Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Hofgerichtsordnung: des durchleuchtigen hochgebornen Fürsten und Herrn, Herrn Juliussen, Herzogs zu Braunschweig und Lüneburg. Wolfenbüttel, 1571.Darzu die Exception des vorstandts / dem rechtlichen krieg außzuwarten / etc. Daruon hierunden im nechsifolgenden Titul ferner meldung geschehen soll. Deßgleichen die Exception Litis pendentiae, da die Partheyen anderswo im Rechten verfast / vnd dannoch der Kleger / den Antworter / eben derselben Sachen halben / an einem ander Gericht fürnemen wolt. Item / so die Klag / oder Libellus / alß inept / vngeschickt / vnförmlich / vnd vnschließlich angefochten würde. Solche vnd dergleichen verzugliche außzüg vnd Exceptiones / sollen vor befestigung des kriegs fürgewendt / vnd damit in darthuung solcher Exception kein verzug der Sachen bößlich vnd gefehrlich gesucht werde / sollen dieselben nicht nach vnd nach / Sondern wie im nechst vorgehenden Titul gesetzt / alle miteinander / auff einen Termin / vnd in einer Schrifft fürgebracht / vnd die Partheyen hernach damit nicht weiter zugelassen / oder gehört werden. Aber Peremptoriae Exceptiones seindt / der außzug einer geurtheilten / oder vertragen Sachen / Rei ludicae, Transactionis, Item / der außzug wieder betrug / Doli, vnd die Exception eines gedings / das jenig nicht zufördern / darumb dann einer klagt / Pactum de non petendo genandt. Darzu die Exception des vorstandts / dem rechtlichen krieg außzuwarten / etc. Daruon hierunden im nechsifolgenden Titul ferner meldung geschehen soll. Deßgleichen die Exception Litis pendentiae, da die Partheyen anderswo im Rechten verfast / vnd dannoch der Kleger / den Antworter / eben derselben Sachen halben / an einem ander Gericht fürnemen wolt. Item / so die Klag / oder Libellus / alß inept / vngeschickt / vnförmlich / vnd vnschließlich angefochten würde. Solche vnd dergleichen verzugliche außzüg vnd Exceptiones / sollen vor befestigung des kriegs fürgewendt / vnd damit in darthuung solcher Exception kein verzug der Sachen bößlich vnd gefehrlich gesucht werde / sollen dieselben nicht nach vnd nach / Sondern wie im nechst vorgehenden Titul gesetzt / alle miteinander / auff einen Termin / vnd in einer Schrifft fürgebracht / vnd die Partheyen hernach damit nicht weiter zugelassen / oder gehört werden. Aber Peremptoriae Exceptiones seindt / der außzug einer geurtheilten / oder vertragen Sachen / Rei ludicae, Transactionis, Item / der außzug wieder betrug / Doli, vnd die Exception eines gedings / das jenig nicht zufördern / darumb dann einer klagt / Pactum de non petendo genandt. <TEI> <text> <body> <div> <pb facs="#f0065" n="25"/> <p>Darzu die Exception des vorstandts / dem rechtlichen krieg außzuwarten / etc. Daruon hierunden im nechsifolgenden Titul ferner meldung geschehen soll.</p> <p>Deßgleichen die Exception <hi rendition="#i">Litis pendentiae,</hi> da die Partheyen anderswo im Rechten verfast / vnd dannoch der Kleger / den Antworter / eben derselben Sachen halben / an einem ander Gericht fürnemen wolt.</p> <p>Item / so die Klag / oder <hi rendition="#i">Libellus</hi> / alß inept / vngeschickt / vnförmlich / vnd vnschließlich angefochten würde.</p> <p>Solche vnd dergleichen verzugliche außzüg vnd <hi rendition="#i">Exceptiones</hi> / sollen vor befestigung des kriegs fürgewendt / vnd damit in darthuung solcher Exception kein verzug der Sachen bößlich vnd gefehrlich gesucht werde / sollen dieselben nicht nach vnd nach / Sondern wie im nechst vorgehenden Titul gesetzt / alle miteinander / auff einen Termin / vnd in einer Schrifft fürgebracht / vnd die Partheyen hernach damit nicht weiter zugelassen / oder gehört werden.</p> <p>Aber <hi rendition="#i">Peremptoriae Exceptiones</hi> seindt / der außzug einer geurtheilten / oder vertragen Sachen / <hi rendition="#i">Rei ludicae, Transactionis,</hi> Item / der außzug wieder betrug / <hi rendition="#i">Doli,</hi> vnd die Exception eines gedings / das jenig nicht zufördern / darumb dann einer klagt / <hi rendition="#i">Pactum de non petendo</hi> genandt.</p> </div> </body> </text> </TEI> [25/0065]
Darzu die Exception des vorstandts / dem rechtlichen krieg außzuwarten / etc. Daruon hierunden im nechsifolgenden Titul ferner meldung geschehen soll.
Deßgleichen die Exception Litis pendentiae, da die Partheyen anderswo im Rechten verfast / vnd dannoch der Kleger / den Antworter / eben derselben Sachen halben / an einem ander Gericht fürnemen wolt.
Item / so die Klag / oder Libellus / alß inept / vngeschickt / vnförmlich / vnd vnschließlich angefochten würde.
Solche vnd dergleichen verzugliche außzüg vnd Exceptiones / sollen vor befestigung des kriegs fürgewendt / vnd damit in darthuung solcher Exception kein verzug der Sachen bößlich vnd gefehrlich gesucht werde / sollen dieselben nicht nach vnd nach / Sondern wie im nechst vorgehenden Titul gesetzt / alle miteinander / auff einen Termin / vnd in einer Schrifft fürgebracht / vnd die Partheyen hernach damit nicht weiter zugelassen / oder gehört werden.
Aber Peremptoriae Exceptiones seindt / der außzug einer geurtheilten / oder vertragen Sachen / Rei ludicae, Transactionis, Item / der außzug wieder betrug / Doli, vnd die Exception eines gedings / das jenig nicht zufördern / darumb dann einer klagt / Pactum de non petendo genandt.
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Zitationshilfe: | Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Hofgerichtsordnung: des durchleuchtigen hochgebornen Fürsten und Herrn, Herrn Juliussen, Herzogs zu Braunschweig und Lüneburg. Wolfenbüttel, 1571, S. 25. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_hofgerichtsordnung_1571/65>, abgerufen am 14.02.2025. |