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Braunschweig-Wolfenbüttel, Anton Ulrich von: Erneuerte Kirchen-Ordnung Unser Von Gottes Gnaden Anthon Ulrichs Hertzogen zu Braunschweig und Lüneb. Ander Theil oder Agenda. Braunschweig, 1709.

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Das helffe GOtt durch seinen H. Geist / in Jesu Christo / A. Lasset uns hierauf den lieben GOtt hertzlich dancken.

Allmächtiger barmhertziger GOtt und Vater / wir sagen dir Lob und Danck / daß du deine Kirche gnädiglich erhältest und vermehrest / und dieses Kind durch die Heil. Tauffe wiedergebohren / deinem lieben Sohn unsern HErrn und Heyland JESU Christo einverleibet / und zu einem Kinde und Erbe deiner himmlischen Güter hast werden lassen. Wir bitten dich demühtiglich / du wollest dasselbe bey der empfangenen Gnade durch deine Barmhertzigkeit bewahren / daß es nach allen deinen Gefallen in deiner Furcht erzogen werde / und in wahren Glauben endlich das ewige Erbe im Himmel erlangen möge / durch JEsum Christum / Amen.

Der HERR segne dich und behüte dich / Der HErr erleuchte sein Angesicht über dich und sey dir gnädig / Der HErr erhebe sein Angesicht auf dich / und gebe dir Friede / Amen.
CAP. X. Von der Noht-Tauffe.

IN Zeit der hohen Noht / und da so bald kein Priester gegenwärtig seyn kan / mögen und sollen nach alten Christlichen Gebrauch auch andere Mannes-Persohnen / und in Abwesenheit der Männer auch wol die Weiber und sonderlich die Weh-Mütter und Heb-Ammen die Kindlein tauffen.

Es sollen aber die Pfarrherren so wol privatim als auch bey Gelegenheit in denen Predigten diese nöhtige Erinnerung geben / daß man nicht ohn hochdringende Noht zu solcher Noht-Tauffe eile.

Das helffe GOtt durch seinen H. Geist / in Jesu Christo / A. Lasset uns hierauf den lieben GOtt hertzlich dancken.

Allmächtiger barmhertziger GOtt und Vater / wir sagen dir Lob und Danck / daß du deine Kirche gnädiglich erhältest und vermehrest / und dieses Kind durch die Heil. Tauffe wiedergebohren / deinem lieben Sohn unsern HErrn und Heyland JESU Christo einverleibet / und zu einem Kinde und Erbe deiner himmlischen Güter hast werden lassen. Wir bitten dich demühtiglich / du wollest dasselbe bey der empfangenen Gnade durch deine Barmhertzigkeit bewahren / daß es nach allen deinen Gefallen in deiner Furcht erzogen werde / und in wahren Glauben endlich das ewige Erbe im Himmel erlangen möge / durch JEsum Christum / Amen.

Der HERR segne dich und behüte dich / Der HErr erleuchte sein Angesicht über dich und sey dir gnädig / Der HErr erhebe sein Angesicht auf dich / und gebe dir Friede / Amen.
CAP. X. Von der Noht-Tauffe.

IN Zeit der hohen Noht / und da so bald kein Priester gegenwärtig seyn kan / mögen und sollen nach alten Christlichen Gebrauch auch andere Mannes-Persohnen / und in Abwesenheit der Männer auch wol die Weiber und sonderlich die Weh-Mütter und Heb-Ammen die Kindlein tauffen.

Es sollen aber die Pfarrherren so wol privatim als auch bey Gelegenheit in denen Predigten diese nöhtige Erinnerung geben / daß man nicht ohn hochdringende Noht zu solcher Noht-Tauffe eile.

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[47/0051] Das helffe GOtt durch seinen H. Geist / in Jesu Christo / A. Lasset uns hierauf den lieben GOtt hertzlich dancken. Allmächtiger barmhertziger GOtt und Vater / wir sagen dir Lob und Danck / daß du deine Kirche gnädiglich erhältest und vermehrest / und dieses Kind durch die Heil. Tauffe wiedergebohren / deinem lieben Sohn unsern HErrn und Heyland JESU Christo einverleibet / und zu einem Kinde und Erbe deiner himmlischen Güter hast werden lassen. Wir bitten dich demühtiglich / du wollest dasselbe bey der empfangenen Gnade durch deine Barmhertzigkeit bewahren / daß es nach allen deinen Gefallen in deiner Furcht erzogen werde / und in wahren Glauben endlich das ewige Erbe im Himmel erlangen möge / durch JEsum Christum / Amen. Der HERR segne dich und behüte dich / Der HErr erleuchte sein Angesicht über dich und sey dir gnädig / Der HErr erhebe sein Angesicht auf dich / und gebe dir Friede / Amen. CAP. X. Von der Noht-Tauffe. IN Zeit der hohen Noht / und da so bald kein Priester gegenwärtig seyn kan / mögen und sollen nach alten Christlichen Gebrauch auch andere Mannes-Persohnen / und in Abwesenheit der Männer auch wol die Weiber und sonderlich die Weh-Mütter und Heb-Ammen die Kindlein tauffen. Es sollen aber die Pfarrherren so wol privatim als auch bey Gelegenheit in denen Predigten diese nöhtige Erinnerung geben / daß man nicht ohn hochdringende Noht zu solcher Noht-Tauffe eile.

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Zitationshilfe: Braunschweig-Wolfenbüttel, Anton Ulrich von: Erneuerte Kirchen-Ordnung Unser Von Gottes Gnaden Anthon Ulrichs Hertzogen zu Braunschweig und Lüneb. Ander Theil oder Agenda. Braunschweig, 1709, S. 47. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung02_1709/51>, abgerufen am 04.05.2024.