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Baumstark, Eduard: Kameralistische Encyclopädie. Heidelberg u. a., 1835.

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weder Einem der drei Naturreiche, oder Zweien derselben, oder
allen Dreien angehören, so findet aus natürlichen Gründen sowohl
das Hüttenwesen als die Baukunst, deren Einreihung früher viel
Schwierigkeit machte, ihren Platz in der Technologie6). Endlich
handelt c) die Lehre von den Umsatzgewerben von dem Ge-
werbe, das durch An- und Verkauf des Eigenthums an Gegen-
ständen dem Wirthe Gewinn geben soll (Handel) oder von jenem,
welches blos durch periodische Abtretung des Nutzungsrechts an
wirthschaftlichen Gütern gegen eine Vergütung erwirbt (Leih-
gewerbe).

1) Selbst schon der Bergbau fordert nicht blos mineralische Stoffe, z. B. die
Salze, den Torf. Das ganze Gebiet der Technologie müßte bei strenger Consequenz
zerrissen werden.
2) Rau, Ueber die Kameralwiss. §. 24., glaubt es der Consequenz schuldig zu
sein, wegen dieses Theilungsgrundes neben dem Bergbaue noch das Sammeln wild-
wachsender Pflanzen, die wilde Jagd und wilde Fischerei aufzuführen, dagegen bei
der Landwirthschaft die Thierzucht und zahme Jagd zu nennen. Allein dadurch ent-
steht eine Zersplitterung des Systems, welche die Consequenz gar nicht verlangt
(s. §. 36. oben). Auf die bergmännisch zu fördernden Produkte kann der Mensch
nicht erzeugend wirken; auf die Erzeugung wilder Pflanzen will er aber blos nicht
wirken, weil er es nicht braucht; der Unterschied zwischen wilder und zahmer Jagd
ist aber in der That nur scheinbar, und nicht in der Einwirkung auf die Erzeugung
des Wildes zu suchen, weil diese Einwirkung bei der widersprüchlich sogenannten
zahmen Jagd blos in der negativen Sorge besteht, das Wild nicht überhand nehmen
und nicht ganz aussterben zu lassen; auf die Erzeugung der wilden Fische im Meere
und in den Strömen kann der Mensch ebenfalls nicht wirken. Es ist daher gar
kein Verstoß gegen die Consequenz, wenn man das Sammeln wildwachsender Pflan-
zen, Früchte, Blüthen, Wurzeln u. s. w. als einen Theil der Ernte betrachtet,
die sogenannte wilde Jagd als das Geschäft des Jagens bei der sogenannten zahmen
Jagd betrachtet, und dieser die Wildfischerei einverleibt, welche blos zufolge der
Oertlichkeit und Arbeitstheilung eben so von einander getrennt wurden, wie die
Schaafzucht, Pferdezucht und Rindviehzucht.
3) So steht die Forstwirthschaft im Systeme, da Land das Geschlecht,
aber Feld, Garten und Wald die Arten sind. Allein wegen der Ausdehnung
und Verschiedenheit der Forstwissenschaft im Vergleiche mit der Landwirthschaftslehre
wegen Bearbeitung des Bodens, wegen der Saat und Pflanzung, wegen des Wuchses
und Pflege der Pflanzen, wegen der Ernte (Hieb) u. s. w. hat man sie, als eine
eigene Wissenschaft, abgesondert. Darum folgt auch der Verf dieser Gewohnheit.
Rau, Ueber die Kameralwiss. §. 25.
4) Diese Eintheilung hat Poppe in seinen technologischen Werken mit vielem
Glücke befolgt, nachdem sie schon von Walther (System der Kameralwissenschaften.
Thl. III. S. 15.), Brosenius (Technologie. I. S. 10.), Kunz (Uebersicht der
wichtigsten Handwerke etc. Braunschweig 1807. 4.), Seeger (a. a. O. S. 29.
Tab. 5.) und von Schmalz (a. a. O. S. 91.) befolgt war.
5) Allein der Zweck eines Produkts kann nicht zur Verdeutlichung der Pro-
duktionsverrichtungen dienen, und ein und dasselbe Produkt dient oft zu vielen ver-
schiedenen Zwecken, so daß Wiederholungen unvermeidlich sind, selbst wenn man
eine Klassifikation der Zwecke für möglich erklären möchte. -- Es gibt auch Gewerke,
und die meisten sind solche, bei welchen die Arbeiten theils mechanisch, theils chemisch
sind. Daher machte Poppe eine dritte beide Arbeiten verbindende Classe von
Gewerksarbeiten. Uebrigens kann diese Dreiheit als Theilungsnorm für die Unter-
abtheilungen dienen. -- Bei v. Pfeiffer (Lehrbegriffe. Bd. III.) herrscht noch
völlige Unordnung. Die erstere Anordnung haben Rosenthal und Leuchs

weder Einem der drei Naturreiche, oder Zweien derſelben, oder
allen Dreien angehören, ſo findet aus natürlichen Gründen ſowohl
das Hüttenweſen als die Baukunſt, deren Einreihung früher viel
Schwierigkeit machte, ihren Platz in der Technologie6). Endlich
handelt c) die Lehre von den Umſatzgewerben von dem Ge-
werbe, das durch An- und Verkauf des Eigenthums an Gegen-
ſtänden dem Wirthe Gewinn geben ſoll (Handel) oder von jenem,
welches blos durch periodiſche Abtretung des Nutzungsrechts an
wirthſchaftlichen Gütern gegen eine Vergütung erwirbt (Leih-
gewerbe).

1) Selbſt ſchon der Bergbau fordert nicht blos mineraliſche Stoffe, z. B. die
Salze, den Torf. Das ganze Gebiet der Technologie müßte bei ſtrenger Conſequenz
zerriſſen werden.
2) Rau, Ueber die Kameralwiſſ. §. 24., glaubt es der Conſequenz ſchuldig zu
ſein, wegen dieſes Theilungsgrundes neben dem Bergbaue noch das Sammeln wild-
wachſender Pflanzen, die wilde Jagd und wilde Fiſcherei aufzuführen, dagegen bei
der Landwirthſchaft die Thierzucht und zahme Jagd zu nennen. Allein dadurch ent-
ſteht eine Zerſplitterung des Syſtems, welche die Conſequenz gar nicht verlangt
(ſ. §. 36. oben). Auf die bergmänniſch zu fördernden Produkte kann der Menſch
nicht erzeugend wirken; auf die Erzeugung wilder Pflanzen will er aber blos nicht
wirken, weil er es nicht braucht; der Unterſchied zwiſchen wilder und zahmer Jagd
iſt aber in der That nur ſcheinbar, und nicht in der Einwirkung auf die Erzeugung
des Wildes zu ſuchen, weil dieſe Einwirkung bei der widerſprüchlich ſogenannten
zahmen Jagd blos in der negativen Sorge beſteht, das Wild nicht überhand nehmen
und nicht ganz ausſterben zu laſſen; auf die Erzeugung der wilden Fiſche im Meere
und in den Strömen kann der Menſch ebenfalls nicht wirken. Es iſt daher gar
kein Verſtoß gegen die Conſequenz, wenn man das Sammeln wildwachſender Pflan-
zen, Früchte, Blüthen, Wurzeln u. ſ. w. als einen Theil der Ernte betrachtet,
die ſogenannte wilde Jagd als das Geſchäft des Jagens bei der ſogenannten zahmen
Jagd betrachtet, und dieſer die Wildfiſcherei einverleibt, welche blos zufolge der
Oertlichkeit und Arbeitstheilung eben ſo von einander getrennt wurden, wie die
Schaafzucht, Pferdezucht und Rindviehzucht.
3) So ſteht die Forſtwirthſchaft im Syſteme, da Land das Geſchlecht,
aber Feld, Garten und Wald die Arten ſind. Allein wegen der Ausdehnung
und Verſchiedenheit der Forſtwiſſenſchaft im Vergleiche mit der Landwirthſchaftslehre
wegen Bearbeitung des Bodens, wegen der Saat und Pflanzung, wegen des Wuchſes
und Pflege der Pflanzen, wegen der Ernte (Hieb) u. ſ. w. hat man ſie, als eine
eigene Wiſſenſchaft, abgeſondert. Darum folgt auch der Verf dieſer Gewohnheit.
Rau, Ueber die Kameralwiſſ. §. 25.
4) Dieſe Eintheilung hat Poppe in ſeinen technologiſchen Werken mit vielem
Glücke befolgt, nachdem ſie ſchon von Walther (Syſtem der Kameralwiſſenſchaften.
Thl. III. S. 15.), Broſenius (Technologie. I. S. 10.), Kunz (Ueberſicht der
wichtigſten Handwerke ꝛc. Braunſchweig 1807. 4.), Seeger (a. a. O. S. 29.
Tab. 5.) und von Schmalz (a. a. O. S. 91.) befolgt war.
5) Allein der Zweck eines Produkts kann nicht zur Verdeutlichung der Pro-
duktionsverrichtungen dienen, und ein und daſſelbe Produkt dient oft zu vielen ver-
ſchiedenen Zwecken, ſo daß Wiederholungen unvermeidlich ſind, ſelbſt wenn man
eine Klaſſifikation der Zwecke für möglich erklären möchte. — Es gibt auch Gewerke,
und die meiſten ſind ſolche, bei welchen die Arbeiten theils mechaniſch, theils chemiſch
ſind. Daher machte Poppe eine dritte beide Arbeiten verbindende Claſſe von
Gewerksarbeiten. Uebrigens kann dieſe Dreiheit als Theilungsnorm für die Unter-
abtheilungen dienen. — Bei v. Pfeiffer (Lehrbegriffe. Bd. III.) herrſcht noch
völlige Unordnung. Die erſtere Anordnung haben Roſenthal und Leuchs
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[62/0084] weder Einem der drei Naturreiche, oder Zweien derſelben, oder allen Dreien angehören, ſo findet aus natürlichen Gründen ſowohl das Hüttenweſen als die Baukunſt, deren Einreihung früher viel Schwierigkeit machte, ihren Platz in der Technologie6). Endlich handelt c) die Lehre von den Umſatzgewerben von dem Ge- werbe, das durch An- und Verkauf des Eigenthums an Gegen- ſtänden dem Wirthe Gewinn geben ſoll (Handel) oder von jenem, welches blos durch periodiſche Abtretung des Nutzungsrechts an wirthſchaftlichen Gütern gegen eine Vergütung erwirbt (Leih- gewerbe). ¹⁾ Selbſt ſchon der Bergbau fordert nicht blos mineraliſche Stoffe, z. B. die Salze, den Torf. Das ganze Gebiet der Technologie müßte bei ſtrenger Conſequenz zerriſſen werden. ²⁾ Rau, Ueber die Kameralwiſſ. §. 24., glaubt es der Conſequenz ſchuldig zu ſein, wegen dieſes Theilungsgrundes neben dem Bergbaue noch das Sammeln wild- wachſender Pflanzen, die wilde Jagd und wilde Fiſcherei aufzuführen, dagegen bei der Landwirthſchaft die Thierzucht und zahme Jagd zu nennen. Allein dadurch ent- ſteht eine Zerſplitterung des Syſtems, welche die Conſequenz gar nicht verlangt (ſ. §. 36. oben). Auf die bergmänniſch zu fördernden Produkte kann der Menſch nicht erzeugend wirken; auf die Erzeugung wilder Pflanzen will er aber blos nicht wirken, weil er es nicht braucht; der Unterſchied zwiſchen wilder und zahmer Jagd iſt aber in der That nur ſcheinbar, und nicht in der Einwirkung auf die Erzeugung des Wildes zu ſuchen, weil dieſe Einwirkung bei der widerſprüchlich ſogenannten zahmen Jagd blos in der negativen Sorge beſteht, das Wild nicht überhand nehmen und nicht ganz ausſterben zu laſſen; auf die Erzeugung der wilden Fiſche im Meere und in den Strömen kann der Menſch ebenfalls nicht wirken. Es iſt daher gar kein Verſtoß gegen die Conſequenz, wenn man das Sammeln wildwachſender Pflan- zen, Früchte, Blüthen, Wurzeln u. ſ. w. als einen Theil der Ernte betrachtet, die ſogenannte wilde Jagd als das Geſchäft des Jagens bei der ſogenannten zahmen Jagd betrachtet, und dieſer die Wildfiſcherei einverleibt, welche blos zufolge der Oertlichkeit und Arbeitstheilung eben ſo von einander getrennt wurden, wie die Schaafzucht, Pferdezucht und Rindviehzucht. ³⁾ So ſteht die Forſtwirthſchaft im Syſteme, da Land das Geſchlecht, aber Feld, Garten und Wald die Arten ſind. Allein wegen der Ausdehnung und Verſchiedenheit der Forſtwiſſenſchaft im Vergleiche mit der Landwirthſchaftslehre wegen Bearbeitung des Bodens, wegen der Saat und Pflanzung, wegen des Wuchſes und Pflege der Pflanzen, wegen der Ernte (Hieb) u. ſ. w. hat man ſie, als eine eigene Wiſſenſchaft, abgeſondert. Darum folgt auch der Verf dieſer Gewohnheit. Rau, Ueber die Kameralwiſſ. §. 25. ⁴⁾ Dieſe Eintheilung hat Poppe in ſeinen technologiſchen Werken mit vielem Glücke befolgt, nachdem ſie ſchon von Walther (Syſtem der Kameralwiſſenſchaften. Thl. III. S. 15.), Broſenius (Technologie. I. S. 10.), Kunz (Ueberſicht der wichtigſten Handwerke ꝛc. Braunſchweig 1807. 4.), Seeger (a. a. O. S. 29. Tab. 5.) und von Schmalz (a. a. O. S. 91.) befolgt war. ⁵⁾ Allein der Zweck eines Produkts kann nicht zur Verdeutlichung der Pro- duktionsverrichtungen dienen, und ein und daſſelbe Produkt dient oft zu vielen ver- ſchiedenen Zwecken, ſo daß Wiederholungen unvermeidlich ſind, ſelbſt wenn man eine Klaſſifikation der Zwecke für möglich erklären möchte. — Es gibt auch Gewerke, und die meiſten ſind ſolche, bei welchen die Arbeiten theils mechaniſch, theils chemiſch ſind. Daher machte Poppe eine dritte beide Arbeiten verbindende Claſſe von Gewerksarbeiten. Uebrigens kann dieſe Dreiheit als Theilungsnorm für die Unter- abtheilungen dienen. — Bei v. Pfeiffer (Lehrbegriffe. Bd. III.) herrſcht noch völlige Unordnung. Die erſtere Anordnung haben Roſenthal und Leuchs

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Zitationshilfe: Baumstark, Eduard: Kameralistische Encyclopädie. Heidelberg u. a., 1835, S. 62. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/baumstark_encyclopaedie_1835/84>, abgerufen am 29.04.2024.