Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569.

Bild:
<< vorherige Seite

außlegung außwendig zulernen / vnd zurecitiren / so wöllen wir / das solches in allen Kirchen vnsers Fürstenthumbs / in den Stetten / auff den Sontag vor der Vesper geschehen soll / wie hernach volget / damit die Jugendt in Gottes furcht erzogen / vnd den Catechismum bey zeiten lernen möge. Vnd sol ein jeder Haußuatter seine Kinder / Knaben vnd Megdelein / die des Alters sein / inn solche Predigt zuschicken schüldig sein.

Es sollen auch Megde vnnd Knecht darinn gehen / vnd von jhren Haußwirten vnd Frawen darzu gehalten werden.

Vnnd weil solchs nicht wol füglicher / als auff einen Sontag geschehen kan / vnd der Sabbath so viel desto mehr geheiliget / so soll es volgender gestalt damit gehalten werden.

Am Sontag nach Mittag zu einer Vhr / soll man eine kleine Glocken leuten / vnd darnach die Schüler den Catechismum lesen / anfahen einen oder zween Deudsche Psalm zusingen / oder die Zehen Gebott / oder das Vater vnser etc. Christ vnser HErr zum Jordan kam etc. vnd dergleichen / Vnd sollen die andern Kinder vnd Gesinde in der Kirchen mit singen lernen.

außlegung außwendig zulernen / vnd zurecitiren / so wöllen wir / das solches in allen Kirchen vnsers Fürstenthumbs / in den Stetten / auff den Sontag vor der Vesper geschehen soll / wie hernach volget / damit die Jugendt in Gottes furcht erzogen / vnd den Catechismum bey zeiten lernen möge. Vnd sol ein jeder Haußuatter seine Kinder / Knaben vnd Megdelein / die des Alters sein / inn solche Predigt zuschicken schüldig sein.

Es sollen auch Megde vnnd Knecht darinn gehen / vnd von jhren Haußwirten vnd Frawen darzu gehalten werden.

Vnnd weil solchs nicht wol füglicher / als auff einen Sontag geschehen kan / vnd der Sabbath so viel desto mehr geheiliget / so soll es volgender gestalt damit gehalten werden.

Am Sontag nach Mittag zu einer Vhr / soll man eine kleine Glocken leuten / vnd darnach die Schüler den Catechismum lesen / anfahen einen oder zween Deudsche Psalm zusingen / oder die Zehen Gebott / oder das Vater vnser etc. Christ vnser HErr zum Jordan kam etc. vnd dergleichen / Vnd sollen die andern Kinder vnd Gesinde in der Kirchen mit singen lernen.

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <p><pb facs="#f0182" n="38"/>
außlegung       außwendig zulernen / vnd zurecitiren / so wöllen wir / das solches in allen Kirchen vnsers       Fürstenthumbs / in den Stetten / auff den Sontag vor der Vesper geschehen soll / wie hernach       volget / damit die Jugendt in Gottes furcht erzogen / vnd den Catechismum bey zeiten lernen       möge. Vnd sol ein jeder Haußuatter seine Kinder / Knaben vnd Megdelein / die des Alters sein /       inn solche Predigt zuschicken schüldig sein.</p>
        <p>Es sollen auch Megde vnnd Knecht darinn gehen / vnd von jhren Haußwirten vnd Frawen darzu       gehalten werden.</p>
        <p>Vnnd weil solchs nicht wol füglicher / als auff einen Sontag geschehen kan / vnd der Sabbath       so viel desto mehr geheiliget / so soll es volgender gestalt damit gehalten werden.</p>
        <p>Am Sontag nach Mittag zu einer Vhr / soll man eine kleine Glocken leuten / vnd darnach die       Schüler den Catechismum lesen / anfahen einen oder zween Deudsche Psalm zusingen / oder die       Zehen Gebott / oder das Vater vnser etc. Christ vnser HErr zum Jordan kam etc. vnd dergleichen       / Vnd sollen die andern Kinder vnd Gesinde in der Kirchen mit singen lernen.</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[38/0182] außlegung außwendig zulernen / vnd zurecitiren / so wöllen wir / das solches in allen Kirchen vnsers Fürstenthumbs / in den Stetten / auff den Sontag vor der Vesper geschehen soll / wie hernach volget / damit die Jugendt in Gottes furcht erzogen / vnd den Catechismum bey zeiten lernen möge. Vnd sol ein jeder Haußuatter seine Kinder / Knaben vnd Megdelein / die des Alters sein / inn solche Predigt zuschicken schüldig sein. Es sollen auch Megde vnnd Knecht darinn gehen / vnd von jhren Haußwirten vnd Frawen darzu gehalten werden. Vnnd weil solchs nicht wol füglicher / als auff einen Sontag geschehen kan / vnd der Sabbath so viel desto mehr geheiliget / so soll es volgender gestalt damit gehalten werden. Am Sontag nach Mittag zu einer Vhr / soll man eine kleine Glocken leuten / vnd darnach die Schüler den Catechismum lesen / anfahen einen oder zween Deudsche Psalm zusingen / oder die Zehen Gebott / oder das Vater vnser etc. Christ vnser HErr zum Jordan kam etc. vnd dergleichen / Vnd sollen die andern Kinder vnd Gesinde in der Kirchen mit singen lernen.

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
TCF (tokenisiert, serialisiert, lemmatisiert, normalisiert)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung_1569
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung_1569/182
Zitationshilfe: Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569, S. 38. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung_1569/182>, abgerufen am 06.05.2024.