Braunschweig-Wolfenbüttel, Anton Ulrich von: Erneuerte Kirchen-Ordnung Unser von Gottes Gnaden Anthon Ulrichs Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, Erster Teil. Braunschweig, 1709.zukommen lassen / selbsten auch derogleichen ungebührlicher Dinge euch nicht unternehmen; sondern vielmehr alles dasjenige / was einem ehrlichen / Christlichen und getreuen Todten-Gräber zustehet / eignet und gebühret / thun und verrichten wollet / So wahr euch GOtt helffe und sein Heil. Evangelium. Ende des Ersten Theils. zukommen lassen / selbsten auch derogleichen ungebührlicher Dinge euch nicht unternehmen; sondern vielmehr alles dasjenige / was einem ehrlichen / Christlichen und getreuen Todten-Gräber zustehet / eignet und gebühret / thun und verrichten wollet / So wahr euch GOtt helffe und sein Heil. Evangelium. Ende des Ersten Theils. <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0160" n="169"/> zukommen lassen / selbsten auch derogleichen ungebührlicher Dinge euch nicht unternehmen; sondern vielmehr alles dasjenige / was einem ehrlichen / Christlichen und getreuen Todten-Gräber zustehet / eignet und gebühret / thun und verrichten wollet / So wahr euch GOtt helffe und sein Heil. Evangelium.</p> </div> <div> <head>Ende des Ersten Theils.<lb/></head> </div> </body> </text> </TEI> [169/0160]
zukommen lassen / selbsten auch derogleichen ungebührlicher Dinge euch nicht unternehmen; sondern vielmehr alles dasjenige / was einem ehrlichen / Christlichen und getreuen Todten-Gräber zustehet / eignet und gebühret / thun und verrichten wollet / So wahr euch GOtt helffe und sein Heil. Evangelium.
Ende des Ersten Theils.
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Zitationshilfe: | Braunschweig-Wolfenbüttel, Anton Ulrich von: Erneuerte Kirchen-Ordnung Unser von Gottes Gnaden Anthon Ulrichs Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, Erster Teil. Braunschweig, 1709, S. 169. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung01_1709/160>, abgerufen am 29.11.2023. |