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Braunschweig-Wolfenbüttel, Anton Ulrich von: Erneuerte Kirchen-Ordnung Unser von Gottes Gnaden Anthon Ulrichs Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, Erster Teil. Braunschweig, 1709.

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X. Extract aus dem Land-Tags-Abscheide de Anno 1682. XI. Declaratio des vorigen Ausschreibens. XII. Fürstl. Consistorial-Befehl an die General-Superintendenten / daß kein Studiosus, der nicht ein testimonium publicum orthodoxiae vorzuzeigen hat / zum predigen admittiret werden soll. XIII. Weiland Herrn Hertzogen Augusti zu Braunschweig und Lüneburg vor Jahren an ein und ander Beambten abgelassener Landes-Fürstlicher Befehl. XIV. Fürstl. Consistorial Ausschreiben an alle General-Superintendenten / daß auf denen Dörffern auch den Sommerüber (jedoch die Erndte-Zeit ausgenommen) des Tages zweymahl Schuel gehalten werden soll. XV. Mandatum an die General-Superintendenten wegen regringirten Bauens von denen Kirchen-Geldern. XVI. Extract Landes-Abscheides de Anno 1601. XVII. Extract Landes-Tages Abschiedes de Anno 1619. XVIII. Weyland Herrn Hertzogen Augusti zu Braunschweig und Lüneb. Tauff-Ordnung. XIX. Vormahliges Landes-Fürstl. Ausschreiben in Kirchen-sachen de Anno 1593. XX. Erneuertes Landes-Fürstl. Edict gegen die Entheiligung des Sabbaths. XXI. Fürstl. Consistorial-Rescript an die General Superintendenten die in den Advents-und Fasten-Wochen verbotene Copulationes betreffend. XXII. Fürstl. Verordnung wegen Befoderung der Closter-Collegiaten zum Predig-Amt.
X. Extract aus dem Land-Tags-Abscheide de Anno 1682. XI. Declaratio des vorigen Ausschreibens. XII. Fürstl. Consistorial-Befehl an die General-Superintendenten / daß kein Studiosus, der nicht ein testimonium publicum orthodoxiae vorzuzeigen hat / zum predigen admittiret werden soll. XIII. Weiland Herrn Hertzogen Augusti zu Braunschweig und Lüneburg vor Jahren an ein und ander Beambten abgelassener Landes-Fürstlicher Befehl. XIV. Fürstl. Consistorial Ausschreiben an alle General-Superintendenten / daß auf denen Dörffern auch den Sommerüber (jedoch die Erndte-Zeit ausgenommen) des Tages zweymahl Schuel gehalten werden soll. XV. Mandatum an die General-Superintendenten wegen regringirten Bauens von denen Kirchen-Geldern. XVI. Extract Landes-Abscheides de Anno 1601. XVII. Extract Landes-Tages Abschiedes de Anno 1619. XVIII. Weyland Herrn Hertzogen Augusti zu Braunschweig und Lüneb. Tauff-Ordnung. XIX. Vormahliges Landes-Fürstl. Ausschreiben in Kirchen-sachen de Anno 1593. XX. Erneuertes Landes-Fürstl. Edict gegen die Entheiligung des Sabbaths. XXI. Fürstl. Consistorial-Rescript an die General Superintendenten die in den Advents-und Fasten-Wochen verbotene Copulationes betreffend. XXII. Fürstl. Verordnung wegen Befoderung der Closter-Collegiaten zum Predig-Amt.
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        <l>XIX. Vormahliges Landes-Fürstl. Ausschreiben in Kirchen-sachen de Anno 1593.</l>
        <l>XX. Erneuertes Landes-Fürstl. Edict gegen die Entheiligung des Sabbaths.</l>
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[159/0150] X. Extract aus dem Land-Tags-Abscheide de Anno 1682. XI. Declaratio des vorigen Ausschreibens. XII. Fürstl. Consistorial-Befehl an die General-Superintendenten / daß kein Studiosus, der nicht ein testimonium publicum orthodoxiae vorzuzeigen hat / zum predigen admittiret werden soll. XIII. Weiland Herrn Hertzogen Augusti zu Braunschweig und Lüneburg vor Jahren an ein und ander Beambten abgelassener Landes-Fürstlicher Befehl. XIV. Fürstl. Consistorial Ausschreiben an alle General-Superintendenten / daß auf denen Dörffern auch den Sommerüber (jedoch die Erndte-Zeit ausgenommen) des Tages zweymahl Schuel gehalten werden soll. XV. Mandatum an die General-Superintendenten wegen regringirten Bauens von denen Kirchen-Geldern. XVI. Extract Landes-Abscheides de Anno 1601. XVII. Extract Landes-Tages Abschiedes de Anno 1619. XVIII. Weyland Herrn Hertzogen Augusti zu Braunschweig und Lüneb. Tauff-Ordnung. XIX. Vormahliges Landes-Fürstl. Ausschreiben in Kirchen-sachen de Anno 1593. XX. Erneuertes Landes-Fürstl. Edict gegen die Entheiligung des Sabbaths. XXI. Fürstl. Consistorial-Rescript an die General Superintendenten die in den Advents-und Fasten-Wochen verbotene Copulationes betreffend. XXII. Fürstl. Verordnung wegen Befoderung der Closter-Collegiaten zum Predig-Amt.

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Zitationshilfe: Braunschweig-Wolfenbüttel, Anton Ulrich von: Erneuerte Kirchen-Ordnung Unser von Gottes Gnaden Anthon Ulrichs Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, Erster Teil. Braunschweig, 1709, S. 159. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung01_1709/150>, abgerufen am 26.04.2024.