erneuet, ſo iſt man dort auf Informationen und Auszüge aus den Wirthſchaftsbüchern ange- wieſen und muß annäherungsweiſe beſtimmen, was bei einem ge- wiſſen Syſteme für ein Ertrag erfolgen mag. Bei der Forſtwirth- ſchaft erſtreckt ſich ein Umtrieb auf viele Jahre, und man hat es mit einem beſtimmten feſten Beſtande zu thun, deſſen Maſſe in der Gegenwart und für die Zukunft berechnet werden muß2). Will man daher den gegenwärtigen Beſtand abſchätzen (Maſſen- aufnahme), ſo braucht man ſich blos auf das an Holz, Wildpret und Gras Vorhandene zu beziehen. Soll aber der zukünftige Beſtand ermittelt werden (Aufnahme des periodiſchen Ertrags), ſo iſt vorerſt der jetzige zu berechnen, der periodiſche Zuwachs zu beſtimmen und Alles dasjenige mit in Abzug zu bringen, was, aus irgend was für Gründen, an Naturale und Geld in Abgang ge- räth. Dazu können aber nur blos allgemeine Erfahrungen und beſondere Verhältniſſe des abzuſchätzenden Forſtes und Jagdrevieres die geeigneten Haltpunkte geben, und es läßt ſich leicht erklären, warum das forſtliche Taxationsweſen noch unvollſtändiger als die Forſtwiſſenſchaft im Ganzen iſt. Die Abſchätzung A. Der Hauptnutzung zerfällt in jene der Jagd und des Holzes. Erſtere kann nur nach den Jagdregiſtern, nach Infor- mationen über den gegenwärtigen Wildſtand u. dgl., und nach allgemeinen Regeln des Hegens ermittelt werden. Die Holznutzung aber, ſei ſie vom gegenwärtigen Beſtande oder von dem zukünftigen auszumitteln, ſetzt immer eine Abzählung und Meſſung der Stämme voraus. Dieſe geſchieht nun a) entweder durch wirk- liches Abzählen, Meſſen und Klaſſiren der Stämme des Beſtandes3), b) oder durch Vornahme dieſes Geſchäftes auf Probeflächen von ⅛-1 Morgen, wovon man dann das Reſultat mit der Morgen- zahl des ganzen Beſtandes multiplizirt; c) oder durch Vergleichs- (Erfahrungs-, Ertrags-) Tafeln4) über den Holzmaſſegehalt von Beſtänden verſchiedener Alter, Gattung und Wirthſchaftsmethode. Mit dieſer Abzählung findet zugleich eine Sortirung des Holzes in Brenn- und Nutzholz Statt, und nach dem berechnet man jeden Stamm und jede Klaſſe einzeln durch Multiplication der Kreisfläche mit der Höhe, oder aber ſo, daß man alle einzelnen Stammkreis- flächen in Quadratfußen beſtimmt, dieſe einzelnen Reſultate in eine Hauptſumme bringt, und dann den Kubikinhalt berechnet, indem man jene Hauptſumme mit der Durchſchnittshöhe der Stämme des Beſtandes multiplizirt. Das Reiſig und Buſchholz wird nach dem

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Zitationshilfe: Baumstark, Eduard: Kameralistische Encyclopädie. Heidelberg u. a., 1835, S. 327. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/baumstark_encyclopaedie_1835/349>, abgerufen am 07.05.2024.