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Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569.

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sein vnd gelehret müssen werden / denn wo keine Busse ist / do kan auch kein rechtschaffener glaube sein / Vnd do keine gute früchte folgen / ists ein gewisse anzeigung / das wedder warhafftige Busse / noch rechtschaffener Glaube da sey. Es müssen aber gleichwol auch die dreierley mit gebürlichem vnderscheidt gelehret werden / welchs vorgehe / welchs nochfolge / welchs eines jeden ampt vnd eigentschafft sey / vnd furnemlich / welchs das mittel sey / dardurch vergebung der Sünden / so durch Christum verdienet vnd erworben ist / erlanget / ergriffen vnd angenomen werde.

Diese lehre wirde gründtlich / vnd nach der lenge gehandelt in der Apolagia / im 12. artickel / Dohin vnnd darauff wir vns auch referiren / weil aber viel daran gelegen / vnd von vnuerstendigen Predigern offt mit grosser vnbescheidenheit dauon geredt wirdt / haben wir diese kurtze erinnerung hieher setzen wöllen / zur einfeltigen anleitung / wie mit gebürlcher bescheidenheit / zur erbawung / die lehre von rechtschaffener seliger Busse / dem einfeltigem Volcke möge fürgetragen werden.

Vnnd weil fast die gantze Summa der Christlichen lehre in diesen stücken begriffen wirdt / sollen die Prediger sich befleissigen / das sie nicht in gemein hin predigen / sondern allwege die Materiam auff dieser stücke eins richten / Von der Sünde / von Gottes zorn / vnd straff der Sünde / von rew / leidt / angst des gewissens / etc. vom vorsatz von der Sünde abzulassen / vnd dieselbige zumeiden / Von Christi person / von seinem Ampt vnd verdienst / von Gottes gnaden / vergebung der Sünden / von gleuben /

sein vnd gelehret müssen werden / denn wo keine Busse ist / do kan auch kein rechtschaffener glaube sein / Vnd do keine gute früchte folgen / ists ein gewisse anzeigung / das wedder warhafftige Busse / noch rechtschaffener Glaube da sey. Es müssen aber gleichwol auch die dreierley mit gebürlichem vnderscheidt gelehret werden / welchs vorgehe / welchs nochfolge / welchs eines jeden ampt vnd eigentschafft sey / vnd furnemlich / welchs das mittel sey / dardurch vergebung der Sünden / so durch Christum verdienet vnd erworben ist / erlanget / ergriffen vnd angenomen werde.

Diese lehre wirde gründtlich / vnd nach der lenge gehandelt in der Apolagia / im 12. artickel / Dohin vnnd darauff wir vns auch referiren / weil aber viel daran gelegen / vnd von vnuerstendigen Predigern offt mit grosser vnbescheidenheit dauon geredt wirdt / haben wir diese kurtze erinnerung hieher setzen wöllen / zur einfeltigen anleitung / wie mit gebürlcher bescheidenheit / zur erbawung / die lehre von rechtschaffener seliger Busse / dem einfeltigem Volcke möge fürgetragen werden.

Vnnd weil fast die gantze Summa der Christlichen lehre in diesen stücken begriffen wirdt / sollen die Prediger sich befleissigen / das sie nicht in gemein hin predigen / sondern allwege die Materiam auff dieser stücke eins richten / Von der Sünde / von Gottes zorn / vnd straff der Sünde / von rew / leidt / angst des gewissens / etc. vom vorsatz von der Sünde abzulassen / vnd dieselbige zumeiden / Von Christi person / von seinem Ampt vnd verdienst / von Gottes gnaden / vergebung der Sünden / von gleuben /

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[0039] sein vnd gelehret müssen werden / denn wo keine Busse ist / do kan auch kein rechtschaffener glaube sein / Vnd do keine gute früchte folgen / ists ein gewisse anzeigung / das wedder warhafftige Busse / noch rechtschaffener Glaube da sey. Es müssen aber gleichwol auch die dreierley mit gebürlichem vnderscheidt gelehret werden / welchs vorgehe / welchs nochfolge / welchs eines jeden ampt vnd eigentschafft sey / vnd furnemlich / welchs das mittel sey / dardurch vergebung der Sünden / so durch Christum verdienet vnd erworben ist / erlanget / ergriffen vnd angenomen werde. Diese lehre wirde gründtlich / vnd nach der lenge gehandelt in der Apolagia / im 12. artickel / Dohin vnnd darauff wir vns auch referiren / weil aber viel daran gelegen / vnd von vnuerstendigen Predigern offt mit grosser vnbescheidenheit dauon geredt wirdt / haben wir diese kurtze erinnerung hieher setzen wöllen / zur einfeltigen anleitung / wie mit gebürlcher bescheidenheit / zur erbawung / die lehre von rechtschaffener seliger Busse / dem einfeltigem Volcke möge fürgetragen werden. Vnnd weil fast die gantze Summa der Christlichen lehre in diesen stücken begriffen wirdt / sollen die Prediger sich befleissigen / das sie nicht in gemein hin predigen / sondern allwege die Materiam auff dieser stücke eins richten / Von der Sünde / von Gottes zorn / vnd straff der Sünde / von rew / leidt / angst des gewissens / etc. vom vorsatz von der Sünde abzulassen / vnd dieselbige zumeiden / Von Christi person / von seinem Ampt vnd verdienst / von Gottes gnaden / vergebung der Sünden / von gleuben /

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Zitationshilfe: Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung_1569/39>, abgerufen am 29.04.2024.