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Bechstein, Ludwig: Der Dunkelgraf. Frankfurt (Main), 1854.

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Ueberfall geraubten Habseligkeiten, wobei unersetzbare Verluste ewig zu beklagen sind. Zehntens haben der Frau Gräfin Excellenz ihrem hochseligen Herrn Gemahl, sowie Kindern und Enkeln mütterliche Schenkungen von achtzig bis neunzigtausend Thalern gemacht, sollten Hochdiese nicht ein Recht beanspruchen dürfen, von so überreichlich begabten Enkeln die Berücksichtigung billiger Wünsche zu erwarten? Eilftens haben die Frau Gräfin Wittwe Excellenz nie und nirgends auf Ersatz der höchst bedeutenden Verbesserungskosten verzichtet, welche auf die Herrschaften, Schlösser und Kammergüter verwendet worden sind. Dennoch will Hochdieselbe jetzt großmüthig darauf verzichten, und nur die unbedeutende Summe für die Anlegung der ungemein nutzbaren Meierei zu Kniphausen in Anspruch nehmen. Nur berühren will ich unterthänig zwölftens den Werth der sechs schweren silbernen Armleuchter, die der hochselige Herr Graf vom Silber-Inventar der Frau Gräfin Wittwe genommen und zu selbsteigenem Gebrauch von Doorwerth nach dem Haag haben bringen lassen. Endlich dreizehntens: wird die billige Denkungsart geliebtester Enkel -- gegen alle die beträchtlichen übergroßen Vortheile, welche diese dermalige Entsagung auf die bisherigen, rechtlichen, so eben erwähnten Ansprüche gewährt und in der Folge noch mehr gewähren wird -- in der Verpflichtung nur einen geringen Ersatz erblicken, außer der Befriedigung der erwähnten Forderungen auf alle und jede Einsprüche auf letztwillige Verfügungen der Frau Gräfin Wittwe Excellenz zu verzichten, auch alle Vermächtnisse und Schenkungen -- wie sie immer heißen mögen, und wie die Hochgenannte über das, was ihr von dem Ihrigen verbleibt, verfügen möge -- unverbrüchlich zu halten und feierlichst und verbindlichst allen und jeden Ansprüchen und Einsprüchen entsagen, ebenso der überlebenden Dienerschaft nebst standesmäßigem Trauergeld ihre Jahresgehalte fortzahlen. -- Herr Graf, ich bin zu Ende.

Tandem tandemque! rief Hofrath Brünings und Secretär Wippermann legte, tief Odem schöpfend, seine Feder aus der Hand.

Der Graf lächelte bitter und sprach: Ich danke Ihnen, lieber Windt, daß Sie nicht gleich ein Scalpiermesser mitgebracht haben, mir von Kopf bis zu den Füßen auch die Haut vollends abzustreifen, wie weiland Apoll dem Marsyas! Sie erwarten gewiß jetzt keine Antwort von mir. Darf ich bitten, mit diesen beiden Herren mein Gast zu

Ueberfall geraubten Habseligkeiten, wobei unersetzbare Verluste ewig zu beklagen sind. Zehntens haben der Frau Gräfin Excellenz ihrem hochseligen Herrn Gemahl, sowie Kindern und Enkeln mütterliche Schenkungen von achtzig bis neunzigtausend Thalern gemacht, sollten Hochdiese nicht ein Recht beanspruchen dürfen, von so überreichlich begabten Enkeln die Berücksichtigung billiger Wünsche zu erwarten? Eilftens haben die Frau Gräfin Wittwe Excellenz nie und nirgends auf Ersatz der höchst bedeutenden Verbesserungskosten verzichtet, welche auf die Herrschaften, Schlösser und Kammergüter verwendet worden sind. Dennoch will Hochdieselbe jetzt großmüthig darauf verzichten, und nur die unbedeutende Summe für die Anlegung der ungemein nutzbaren Meierei zu Kniphausen in Anspruch nehmen. Nur berühren will ich unterthänig zwölftens den Werth der sechs schweren silbernen Armleuchter, die der hochselige Herr Graf vom Silber-Inventar der Frau Gräfin Wittwe genommen und zu selbsteigenem Gebrauch von Doorwerth nach dem Haag haben bringen lassen. Endlich dreizehntens: wird die billige Denkungsart geliebtester Enkel — gegen alle die beträchtlichen übergroßen Vortheile, welche diese dermalige Entsagung auf die bisherigen, rechtlichen, so eben erwähnten Ansprüche gewährt und in der Folge noch mehr gewähren wird — in der Verpflichtung nur einen geringen Ersatz erblicken, außer der Befriedigung der erwähnten Forderungen auf alle und jede Einsprüche auf letztwillige Verfügungen der Frau Gräfin Wittwe Excellenz zu verzichten, auch alle Vermächtnisse und Schenkungen — wie sie immer heißen mögen, und wie die Hochgenannte über das, was ihr von dem Ihrigen verbleibt, verfügen möge — unverbrüchlich zu halten und feierlichst und verbindlichst allen und jeden Ansprüchen und Einsprüchen entsagen, ebenso der überlebenden Dienerschaft nebst standesmäßigem Trauergeld ihre Jahresgehalte fortzahlen. — Herr Graf, ich bin zu Ende.

Tandem tandemque! rief Hofrath Brünings und Secretär Wippermann legte, tief Odem schöpfend, seine Feder aus der Hand.

Der Graf lächelte bitter und sprach: Ich danke Ihnen, lieber Windt, daß Sie nicht gleich ein Scalpiermesser mitgebracht haben, mir von Kopf bis zu den Füßen auch die Haut vollends abzustreifen, wie weiland Apoll dem Marsyas! Sie erwarten gewiß jetzt keine Antwort von mir. Darf ich bitten, mit diesen beiden Herren mein Gast zu

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[12/0016] Ueberfall geraubten Habseligkeiten, wobei unersetzbare Verluste ewig zu beklagen sind. Zehntens haben der Frau Gräfin Excellenz ihrem hochseligen Herrn Gemahl, sowie Kindern und Enkeln mütterliche Schenkungen von achtzig bis neunzigtausend Thalern gemacht, sollten Hochdiese nicht ein Recht beanspruchen dürfen, von so überreichlich begabten Enkeln die Berücksichtigung billiger Wünsche zu erwarten? Eilftens haben die Frau Gräfin Wittwe Excellenz nie und nirgends auf Ersatz der höchst bedeutenden Verbesserungskosten verzichtet, welche auf die Herrschaften, Schlösser und Kammergüter verwendet worden sind. Dennoch will Hochdieselbe jetzt großmüthig darauf verzichten, und nur die unbedeutende Summe für die Anlegung der ungemein nutzbaren Meierei zu Kniphausen in Anspruch nehmen. Nur berühren will ich unterthänig zwölftens den Werth der sechs schweren silbernen Armleuchter, die der hochselige Herr Graf vom Silber-Inventar der Frau Gräfin Wittwe genommen und zu selbsteigenem Gebrauch von Doorwerth nach dem Haag haben bringen lassen. Endlich dreizehntens: wird die billige Denkungsart geliebtester Enkel — gegen alle die beträchtlichen übergroßen Vortheile, welche diese dermalige Entsagung auf die bisherigen, rechtlichen, so eben erwähnten Ansprüche gewährt und in der Folge noch mehr gewähren wird — in der Verpflichtung nur einen geringen Ersatz erblicken, außer der Befriedigung der erwähnten Forderungen auf alle und jede Einsprüche auf letztwillige Verfügungen der Frau Gräfin Wittwe Excellenz zu verzichten, auch alle Vermächtnisse und Schenkungen — wie sie immer heißen mögen, und wie die Hochgenannte über das, was ihr von dem Ihrigen verbleibt, verfügen möge — unverbrüchlich zu halten und feierlichst und verbindlichst allen und jeden Ansprüchen und Einsprüchen entsagen, ebenso der überlebenden Dienerschaft nebst standesmäßigem Trauergeld ihre Jahresgehalte fortzahlen. — Herr Graf, ich bin zu Ende. Tandem tandemque! rief Hofrath Brünings und Secretär Wippermann legte, tief Odem schöpfend, seine Feder aus der Hand. Der Graf lächelte bitter und sprach: Ich danke Ihnen, lieber Windt, daß Sie nicht gleich ein Scalpiermesser mitgebracht haben, mir von Kopf bis zu den Füßen auch die Haut vollends abzustreifen, wie weiland Apoll dem Marsyas! Sie erwarten gewiß jetzt keine Antwort von mir. Darf ich bitten, mit diesen beiden Herren mein Gast zu

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Zitationshilfe: Bechstein, Ludwig: Der Dunkelgraf. Frankfurt (Main), 1854, S. 12. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/bechstein_dunkelgraf_1854/16>, abgerufen am 30.04.2024.