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Blumenbach, Johann Friedrich: Handbuch der Naturgeschichte. 7. Aufl. Göttingen, 1803.

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I. Ordn. BIMANVS.

1. Geschl. Homo. Erectus, bimanus. Men-
tum prominulum. Dentes aequaliter
approximatis; incisores inferiores erecti.

1. Gatt. sapiens. Zu den äußern Kennzeichen,
wodurch der Mensch selbst vom menschenähnlich-
sten Affen, geschweige von den übrigen Thieren
zu unterscheiden ist, gehört vorzüglich sein auf-
rechter Gang (als wozu sein ganzer Wuchs und
Bildung besonders aber seine beckenähnlichen
Hüftknochen, das Verhältniß seiner Schenkel zu
den Armen und seine breiten Fußsohlen, einge-
richtet sind), dann der freyeste Gebrauch zweyer
vollkommenen Hände; ferner sein promini-
rendes Kinn und die aufrechte Stellung seiner
untern Schneidezähne.

Das weibliche Geschlecht hat noch ein Paar
eigenthümliche Charaktere, die dem männlichen
und allen übrigen Thieren abgehen, nähmlich
einen periodischen Blutverlust in einer bestimm-
ten Reihe von Lebensjahren; und dann einen
besondern Theil an den Sexual-Organen, dessen
Mangel oder Zerstörung als ein körperliches
Kennzeichen der verletzten jungfräulichen In-
tegrität anzusehen und wenigstens in der Form
und Lage noch bey keinen andern weiblichen Thiere
bemerkt ist.

Was aber die Seelenfähigkeiten des Men-
schen betrifft, so hat er außer dem Begattungs-
triebe wenig Spuren von Instinct (§. 34. u. f.),
Kunsttriebe aber (§. 36.) schlechterdings gar
nicht. Dagegen ist er ausschließlich im Besitz

I. Ordn. BIMANVS.

1. Geschl. Homo. Erectus, bimanus. Men-
tum prominulum. Dentes aequaliter
approximatis; incisores inferiores erecti.

1. Gatt. sapiens. Zu den äußern Kennzeichen,
wodurch der Mensch selbst vom menschenähnlich-
sten Affen, geschweige von den übrigen Thieren
zu unterscheiden ist, gehört vorzüglich sein auf-
rechter Gang (als wozu sein ganzer Wuchs und
Bildung besonders aber seine beckenähnlichen
Hüftknochen, das Verhältniß seiner Schenkel zu
den Armen und seine breiten Fußsohlen, einge-
richtet sind), dann der freyeste Gebrauch zweyer
vollkommenen Hände; ferner sein promini-
rendes Kinn und die aufrechte Stellung seiner
untern Schneidezähne.

Das weibliche Geschlecht hat noch ein Paar
eigenthümliche Charaktere, die dem männlichen
und allen übrigen Thieren abgehen, nähmlich
einen periodischen Blutverlust in einer bestimm-
ten Reihe von Lebensjahren; und dann einen
besondern Theil an den Sexual-Organen, dessen
Mangel oder Zerstörung als ein körperliches
Kennzeichen der verletzten jungfräulichen In-
tegrität anzusehen und wenigstens in der Form
und Lage noch bey keinen andern weiblichen Thiere
bemerkt ist.

Was aber die Seelenfähigkeiten des Men-
schen betrifft, so hat er außer dem Begattungs-
triebe wenig Spuren von Instinct (§. 34. u. f.),
Kunsttriebe aber (§. 36.) schlechterdings gar
nicht. Dagegen ist er ausschließlich im Besitz

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[64/0084] I. Ordn. BIMANVS. 1. Geschl. Homo. Erectus, bimanus. Men- tum prominulum. Dentes aequaliter approximatis; incisores inferiores erecti. 1. Gatt. sapiens. Zu den äußern Kennzeichen, wodurch der Mensch selbst vom menschenähnlich- sten Affen, geschweige von den übrigen Thieren zu unterscheiden ist, gehört vorzüglich sein auf- rechter Gang (als wozu sein ganzer Wuchs und Bildung besonders aber seine beckenähnlichen Hüftknochen, das Verhältniß seiner Schenkel zu den Armen und seine breiten Fußsohlen, einge- richtet sind), dann der freyeste Gebrauch zweyer vollkommenen Hände; ferner sein promini- rendes Kinn und die aufrechte Stellung seiner untern Schneidezähne. Das weibliche Geschlecht hat noch ein Paar eigenthümliche Charaktere, die dem männlichen und allen übrigen Thieren abgehen, nähmlich einen periodischen Blutverlust in einer bestimm- ten Reihe von Lebensjahren; und dann einen besondern Theil an den Sexual-Organen, dessen Mangel oder Zerstörung als ein körperliches Kennzeichen der verletzten jungfräulichen In- tegrität anzusehen und wenigstens in der Form und Lage noch bey keinen andern weiblichen Thiere bemerkt ist. Was aber die Seelenfähigkeiten des Men- schen betrifft, so hat er außer dem Begattungs- triebe wenig Spuren von Instinct (§. 34. u. f.), Kunsttriebe aber (§. 36.) schlechterdings gar nicht. Dagegen ist er ausschließlich im Besitz

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Zitationshilfe: Blumenbach, Johann Friedrich: Handbuch der Naturgeschichte. 7. Aufl. Göttingen, 1803, S. 64. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/blumenbach_naturgeschichte_1803/84>, abgerufen am 30.04.2024.