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Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Hofgerichtsordnung: des durchleuchtigen hochgebornen Fürsten und Herrn, Herrn Juliussen, Herzogs zu Braunschweig und Lüneburg. Wolfenbüttel, 1571.

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Darzu die Exception des vorstandts / dem rechtlichen krieg außzuwarten / etc. Daruon hierunden im nechsifolgenden Titul ferner meldung geschehen soll.

Deßgleichen die Exception Litis pendentiae, da die Partheyen anderswo im Rechten verfast / vnd dannoch der Kleger / den Antworter / eben derselben Sachen halben / an einem ander Gericht fürnemen wolt.

Item / so die Klag / oder Libellus / alß inept / vngeschickt / vnförmlich / vnd vnschließlich angefochten würde.

Solche vnd dergleichen verzugliche außzüg vnd Exceptiones / sollen vor befestigung des kriegs fürgewendt / vnd damit in darthuung solcher Exception kein verzug der Sachen bößlich vnd gefehrlich gesucht werde / sollen dieselben nicht nach vnd nach / Sondern wie im nechst vorgehenden Titul gesetzt / alle miteinander / auff einen Termin / vnd in einer Schrifft fürgebracht / vnd die Partheyen hernach damit nicht weiter zugelassen / oder gehört werden.

Aber Peremptoriae Exceptiones seindt / der außzug einer geurtheilten / oder vertragen Sachen / Rei ludicae, Transactionis, Item / der außzug wieder betrug / Doli, vnd die Exception eines gedings / das jenig nicht zufördern / darumb dann einer klagt / Pactum de non petendo genandt.

Darzu die Exception des vorstandts / dem rechtlichen krieg außzuwarten / etc. Daruon hierunden im nechsifolgenden Titul ferner meldung geschehen soll.

Deßgleichen die Exception Litis pendentiae, da die Partheyen anderswo im Rechten verfast / vnd dannoch der Kleger / den Antworter / eben derselben Sachen halben / an einem ander Gericht fürnemen wolt.

Item / so die Klag / oder Libellus / alß inept / vngeschickt / vnförmlich / vnd vnschließlich angefochten würde.

Solche vnd dergleichen verzugliche außzüg vnd Exceptiones / sollen vor befestigung des kriegs fürgewendt / vnd damit in darthuung solcher Exception kein verzug der Sachen bößlich vnd gefehrlich gesucht werde / sollen dieselben nicht nach vnd nach / Sondern wie im nechst vorgehenden Titul gesetzt / alle miteinander / auff einen Termin / vnd in einer Schrifft fürgebracht / vnd die Partheyen hernach damit nicht weiter zugelassen / oder gehört werden.

Aber Peremptoriae Exceptiones seindt / der außzug einer geurtheilten / oder vertragen Sachen / Rei ludicae, Transactionis, Item / der außzug wieder betrug / Doli, vnd die Exception eines gedings / das jenig nicht zufördern / darumb dann einer klagt / Pactum de non petendo genandt.

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[25/0065] Darzu die Exception des vorstandts / dem rechtlichen krieg außzuwarten / etc. Daruon hierunden im nechsifolgenden Titul ferner meldung geschehen soll. Deßgleichen die Exception Litis pendentiae, da die Partheyen anderswo im Rechten verfast / vnd dannoch der Kleger / den Antworter / eben derselben Sachen halben / an einem ander Gericht fürnemen wolt. Item / so die Klag / oder Libellus / alß inept / vngeschickt / vnförmlich / vnd vnschließlich angefochten würde. Solche vnd dergleichen verzugliche außzüg vnd Exceptiones / sollen vor befestigung des kriegs fürgewendt / vnd damit in darthuung solcher Exception kein verzug der Sachen bößlich vnd gefehrlich gesucht werde / sollen dieselben nicht nach vnd nach / Sondern wie im nechst vorgehenden Titul gesetzt / alle miteinander / auff einen Termin / vnd in einer Schrifft fürgebracht / vnd die Partheyen hernach damit nicht weiter zugelassen / oder gehört werden. Aber Peremptoriae Exceptiones seindt / der außzug einer geurtheilten / oder vertragen Sachen / Rei ludicae, Transactionis, Item / der außzug wieder betrug / Doli, vnd die Exception eines gedings / das jenig nicht zufördern / darumb dann einer klagt / Pactum de non petendo genandt.

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Zitationshilfe: Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Hofgerichtsordnung: des durchleuchtigen hochgebornen Fürsten und Herrn, Herrn Juliussen, Herzogs zu Braunschweig und Lüneburg. Wolfenbüttel, 1571, S. 25. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_hofgerichtsordnung_1571/65>, abgerufen am 26.04.2024.