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Blum, Joachim Christian: Spatziergänge. Bd. 2. Berlin, 1775.

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Theile der Oberherrschaft, bis auf Keller
und Küche, zueignet und von dem sie es
als eine sonderliche Gnade ansehen müs-
sen, wenn er ihnen einen freundlichen
Blick giebt; dem es bey dem allen doch
nicht gleichgültig ist, wenn sie sich ein
kleines Mißvergnügen merken zu laßen,
nicht erwähren können; der eiferlüchtig
wird wann sie einer andern männlichen
Gestalt einen Blick gönnen; der seine
Rechte gekränkt glaubt, wann sie einmal
eine kleine Höflichkeit von einem andern
anzunehmen und zu erwiedern für gut fin-
den; der, wenn er sich ihnen auch noch
so gefällig zu machen verstehn sollte, doch
für sie und für andre kein ehrlicher Mann
ist; oder wenn er auch das wäre, sich aus
Religion und Rechtschaffenheit nichts
macht; der irgend einem gröbern Laster
oder auch nur einem andern ungemäßig-

Theile der Oberherrſchaft, bis auf Keller
und Küche, zueignet und von dem ſie es
als eine ſonderliche Gnade anſehen müſ-
ſen, wenn er ihnen einen freundlichen
Blick giebt; dem es bey dem allen doch
nicht gleichgültig iſt, wenn ſie ſich ein
kleines Mißvergnügen merken zu laßen,
nicht erwähren können; der eiferlüchtig
wird wann ſie einer andern männlichen
Geſtalt einen Blick gönnen; der ſeine
Rechte gekränkt glaubt, wann ſie einmal
eine kleine Höflichkeit von einem andern
anzunehmen und zu erwiedern für gut fin-
den; der, wenn er ſich ihnen auch noch
ſo gefällig zu machen verſtehn ſollte, doch
für ſie und für andre kein ehrlicher Mann
iſt; oder wenn er auch das wäre, ſich aus
Religion und Rechtſchaffenheit nichts
macht; der irgend einem gröbern Laſter
oder auch nur einem andern ungemäßig-

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[178/0184] Theile der Oberherrſchaft, bis auf Keller und Küche, zueignet und von dem ſie es als eine ſonderliche Gnade anſehen müſ- ſen, wenn er ihnen einen freundlichen Blick giebt; dem es bey dem allen doch nicht gleichgültig iſt, wenn ſie ſich ein kleines Mißvergnügen merken zu laßen, nicht erwähren können; der eiferlüchtig wird wann ſie einer andern männlichen Geſtalt einen Blick gönnen; der ſeine Rechte gekränkt glaubt, wann ſie einmal eine kleine Höflichkeit von einem andern anzunehmen und zu erwiedern für gut fin- den; der, wenn er ſich ihnen auch noch ſo gefällig zu machen verſtehn ſollte, doch für ſie und für andre kein ehrlicher Mann iſt; oder wenn er auch das wäre, ſich aus Religion und Rechtſchaffenheit nichts macht; der irgend einem gröbern Laſter oder auch nur einem andern ungemäßig-

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Zitationshilfe: Blum, Joachim Christian: Spatziergänge. Bd. 2. Berlin, 1775, S. 178. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/blum_spatziergaenge02_1775/184>, abgerufen am 14.05.2024.