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Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Landtags Abschiedt [...] zwischen [...] Heinrichen Julio/ Postulirtem Bischoffen zu Halberstadt/ unnd Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburgk/ [...] Und S.F.G. Landtschafft des Fürstenthumbs Braunschweig Wolffenbüttelschen theils zu Saltzdalum. Wolfenbüttel, 1604.

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Musterung vnd auslesung guter düchtiger vnnd streitbarer / geübter Kriegsleute dermassen gefasset halten solle vnd wolle / darmit er vff ehistes dieses Kreises Obersten / vnd seiner zugeordenten erfordern vnd vffmanen / vffn andern / dritten / vierdten / oder auch fünff achen Romerzug / mit der Wehre / Munition vnnd anderer notturfft / wie desfals ein jeder Standt gesetzt / in aller eil zum zuzug gefast erscheinen könne / sondern auch daneben die ernstliche vnnd vnnachlessige versehung zuthun / das sich bey jtzigem zustandt keiner in frembder oder auslendischer Herren vnnd Potentaten Bestallung begeben / sondern viel mehr ein jeder mit den seinen sich obgesatzter massen einheimisch enthalten / vnd in guter bereitschafft sitzen soll. Alß wir dann demselben vns zu bequemen / auch für vns selbst / so viel an vns / vnnd sonsten mit zuthun vnserer Herren vnnd Freunde / alle das jenige / was dem geliebten Vaterlande / vnnd alter löblicher Teudscher freiheit zu wider sein möchte / eusserstes vermügens abwenden zuhelffen / gantz geneigt sein. So befehlen dem allen nach / wir einem jeden der vnsern / wie obstehet / hiemit bey verlust vnd priuirung eines jeden von vns vnd vnserm Fürstenthumb Braunschweig tragenden Lehen / auch Priuilegien, vnd anderer Frey: vnd Gerechtigkeit / vnd sonsten bey vermeidung vnser höchsten Vngnad vnnd Straff hiemit ernstlich vnnd wollen / das sich nicht allein keiner / der sey auch wer er wolle / ohne vnsere sonderbare schrifftliche gnedige zulassung vnnd ausdrückliche bewilligung / in einiges frembdes Herren oder Potentaten Bestallung ausserhalb Lands begebe / sondern auch ein jeder vor sich vnd mit den seinigen einheimisch vnd dermassen seiner verwantnuß nach / mit Harnisch / Knech-

Musterung vnd auslesung guter düchtiger vnnd streitbarer / geübter Kriegsleute dermassen gefasset halten solle vnd wolle / darmit er vff ehistes dieses Kreises Obersten / vnd seiner zugeordenten erfordern vnd vffmanen / vffn andern / dritten / vierdten / oder auch fünff achen Romerzug / mit der Wehre / Munition vnnd anderer notturfft / wie desfals ein jeder Standt gesetzt / in aller eil zum zuzug gefast erscheinen könne / sondern auch daneben die ernstliche vnnd vnnachlessige versehung zuthun / das sich bey jtzigem zustandt keiner in frembder oder auslendischer Herren vnnd Potentaten Bestallung begeben / sondern viel mehr ein jeder mit den seinen sich obgesatzter massen einheimisch enthalten / vnd in guter bereitschafft sitzen soll. Alß wir dann demselben vns zu bequemen / auch für vns selbst / so viel an vns / vnnd sonsten mit zuthun vnserer Herren vnnd Freunde / alle das jenige / was dem geliebten Vaterlande / vnnd alter löblicher Teudscher freiheit zu wider sein möchte / eusserstes vermügens abwenden zuhelffen / gantz geneigt sein. So befehlen dem allen nach / wir einem jeden der vnsern / wie obstehet / hiemit bey verlust vnd priuirung eines jeden von vns vnd vnserm Fürstenthumb Braunschweig tragenden Lehen / auch Priuilegien, vnd anderer Frey: vnd Gerechtigkeit / vnd sonsten bey vermeidung vnser höchsten Vngnad vnnd Straff hiemit ernstlich vnnd wollen / das sich nicht allein keiner / der sey auch wer er wolle / ohne vnsere sonderbare schrifftliche gnedige zulassung vnnd ausdrückliche bewilligung / in einiges frembdes Herren oder Potentaten Bestallung ausserhalb Lands begebe / sondern auch ein jeder vor sich vnd mit den seinigen einheimisch vnd dermassen seiner verwantnuß nach / mit Harnisch / Knech-

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[0121] Musterung vnd auslesung guter düchtiger vnnd streitbarer / geübter Kriegsleute dermassen gefasset halten solle vnd wolle / darmit er vff ehistes dieses Kreises Obersten / vnd seiner zugeordenten erfordern vnd vffmanen / vffn andern / dritten / vierdten / oder auch fünff achen Romerzug / mit der Wehre / Munition vnnd anderer notturfft / wie desfals ein jeder Standt gesetzt / in aller eil zum zuzug gefast erscheinen könne / sondern auch daneben die ernstliche vnnd vnnachlessige versehung zuthun / das sich bey jtzigem zustandt keiner in frembder oder auslendischer Herren vnnd Potentaten Bestallung begeben / sondern viel mehr ein jeder mit den seinen sich obgesatzter massen einheimisch enthalten / vnd in guter bereitschafft sitzen soll. Alß wir dann demselben vns zu bequemen / auch für vns selbst / so viel an vns / vnnd sonsten mit zuthun vnserer Herren vnnd Freunde / alle das jenige / was dem geliebten Vaterlande / vnnd alter löblicher Teudscher freiheit zu wider sein möchte / eusserstes vermügens abwenden zuhelffen / gantz geneigt sein. So befehlen dem allen nach / wir einem jeden der vnsern / wie obstehet / hiemit bey verlust vnd priuirung eines jeden von vns vnd vnserm Fürstenthumb Braunschweig tragenden Lehen / auch Priuilegien, vnd anderer Frey: vnd Gerechtigkeit / vnd sonsten bey vermeidung vnser höchsten Vngnad vnnd Straff hiemit ernstlich vnnd wollen / das sich nicht allein keiner / der sey auch wer er wolle / ohne vnsere sonderbare schrifftliche gnedige zulassung vnnd ausdrückliche bewilligung / in einiges frembdes Herren oder Potentaten Bestallung ausserhalb Lands begebe / sondern auch ein jeder vor sich vnd mit den seinigen einheimisch vnd dermassen seiner verwantnuß nach / mit Harnisch / Knech-

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Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
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Zitationshilfe: Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Landtags Abschiedt [...] zwischen [...] Heinrichen Julio/ Postulirtem Bischoffen zu Halberstadt/ unnd Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburgk/ [...] Und S.F.G. Landtschafft des Fürstenthumbs Braunschweig Wolffenbüttelschen theils zu Saltzdalum. Wolfenbüttel, 1604, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_abschiedt_1604/121>, abgerufen am 28.04.2024.