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Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Landtags Abschiedt [...] zwischen [...] Heinrichen Julio/ Postulirtem Bischoffen zu Halberstadt/ unnd Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburgk/ [...] Und S.F.G. Landtschafft des Fürstenthumbs Braunschweig Wolffenbüttelschen theils zu Saltzdalum. Wolfenbüttel, 1604.

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us / Postulirter Bischoff zu Halberstadt / vnnd Hertzog zu Braunschweig vnd Lüneburgk etc. Thun kundt vnnd hiemit vor vns / vnd vnsere Erben gegen menniglich bekennen / Was gestalt wir auff des Allerdurchleuchtigsten / Großmechtigsten / vnd vnüberwindtligsten Fürsten vnd Herrn / Herrn Rudolphi des andern / Erwölten Römischen Kaysers / zu allen zeiten mehrern des Reichs / In Germanien / zu Hungarn / Böheimb / Dalmatien / Croatien vnnd Schlauonien Königen / Ertzhertzogen zu Osterreich / Hertzogen zu Burgundi / Steyer Carndten / Crain vnd Würtemberg / Graffen zu Tyrol / etc. vnsers Allergnedigsten Herrn / Dann auch des Hochgebornen Fürsten / Herrn Philipsen Hertzogen zu Braunschweig vnnd Lüneburgk etc. vnsers freundtlichen lieben Bruders / Vettern / Schwagern vnd Gevattern / auch anderer vornehmer Herrn / allergnedigste / freundtliche vnd vnderschiedliche vielfaltige intercessiones, den Juden / welche durch vnser Stifft / Fürstenthumbe vnd Lande jhrer gelegenheit nach durchzureisen haben / einen freien Paß aus gnaden hinwieder vergönnet vnd eingereumet haben / Vergonnen / einreumen vnd gestatten auch bemelten Juden denselben Paß vnnd vnbefarten freyen durchzug hiemit vnd in Crafft dieses / dergestalt vnd also / Das ob wir wol jhnen den Juden in hieuorigem vnserm jhrenthalben publicirten Edict vnsere Fürstenthumb vnd Lande so woll in dem einen als andern wegk durchauß geschlossen / Sie numehr hinfuro jren Paß vnd zugk dadurch nehmen / dogegen aber sich gleichwol darein an keinen ort vber eine oder znn lengsten zwo nacht verhalten / vielweiniger aber mit vnsern Vnderthanen oder andern / ausserhalb den darein zugelasse

us / Postulirter Bischoff zu Halberstadt / vnnd Hertzog zu Braunschweig vnd Lüneburgk etc. Thun kundt vnnd hiemit vor vns / vnd vnsere Erben gegen menniglich bekennen / Was gestalt wir auff des Allerdurchleuchtigsten / Großmechtigsten / vnd vnüberwindtligsten Fürsten vnd Herrn / Herrn Rudolphi des andern / Erwölten Römischen Kaysers / zu allen zeiten mehrern des Reichs / In Germanien / zu Hungarn / Böheimb / Dalmatien / Croatien vnnd Schlauonien Königen / Ertzhertzogen zu Osterreich / Hertzogen zu Burgundi / Steyer Carndten / Crain vnd Würtemberg / Graffen zu Tyrol / etc. vnsers Allergnedigsten Herrn / Dann auch des Hochgebornen Fürsten / Herrn Philipsen Hertzogen zu Braunschweig vnnd Lüneburgk etc. vnsers freundtlichen lieben Bruders / Vettern / Schwagern vnd Gevattern / auch anderer vornehmer Herrn / allergnedigste / freundtliche vnd vnderschiedliche vielfaltige intercessiones, den Juden / welche durch vnser Stifft / Fürstenthumbe vnd Lande jhrer gelegenheit nach durchzureisen haben / einen freien Paß aus gnaden hinwieder vergönnet vnd eingereumet haben / Vergonnen / einreumen vnd gestatten auch bemelten Juden denselben Paß vnnd vnbefarten freyen durchzug hiemit vnd in Crafft dieses / dergestalt vnd also / Das ob wir wol jhnen den Juden in hieuorigem vnserm jhrenthalben publicirten Edict vnsere Fürstenthumb vnd Lande so woll in dem einen als andern wegk durchauß geschlossen / Sie numehr hinfuro jren Paß vñ zugk dadurch nehmen / dogegen aber sich gleichwol darein an keinẽ ort vber eine oder zñ lengsten zwo nacht verhaltẽ / vielweiniger aber mit vnsern Vnderthanẽ oder andern / ausserhalb den darein zugelasse

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[0086] us / Postulirter Bischoff zu Halberstadt / vnnd Hertzog zu Braunschweig vnd Lüneburgk etc. Thun kundt vnnd hiemit vor vns / vnd vnsere Erben gegen menniglich bekennen / Was gestalt wir auff des Allerdurchleuchtigsten / Großmechtigsten / vnd vnüberwindtligsten Fürsten vnd Herrn / Herrn Rudolphi des andern / Erwölten Römischen Kaysers / zu allen zeiten mehrern des Reichs / In Germanien / zu Hungarn / Böheimb / Dalmatien / Croatien vnnd Schlauonien Königen / Ertzhertzogen zu Osterreich / Hertzogen zu Burgundi / Steyer Carndten / Crain vnd Würtemberg / Graffen zu Tyrol / etc. vnsers Allergnedigsten Herrn / Dann auch des Hochgebornen Fürsten / Herrn Philipsen Hertzogen zu Braunschweig vnnd Lüneburgk etc. vnsers freundtlichen lieben Bruders / Vettern / Schwagern vnd Gevattern / auch anderer vornehmer Herrn / allergnedigste / freundtliche vnd vnderschiedliche vielfaltige intercessiones, den Juden / welche durch vnser Stifft / Fürstenthumbe vnd Lande jhrer gelegenheit nach durchzureisen haben / einen freien Paß aus gnaden hinwieder vergönnet vnd eingereumet haben / Vergonnen / einreumen vnd gestatten auch bemelten Juden denselben Paß vnnd vnbefarten freyen durchzug hiemit vnd in Crafft dieses / dergestalt vnd also / Das ob wir wol jhnen den Juden in hieuorigem vnserm jhrenthalben publicirten Edict vnsere Fürstenthumb vnd Lande so woll in dem einen als andern wegk durchauß geschlossen / Sie numehr hinfuro jren Paß vñ zugk dadurch nehmen / dogegen aber sich gleichwol darein an keinẽ ort vber eine oder zñ lengsten zwo nacht verhaltẽ / vielweiniger aber mit vnsern Vnderthanẽ oder andern / ausserhalb den darein zugelasse

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Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

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Anmerkungen zur Transkription:

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  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
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  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



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Zitationshilfe: Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Landtags Abschiedt [...] zwischen [...] Heinrichen Julio/ Postulirtem Bischoffen zu Halberstadt/ unnd Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburgk/ [...] Und S.F.G. Landtschafft des Fürstenthumbs Braunschweig Wolffenbüttelschen theils zu Saltzdalum. Wolfenbüttel, 1604, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_abschiedt_1604/86>, abgerufen am 26.04.2024.