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Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Hofgerichtsordnung: des durchleuchtigen hochgebornen Fürsten und Herrn, Herrn Juliussen, Herzogs zu Braunschweig und Lüneburg. Wolfenbüttel, 1571.

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Worten / Clauseln / Puncten / Artickeln / Inhaltungen / Meinungen / vnd begreiffungen / jnner vnd ausserhalb Gerichts / gantz krefftig / vnd mechtig sein / stett / vest / vnd vnuerbrüchlich gehalten / vnd volnzogen werden / vnd gemelter vnser lieber Oheim vnd Fürst / Heinrich / Hertzog zu Braunschweig vnd Lüneburg / vnd seiner Lieb Nachkommen / dabey bleiben / sich deren gebrauchen vnd geniessen sollen vnd mögen / von allermenniglich vnuerhindert.

Vnd gebieten darauff allen vnd jeglichen Churfürsten / Fürsten / Geistlichen vnd Weltlichen / Prelaten / Graffen / Freyen / Herrn / Rittern / Knechten / Hauptleuten / Landuögten / Vitzthumben / Vögten / Pflegern / Vorwesern / Amptleuten / Schuldtheissen / Bürgermeistern / Richtern / Rethen / Bürgern / Gemeinden / vnd sonst allen andern vnsern / vnd des Reichs Vnterthanen vnd getrewen / vnd sonderlich allen vnd jeden gedachts vnsers lieben Oheims vnd F. Hertzog Heinrichs zu Braunschweig Vnterthanen / In was Wirden / Stadts oder Wesens die sein / ernstlich vnd vestiglich mit diesem Brieff / vnd wöllen / das sie gemelten vnsern lieben Oheim

Worten / Clauseln / Puncten / Artickeln / Inhaltungen / Meinungen / vnd begreiffungen / jnner vnd ausserhalb Gerichts / gantz krefftig / vnd mechtig sein / stett / vest / vnd vnuerbrüchlich gehalten / vnd volnzogen werden / vnd gemelter vnser lieber Oheim vnd Fürst / Heinrich / Hertzog zu Braunschweig vnd Lüneburg / vnd seiner Lieb Nachkommen / dabey bleiben / sich deren gebrauchen vnd geniessen sollen vnd mögen / von allermenniglich vnuerhindert.

Vnd gebieten darauff allen vnd jeglichen Churfürsten / Fürsten / Geistlichen vnd Weltlichen / Prelaten / Graffen / Freyen / Herrn / Rittern / Knechten / Hauptleuten / Landuögten / Vitzthumben / Vögten / Pflegern / Vorwesern / Amptleuten / Schuldtheissen / Bürgermeistern / Richtern / Rethen / Bürgern / Gemeinden / vnd sonst allen andern vnsern / vnd des Reichs Vnterthanen vnd getrewen / vnd sonderlich allen vnd jeden gedachts vnsers lieben Oheims vnd F. Hertzog Heinrichs zu Braunschweig Vnterthanen / In was Wirden / Stadts oder Wesens die sein / ernstlich vnd vestiglich mit diesem Brieff / vnd wöllen / das sie gemelten vnsern lieben Oheim

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Worten / Clauseln / Puncten / Artickeln /
                     Inhaltungen / Meinungen / vnd begreiffungen / jnner vnd ausserhalb Gerichts /
                     gantz krefftig / vnd mechtig sein / stett / vest / vnd vnuerbrüchlich gehalten /
                     vnd volnzogen werden / vnd gemelter vnser lieber Oheim vnd Fürst / Heinrich /
                     Hertzog zu Braunschweig vnd Lüneburg / vnd seiner Lieb Nachkommen / dabey
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[0013] Worten / Clauseln / Puncten / Artickeln / Inhaltungen / Meinungen / vnd begreiffungen / jnner vnd ausserhalb Gerichts / gantz krefftig / vnd mechtig sein / stett / vest / vnd vnuerbrüchlich gehalten / vnd volnzogen werden / vnd gemelter vnser lieber Oheim vnd Fürst / Heinrich / Hertzog zu Braunschweig vnd Lüneburg / vnd seiner Lieb Nachkommen / dabey bleiben / sich deren gebrauchen vnd geniessen sollen vnd mögen / von allermenniglich vnuerhindert. Vnd gebieten darauff allen vnd jeglichen Churfürsten / Fürsten / Geistlichen vnd Weltlichen / Prelaten / Graffen / Freyen / Herrn / Rittern / Knechten / Hauptleuten / Landuögten / Vitzthumben / Vögten / Pflegern / Vorwesern / Amptleuten / Schuldtheissen / Bürgermeistern / Richtern / Rethen / Bürgern / Gemeinden / vnd sonst allen andern vnsern / vnd des Reichs Vnterthanen vnd getrewen / vnd sonderlich allen vnd jeden gedachts vnsers lieben Oheims vnd F. Hertzog Heinrichs zu Braunschweig Vnterthanen / In was Wirden / Stadts oder Wesens die sein / ernstlich vnd vestiglich mit diesem Brieff / vnd wöllen / das sie gemelten vnsern lieben Oheim

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Zitationshilfe: Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Hofgerichtsordnung: des durchleuchtigen hochgebornen Fürsten und Herrn, Herrn Juliussen, Herzogs zu Braunschweig und Lüneburg. Wolfenbüttel, 1571, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_hofgerichtsordnung_1571/13>, abgerufen am 03.05.2024.