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Beck, Ludwig: Die Geschichte des Eisens. Bd. 2: Das XVI. und XVII. Jahrhundert. Braunschweig, 1895.

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Thüringen im 17. Jahrhundert.
dem Vorkaufsrecht machte er indes weisen Gebrauch zum Nutzen der
Eisenarbeiter und des Landes. Bis dahin hatten die Stahlschmiede
den grössten Teil des gefertigten Stahls und Eisens in das Ausland
verkauft und dadurch den Schmalkalder Eisenmanufakturisten das
Arbeitsmaterial ausnehmend verteuert. Zur Steuer dieses Missbrauchs
legte der Landgraf 1623 zu Schmalkalden eine Faktorei an 1). Mit
300 Centnern Stahl wurde der Anfang gemacht. Der Centner Huf-
eisenstahl musste bis dahin für 43/4 Reichsthaler und der Centner
Kernstahl für 41/4 Reichsthaler von den Stahlschmieden geliefert
werden.

Die gerichtlichen Angelegenheiten der Berg- und Schmiedewerke
besorgten zu Schmalkalden der Amtmann und Rentmeister. Vordem
hatten die sämtlichen hennebergischen Berg- und Hammerwerke
unter der Jurisdiktion des Berggerichts zu Suhla gestanden. Seit dem
Erlöschen der henneberg-römhildischen Grafenlinie waren die der
Herrschaft Schmalkalden von demselben getrennt und einem eigenen
Berggericht zu Steinbach untergeordnet worden. Der Amtmann zu
Hallenberg war Richter in demselben. Es wurde durch eine "Hallen-
berger Bergordnung" befohlen, dass auf keinem Hammer, ausgenommen
was der Hammerschmied mit der Geschworenen Vorwissen zu seinem
Fuhrwerke und zu seiner Haushaltung bedürfe, mehr als 24 Centner
Eisen in einer Woche geschmiedet -- dass ein Karn Lichtkohlen
höher nicht als für 15 Gulden, ein Karn Buchenmeilerkohlen für
14 Gulden verkauft -- dass keine Kohlen in dem sächsischen
Thüringen geladen und zum Nachteil des Kaufrechts der Hallenberger
Schmiede nach Schmalkalden gefahren -- dass am Samstag Abend
in den Hämmern Feierabend gemacht und am Montag wieder zu
arbeiten angefangen -- dass am Sonntag weder Kohlen noch Stein
gefahren -- dass an einem Feiertage in der Woche nach geendigtem
Nachmittagsgottesdienste in den Hämmern zu arbeiten erlaubt --
dass den Bergleuten auf dem Ringberge von den Hammerschmieden
Eisenstein abgekauft -- und dass kein geblasen Eisen von den
Hammerschmieden verkauft werden solle.

Damals wurde in dem Amte Hallenberg in dem Ring- und Arz-
berge auf Eisen gebaut. Zu Unterschönau hatte man einen Eisen-
hammer, zu Steinbach aber deren drei, sowie einen Blech- und
einen Kupferhammer. 1621 kostete ein Centner Stahl 45 Gulden,
ein Centner Eisen 18 Gulden.


1) Siehe Häfner a. a. O., S. 362, wo die betreffende Bekanntmachung ab-
gedruckt ist.

Thüringen im 17. Jahrhundert.
dem Vorkaufsrecht machte er indes weisen Gebrauch zum Nutzen der
Eisenarbeiter und des Landes. Bis dahin hatten die Stahlschmiede
den gröſsten Teil des gefertigten Stahls und Eisens in das Ausland
verkauft und dadurch den Schmalkalder Eisenmanufakturisten das
Arbeitsmaterial ausnehmend verteuert. Zur Steuer dieses Miſsbrauchs
legte der Landgraf 1623 zu Schmalkalden eine Faktorei an 1). Mit
300 Centnern Stahl wurde der Anfang gemacht. Der Centner Huf-
eisenstahl muſste bis dahin für 4¾ Reichsthaler und der Centner
Kernstahl für 4¼ Reichsthaler von den Stahlschmieden geliefert
werden.

Die gerichtlichen Angelegenheiten der Berg- und Schmiedewerke
besorgten zu Schmalkalden der Amtmann und Rentmeister. Vordem
hatten die sämtlichen hennebergischen Berg- und Hammerwerke
unter der Jurisdiktion des Berggerichts zu Suhla gestanden. Seit dem
Erlöschen der henneberg-römhildischen Grafenlinie waren die der
Herrschaft Schmalkalden von demselben getrennt und einem eigenen
Berggericht zu Steinbach untergeordnet worden. Der Amtmann zu
Hallenberg war Richter in demselben. Es wurde durch eine „Hallen-
berger Bergordnung“ befohlen, daſs auf keinem Hammer, ausgenommen
was der Hammerschmied mit der Geschworenen Vorwissen zu seinem
Fuhrwerke und zu seiner Haushaltung bedürfe, mehr als 24 Centner
Eisen in einer Woche geschmiedet — daſs ein Karn Lichtkohlen
höher nicht als für 15 Gulden, ein Karn Buchenmeilerkohlen für
14 Gulden verkauft — daſs keine Kohlen in dem sächsischen
Thüringen geladen und zum Nachteil des Kaufrechts der Hallenberger
Schmiede nach Schmalkalden gefahren — daſs am Samstag Abend
in den Hämmern Feierabend gemacht und am Montag wieder zu
arbeiten angefangen — daſs am Sonntag weder Kohlen noch Stein
gefahren — daſs an einem Feiertage in der Woche nach geendigtem
Nachmittagsgottesdienste in den Hämmern zu arbeiten erlaubt —
daſs den Bergleuten auf dem Ringberge von den Hammerschmieden
Eisenstein abgekauft — und daſs kein geblasen Eisen von den
Hammerschmieden verkauft werden solle.

Damals wurde in dem Amte Hallenberg in dem Ring- und Arz-
berge auf Eisen gebaut. Zu Unterschönau hatte man einen Eisen-
hammer, zu Steinbach aber deren drei, sowie einen Blech- und
einen Kupferhammer. 1621 kostete ein Centner Stahl 45 Gulden,
ein Centner Eisen 18 Gulden.


1) Siehe Häfner a. a. O., S. 362, wo die betreffende Bekanntmachung ab-
gedruckt ist.
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[1101/1123] Thüringen im 17. Jahrhundert. dem Vorkaufsrecht machte er indes weisen Gebrauch zum Nutzen der Eisenarbeiter und des Landes. Bis dahin hatten die Stahlschmiede den gröſsten Teil des gefertigten Stahls und Eisens in das Ausland verkauft und dadurch den Schmalkalder Eisenmanufakturisten das Arbeitsmaterial ausnehmend verteuert. Zur Steuer dieses Miſsbrauchs legte der Landgraf 1623 zu Schmalkalden eine Faktorei an 1). Mit 300 Centnern Stahl wurde der Anfang gemacht. Der Centner Huf- eisenstahl muſste bis dahin für 4¾ Reichsthaler und der Centner Kernstahl für 4¼ Reichsthaler von den Stahlschmieden geliefert werden. Die gerichtlichen Angelegenheiten der Berg- und Schmiedewerke besorgten zu Schmalkalden der Amtmann und Rentmeister. Vordem hatten die sämtlichen hennebergischen Berg- und Hammerwerke unter der Jurisdiktion des Berggerichts zu Suhla gestanden. Seit dem Erlöschen der henneberg-römhildischen Grafenlinie waren die der Herrschaft Schmalkalden von demselben getrennt und einem eigenen Berggericht zu Steinbach untergeordnet worden. Der Amtmann zu Hallenberg war Richter in demselben. Es wurde durch eine „Hallen- berger Bergordnung“ befohlen, daſs auf keinem Hammer, ausgenommen was der Hammerschmied mit der Geschworenen Vorwissen zu seinem Fuhrwerke und zu seiner Haushaltung bedürfe, mehr als 24 Centner Eisen in einer Woche geschmiedet — daſs ein Karn Lichtkohlen höher nicht als für 15 Gulden, ein Karn Buchenmeilerkohlen für 14 Gulden verkauft — daſs keine Kohlen in dem sächsischen Thüringen geladen und zum Nachteil des Kaufrechts der Hallenberger Schmiede nach Schmalkalden gefahren — daſs am Samstag Abend in den Hämmern Feierabend gemacht und am Montag wieder zu arbeiten angefangen — daſs am Sonntag weder Kohlen noch Stein gefahren — daſs an einem Feiertage in der Woche nach geendigtem Nachmittagsgottesdienste in den Hämmern zu arbeiten erlaubt — daſs den Bergleuten auf dem Ringberge von den Hammerschmieden Eisenstein abgekauft — und daſs kein geblasen Eisen von den Hammerschmieden verkauft werden solle. Damals wurde in dem Amte Hallenberg in dem Ring- und Arz- berge auf Eisen gebaut. Zu Unterschönau hatte man einen Eisen- hammer, zu Steinbach aber deren drei, sowie einen Blech- und einen Kupferhammer. 1621 kostete ein Centner Stahl 45 Gulden, ein Centner Eisen 18 Gulden. 1) Siehe Häfner a. a. O., S. 362, wo die betreffende Bekanntmachung ab- gedruckt ist.

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Zitationshilfe: Beck, Ludwig: Die Geschichte des Eisens. Bd. 2: Das XVI. und XVII. Jahrhundert. Braunschweig, 1895, S. 1101. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/beck_eisen02_1895/1123>, abgerufen am 30.04.2024.