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Baumstark, Eduard: Kameralistische Encyclopädie. Heidelberg u. a., 1835.

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theken u. dgl. haben die meisten Posten der Betriebsausgaben im
Handelsgeschäfte. Man kann daher im Umsatzgeschäfte folgende
Betriebsausgaben aufstellen:

a) Für Anschaffung und Unterhaltung des stehenden Capi-
tals an Gewerbsgebäuden, Geräthschaften, Arbeitsthieren nebst
Geschirr, auszuleihenden beweglichen Gegenständen (das Geld aus-
genommen), Hausrath und Gerechtsamen, -- und des umlau-
fenden Capitals an Waaren- und Geldvorräthen (wobei die
Verluste durch Verderbniß und schlechtes Geld nicht zu vergessen
sind). Die leztere Klasse von Ausgaben ist beim Handelsmanne
eigentlich blos der Waarenpreis, Geld- und Effectencurs, den er
zu bezahlen hat. In dieser Hinsicht kommt also Alles auf den
Einkauf an, der um so wohlfeiler geschieht, je näher die Waaren
beim Producenten geholt werden, weil der Satz der Zwischenkosten
niedriger ausfällt. Um sich aber, wenn man beim Kaufe nicht
selbst zugegen ist, vor schlechten Waaren zu sichern, hat man auch
einen Kauf auf Probe und Besicht und einen solchen auf Nach-
stechen eingeführt1). Wohlfeile und gute Einkäufe macht man
oft bei Auctionen (Licitationen, Versteigerungen), sie mögen
freiwillig oder von Rechts- und Polizeiwegen geschehen2).

b) Für Besoldung, Löhnung und Unterhaltung des Ge-
schäftspersonales in dem Bureau, in den Magazinen und auf
Reisen. Im Allgemeinen kennt man hierbei das System des
Stücklohnes nicht, sondern jenes der jährlichen, halb- oder
vierteljährlichen Besoldung und Löhnung, entweder mit oder
ohne Kost und Wohnung. Es ist übrigens auch hier rathsam, da,
wo es auf die Anzahl der gemachten Geschäfte ankommt, z. B. den
Reisecommis, von jedem Geschäfte ein Bestimmtes neben der fixen,
übrigens mit Bezug auf diese Accidenzien berechneten, Besoldung
zu verwilligen. Dies kann auf die Geschäftsbesorgung einen vor-
theilhaften Einfluß haben.

1) Mittermaier deutsches Privatrecht. §. 510. Es hängt mit dieser Ein-
richtung übrigens auch die sogenannte Refractie (Fusti, Gerbelut) zusammen,
d. h. ein nach Handelsgewohnheiten (Usancen) und Gesetzen sich richtender Abzug
an der Zahlung, den der Versender zu leiden hat, wenn die Waare durch die
Versendung verschlechtert wurde, den aber der Verkäufer tragen muß, wenn sie von
Natur nicht gut war. Leuchs System. I. S. 117. Büsch Darstellung. I. 164.
2) Wenn die Concurrenz der Käufer klein, die Waarenvorräthe sehr groß und
der Verkauf aus irgend einem wichtigen Grunde nothwendig ist. Es finden solche
Auctionen von Zeit zu Zeit von Compagnien Statt, welche in gewissen Haupthan-
delsstädten Niederlagen haben, welche man Kammern nennt. Dabei werden die
Waaren gattungsweise in Parthien geordnet und versteigert, welche man Loose
oder Cavelinen (vom holländischen Worte Kaveling) nennt. (S. §. 368.)

theken u. dgl. haben die meiſten Poſten der Betriebsausgaben im
Handelsgeſchäfte. Man kann daher im Umſatzgeſchäfte folgende
Betriebsausgaben aufſtellen:

a) Für Anſchaffung und Unterhaltung des ſtehenden Capi-
tals an Gewerbsgebäuden, Geräthſchaften, Arbeitsthieren nebſt
Geſchirr, auszuleihenden beweglichen Gegenſtänden (das Geld aus-
genommen), Hausrath und Gerechtſamen, — und des umlau-
fenden Capitals an Waaren- und Geldvorräthen (wobei die
Verluſte durch Verderbniß und ſchlechtes Geld nicht zu vergeſſen
ſind). Die leztere Klaſſe von Ausgaben iſt beim Handelsmanne
eigentlich blos der Waarenpreis, Geld- und Effectencurs, den er
zu bezahlen hat. In dieſer Hinſicht kommt alſo Alles auf den
Einkauf an, der um ſo wohlfeiler geſchieht, je näher die Waaren
beim Producenten geholt werden, weil der Satz der Zwiſchenkoſten
niedriger ausfällt. Um ſich aber, wenn man beim Kaufe nicht
ſelbſt zugegen iſt, vor ſchlechten Waaren zu ſichern, hat man auch
einen Kauf auf Probe und Beſicht und einen ſolchen auf Nach-
ſtechen eingeführt1). Wohlfeile und gute Einkäufe macht man
oft bei Auctionen (Licitationen, Verſteigerungen), ſie mögen
freiwillig oder von Rechts- und Polizeiwegen geſchehen2).

b) Für Beſoldung, Löhnung und Unterhaltung des Ge-
ſchäftsperſonales in dem Bureau, in den Magazinen und auf
Reiſen. Im Allgemeinen kennt man hierbei das Syſtem des
Stücklohnes nicht, ſondern jenes der jährlichen, halb- oder
vierteljährlichen Beſoldung und Löhnung, entweder mit oder
ohne Koſt und Wohnung. Es iſt übrigens auch hier rathſam, da,
wo es auf die Anzahl der gemachten Geſchäfte ankommt, z. B. den
Reiſecommis, von jedem Geſchäfte ein Beſtimmtes neben der fixen,
übrigens mit Bezug auf dieſe Accidenzien berechneten, Beſoldung
zu verwilligen. Dies kann auf die Geſchäftsbeſorgung einen vor-
theilhaften Einfluß haben.

1) Mittermaier deutſches Privatrecht. §. 510. Es hängt mit dieſer Ein-
richtung übrigens auch die ſogenannte Refractie (Fuſti, Gerbelut) zuſammen,
d. h. ein nach Handelsgewohnheiten (Uſancen) und Geſetzen ſich richtender Abzug
an der Zahlung, den der Verſender zu leiden hat, wenn die Waare durch die
Verſendung verſchlechtert wurde, den aber der Verkäufer tragen muß, wenn ſie von
Natur nicht gut war. Leuchs Syſtem. I. S. 117. Büſch Darſtellung. I. 164.
2) Wenn die Concurrenz der Käufer klein, die Waarenvorräthe ſehr groß und
der Verkauf aus irgend einem wichtigen Grunde nothwendig iſt. Es finden ſolche
Auctionen von Zeit zu Zeit von Compagnien Statt, welche in gewiſſen Haupthan-
delsſtädten Niederlagen haben, welche man Kammern nennt. Dabei werden die
Waaren gattungsweiſe in Parthien geordnet und verſteigert, welche man Looſe
oder Cavelinen (vom holländiſchen Worte Kaveling) nennt. (S. §. 368.)

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[496/0518] theken u. dgl. haben die meiſten Poſten der Betriebsausgaben im Handelsgeſchäfte. Man kann daher im Umſatzgeſchäfte folgende Betriebsausgaben aufſtellen: a) Für Anſchaffung und Unterhaltung des ſtehenden Capi- tals an Gewerbsgebäuden, Geräthſchaften, Arbeitsthieren nebſt Geſchirr, auszuleihenden beweglichen Gegenſtänden (das Geld aus- genommen), Hausrath und Gerechtſamen, — und des umlau- fenden Capitals an Waaren- und Geldvorräthen (wobei die Verluſte durch Verderbniß und ſchlechtes Geld nicht zu vergeſſen ſind). Die leztere Klaſſe von Ausgaben iſt beim Handelsmanne eigentlich blos der Waarenpreis, Geld- und Effectencurs, den er zu bezahlen hat. In dieſer Hinſicht kommt alſo Alles auf den Einkauf an, der um ſo wohlfeiler geſchieht, je näher die Waaren beim Producenten geholt werden, weil der Satz der Zwiſchenkoſten niedriger ausfällt. Um ſich aber, wenn man beim Kaufe nicht ſelbſt zugegen iſt, vor ſchlechten Waaren zu ſichern, hat man auch einen Kauf auf Probe und Beſicht und einen ſolchen auf Nach- ſtechen eingeführt1). Wohlfeile und gute Einkäufe macht man oft bei Auctionen (Licitationen, Verſteigerungen), ſie mögen freiwillig oder von Rechts- und Polizeiwegen geſchehen2). b) Für Beſoldung, Löhnung und Unterhaltung des Ge- ſchäftsperſonales in dem Bureau, in den Magazinen und auf Reiſen. Im Allgemeinen kennt man hierbei das Syſtem des Stücklohnes nicht, ſondern jenes der jährlichen, halb- oder vierteljährlichen Beſoldung und Löhnung, entweder mit oder ohne Koſt und Wohnung. Es iſt übrigens auch hier rathſam, da, wo es auf die Anzahl der gemachten Geſchäfte ankommt, z. B. den Reiſecommis, von jedem Geſchäfte ein Beſtimmtes neben der fixen, übrigens mit Bezug auf dieſe Accidenzien berechneten, Beſoldung zu verwilligen. Dies kann auf die Geſchäftsbeſorgung einen vor- theilhaften Einfluß haben. ¹⁾ Mittermaier deutſches Privatrecht. §. 510. Es hängt mit dieſer Ein- richtung übrigens auch die ſogenannte Refractie (Fuſti, Gerbelut) zuſammen, d. h. ein nach Handelsgewohnheiten (Uſancen) und Geſetzen ſich richtender Abzug an der Zahlung, den der Verſender zu leiden hat, wenn die Waare durch die Verſendung verſchlechtert wurde, den aber der Verkäufer tragen muß, wenn ſie von Natur nicht gut war. Leuchs Syſtem. I. S. 117. Büſch Darſtellung. I. 164. ²⁾ Wenn die Concurrenz der Käufer klein, die Waarenvorräthe ſehr groß und der Verkauf aus irgend einem wichtigen Grunde nothwendig iſt. Es finden ſolche Auctionen von Zeit zu Zeit von Compagnien Statt, welche in gewiſſen Haupthan- delsſtädten Niederlagen haben, welche man Kammern nennt. Dabei werden die Waaren gattungsweiſe in Parthien geordnet und verſteigert, welche man Looſe oder Cavelinen (vom holländiſchen Worte Kaveling) nennt. (S. §. 368.)

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Zitationshilfe: Baumstark, Eduard: Kameralistische Encyclopädie. Heidelberg u. a., 1835, S. 496. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/baumstark_encyclopaedie_1835/518>, abgerufen am 30.04.2024.