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Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569.

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Vnd so der Praeceptor vermercket / das der Knab im Alphabet vnderricht / volgends zu dem Pater noster / vnd also fürauß fürschreiten / vnnd das kind zu der zusammen schlahung der Syllaben gewehnen / Vnd doch im anfang fürnemlich dahin sehen / damit der Jung die Buchstaben lerne kennen / auch hierunder vleissigs auffmerckens habe / damit die Knaben nicht jrer Mutter Sprach / sondern der Lateinischen Sprach art nach / die Vocales vnnd Consonantes vnderschiedlich vnd deutlich außsprechen.

Die jennigen aber / welche von Natur nicht alle Literas pronuncijeren können / souiel müglich mit senfften / glimpfflichen Worten vnderweisen / vnd vnderstehen / jnen den defect abzuziehen.

Vnd mögen diese in ein ordinem / doch die fertigsten allwegen zusammen / als ein sondere Decuriam gesetzt werden.

Wo nun die Knaben die Tafel buchstaben gelernet / Sol jnen der Donat zu syllabieren fürgegeben / vnd zu einer Lection auch die Fibel syllabatim zulesen / samptlich auffgelegt werden / welche dann für den secundum ordinem zurechnen.

Volgendts sollen die Knaben / so mit dem lesen in der Tafel oder Fibel / vnd mit den Buchstaben in dem Donat fertig / die Quaestiones Grammaticae Philippi, welche zu der Quarta Classe geordnet / buchstaben lernen / vnd darne-

Vnd so der Praeceptor vermercket / das der Knab im Alphabet vnderricht / volgends zu dem Pater noster / vnd also fürauß fürschreiten / vnnd das kind zu der zusammen schlahung der Syllaben gewehnen / Vnd doch im anfang fürnemlich dahin sehen / damit der Jung die Buchstaben lerne kennen / auch hierunder vleissigs auffmerckens habe / damit die Knaben nicht jrer Mutter Sprach / sondern der Lateinischen Sprach art nach / die Vocales vnnd Consonantes vnderschiedlich vnd deutlich außsprechen.

Die jennigen aber / welche von Natur nicht alle Literas pronuncijeren können / souiel müglich mit senfften / glimpfflichen Worten vnderweisen / vnd vnderstehen / jnen den defect abzuziehen.

Vnd mögen diese in ein ordinem / doch die fertigsten allwegen zusammen / als ein sondere Decuriam gesetzt werden.

Wo nun die Knaben die Tafel buchstaben gelernet / Sol jnen der Donat zu syllabieren fürgegeben / vnd zu einer Lection auch die Fibel syllabatim zulesen / samptlich auffgelegt werden / welche dann für den secundum ordinem zurechnen.

Volgendts sollen die Knaben / so mit dem lesen in der Tafel oder Fibel / vnd mit den Buchstaben in dem Donat fertig / die Quaestiones Grammaticae Philippi, welche zu der Quarta Classe geordnet / buchstaben lernen / vnd darne-

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[318/0466] Vnd so der Praeceptor vermercket / das der Knab im Alphabet vnderricht / volgends zu dem Pater noster / vnd also fürauß fürschreiten / vnnd das kind zu der zusammen schlahung der Syllaben gewehnen / Vnd doch im anfang fürnemlich dahin sehen / damit der Jung die Buchstaben lerne kennen / auch hierunder vleissigs auffmerckens habe / damit die Knaben nicht jrer Mutter Sprach / sondern der Lateinischen Sprach art nach / die Vocales vnnd Consonantes vnderschiedlich vnd deutlich außsprechen. Die jennigen aber / welche von Natur nicht alle Literas pronuncijeren können / souiel müglich mit senfften / glimpfflichen Worten vnderweisen / vnd vnderstehen / jnen den defect abzuziehen. Vnd mögen diese in ein ordinem / doch die fertigsten allwegen zusammen / als ein sondere Decuriam gesetzt werden. Wo nun die Knaben die Tafel buchstaben gelernet / Sol jnen der Donat zu syllabieren fürgegeben / vnd zu einer Lection auch die Fibel syllabatim zulesen / samptlich auffgelegt werden / welche dann für den secundum ordinem zurechnen. Volgendts sollen die Knaben / so mit dem lesen in der Tafel oder Fibel / vnd mit den Buchstaben in dem Donat fertig / die Quaestiones Grammaticae Philippi, welche zu der Quarta Classe geordnet / buchstaben lernen / vnd darne-

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Zitationshilfe: Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569, S. 318. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung_1569/466>, abgerufen am 30.04.2024.