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Beck, Ludwig: Die Geschichte des Eisens. Bd. 2: Das XVI. und XVII. Jahrhundert. Braunschweig, 1895.

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Kärnten im 17. Jahrhundert.
der Hüttensohle aus Lehm hergestellten Fläche, welche in der Mitte
mit einem Luftkanal versehen war. Die eine Seite, wo das Einsetzen
und Ausheben geschah, war frei, die andere mit einer Brandmauer
geschlossen, an welche der zu bratende Blattelfloss angelehnt wurde.
Ueber dem Bratherd war ein Mantel angebracht, welcher die Funken
und die heissen Gase nach einer Esse abführte. Der Luftkanal war
10 cm breit und tief, entweder aus Ziegeln gemauert oder aus Guss-
eisen. Oben wurde er durch aufgelegte Blattelstücke abgedeckt.
Durch denselben wurde zur Unterhaltung des Feuers während des
Bratens ein schwacher Luftstrom mittelst eines Gebläses durchgeführt.
Der Herd war etwa 1,5 m breit und 6 m lang und konnte man um
denselben herumgehen. Der Blatteleinsatz betrug ungefähr 5000 kg.
War der Kanal abgedeckt, so wurde entlang demselben eine 10 bis
15 cm hohe Lage von Braschen aufgetragen, darüber die Blatteln in
wenig geneigter Lage so gestellt, dass die erste Reihe an die Brand-
mauer, die folgenden an die bereits aufgestellten sich anlehnten. Der
Blattelhaufe musste möglichst dicht geschlossen sein. Er wurde mit
kleinen Braschen überstreut, auf welche man meist noch einige Töpfe
fein gepochter Garschlacke auftrug. Hierüber folgte dann eine Lehm-
decke. Das Anzünden geschah in dem der Brandmauer gegenüber-
liegenden Ende. Die Regulierung und gleichmässige Verteilung der
Hitze war das wichtigste bei diesem Prozess. Wenn das zuerst ent-
zündete Ende des Haufens schon hinlänglich durchgeglüht war, aber
noch in völliger Glut sich befand, schritt man zum "Bratenreissen",
d. h. man riss die ganz gebratenen Partieen los, worauf man den
Haufen sogleich wieder schloss, ähnlich wie bei dem ersten Kohlen-
ausziehen bei der Holzverkohlung. Man riss in der Glühhitze auf,
weil dies besser ging als nach dem Erkalten, wo alles zusammen-
gebacken war. Bei etwa 7500 kg Einsatz konnte man nach 30 Stunden
mit dem Bratenreissen beginnen, das in etwa 10 Stunden beendigt
war. Von dem Fortgang des Bratens überzeugte man sich durch
Bruchproben, die man nahm. Bei manchen Blatteln lief der graue
Kern aus, doch war dies nicht erwünscht, da sich diese "Renner" für
sich allein nur schwer verfrischen liessen. Ein Gewichtsabgang fand
beim Braten nicht statt. Theoretisch musste sogar eine Gewichts-
zunahme stattfinden, weil die Sauerstoffaufnahme bei der Glühspan-
bildung grösser war, als die Abscheidung der Kohle. Aber bei dem
Bratenreissen waren mechanische Verluste nicht zu vermeiden. Bei
der Anwendung gepulverter Frischschlacke fand allerdings eine merk-
liche Gewichtszunahme statt.


Kärnten im 17. Jahrhundert.
der Hüttensohle aus Lehm hergestellten Fläche, welche in der Mitte
mit einem Luftkanal versehen war. Die eine Seite, wo das Einsetzen
und Ausheben geschah, war frei, die andere mit einer Brandmauer
geschlossen, an welche der zu bratende Blattelfloſs angelehnt wurde.
Ueber dem Bratherd war ein Mantel angebracht, welcher die Funken
und die heiſsen Gase nach einer Esse abführte. Der Luftkanal war
10 cm breit und tief, entweder aus Ziegeln gemauert oder aus Guſs-
eisen. Oben wurde er durch aufgelegte Blattelstücke abgedeckt.
Durch denselben wurde zur Unterhaltung des Feuers während des
Bratens ein schwacher Luftstrom mittelst eines Gebläses durchgeführt.
Der Herd war etwa 1,5 m breit und 6 m lang und konnte man um
denselben herumgehen. Der Blatteleinsatz betrug ungefähr 5000 kg.
War der Kanal abgedeckt, so wurde entlang demselben eine 10 bis
15 cm hohe Lage von Braschen aufgetragen, darüber die Blatteln in
wenig geneigter Lage so gestellt, daſs die erste Reihe an die Brand-
mauer, die folgenden an die bereits aufgestellten sich anlehnten. Der
Blattelhaufe muſste möglichst dicht geschlossen sein. Er wurde mit
kleinen Braschen überstreut, auf welche man meist noch einige Töpfe
fein gepochter Garschlacke auftrug. Hierüber folgte dann eine Lehm-
decke. Das Anzünden geschah in dem der Brandmauer gegenüber-
liegenden Ende. Die Regulierung und gleichmäſsige Verteilung der
Hitze war das wichtigste bei diesem Prozeſs. Wenn das zuerst ent-
zündete Ende des Haufens schon hinlänglich durchgeglüht war, aber
noch in völliger Glut sich befand, schritt man zum „Bratenreiſsen“,
d. h. man riſs die ganz gebratenen Partieen los, worauf man den
Haufen sogleich wieder schloſs, ähnlich wie bei dem ersten Kohlen-
ausziehen bei der Holzverkohlung. Man riſs in der Glühhitze auf,
weil dies besser ging als nach dem Erkalten, wo alles zusammen-
gebacken war. Bei etwa 7500 kg Einsatz konnte man nach 30 Stunden
mit dem Bratenreiſsen beginnen, das in etwa 10 Stunden beendigt
war. Von dem Fortgang des Bratens überzeugte man sich durch
Bruchproben, die man nahm. Bei manchen Blatteln lief der graue
Kern aus, doch war dies nicht erwünscht, da sich diese „Renner“ für
sich allein nur schwer verfrischen lieſsen. Ein Gewichtsabgang fand
beim Braten nicht statt. Theoretisch muſste sogar eine Gewichts-
zunahme stattfinden, weil die Sauerstoffaufnahme bei der Glühspan-
bildung gröſser war, als die Abscheidung der Kohle. Aber bei dem
Bratenreiſsen waren mechanische Verluste nicht zu vermeiden. Bei
der Anwendung gepulverter Frischschlacke fand allerdings eine merk-
liche Gewichtszunahme statt.


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[1054/1076] Kärnten im 17. Jahrhundert. der Hüttensohle aus Lehm hergestellten Fläche, welche in der Mitte mit einem Luftkanal versehen war. Die eine Seite, wo das Einsetzen und Ausheben geschah, war frei, die andere mit einer Brandmauer geschlossen, an welche der zu bratende Blattelfloſs angelehnt wurde. Ueber dem Bratherd war ein Mantel angebracht, welcher die Funken und die heiſsen Gase nach einer Esse abführte. Der Luftkanal war 10 cm breit und tief, entweder aus Ziegeln gemauert oder aus Guſs- eisen. Oben wurde er durch aufgelegte Blattelstücke abgedeckt. Durch denselben wurde zur Unterhaltung des Feuers während des Bratens ein schwacher Luftstrom mittelst eines Gebläses durchgeführt. Der Herd war etwa 1,5 m breit und 6 m lang und konnte man um denselben herumgehen. Der Blatteleinsatz betrug ungefähr 5000 kg. War der Kanal abgedeckt, so wurde entlang demselben eine 10 bis 15 cm hohe Lage von Braschen aufgetragen, darüber die Blatteln in wenig geneigter Lage so gestellt, daſs die erste Reihe an die Brand- mauer, die folgenden an die bereits aufgestellten sich anlehnten. Der Blattelhaufe muſste möglichst dicht geschlossen sein. Er wurde mit kleinen Braschen überstreut, auf welche man meist noch einige Töpfe fein gepochter Garschlacke auftrug. Hierüber folgte dann eine Lehm- decke. Das Anzünden geschah in dem der Brandmauer gegenüber- liegenden Ende. Die Regulierung und gleichmäſsige Verteilung der Hitze war das wichtigste bei diesem Prozeſs. Wenn das zuerst ent- zündete Ende des Haufens schon hinlänglich durchgeglüht war, aber noch in völliger Glut sich befand, schritt man zum „Bratenreiſsen“, d. h. man riſs die ganz gebratenen Partieen los, worauf man den Haufen sogleich wieder schloſs, ähnlich wie bei dem ersten Kohlen- ausziehen bei der Holzverkohlung. Man riſs in der Glühhitze auf, weil dies besser ging als nach dem Erkalten, wo alles zusammen- gebacken war. Bei etwa 7500 kg Einsatz konnte man nach 30 Stunden mit dem Bratenreiſsen beginnen, das in etwa 10 Stunden beendigt war. Von dem Fortgang des Bratens überzeugte man sich durch Bruchproben, die man nahm. Bei manchen Blatteln lief der graue Kern aus, doch war dies nicht erwünscht, da sich diese „Renner“ für sich allein nur schwer verfrischen lieſsen. Ein Gewichtsabgang fand beim Braten nicht statt. Theoretisch muſste sogar eine Gewichts- zunahme stattfinden, weil die Sauerstoffaufnahme bei der Glühspan- bildung gröſser war, als die Abscheidung der Kohle. Aber bei dem Bratenreiſsen waren mechanische Verluste nicht zu vermeiden. Bei der Anwendung gepulverter Frischschlacke fand allerdings eine merk- liche Gewichtszunahme statt.

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Zitationshilfe: Beck, Ludwig: Die Geschichte des Eisens. Bd. 2: Das XVI. und XVII. Jahrhundert. Braunschweig, 1895, S. 1054. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/beck_eisen02_1895/1076>, abgerufen am 28.05.2024.