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Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569.

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Nemlich vnd erstlich / sol der Pfarrherr auffs wenigst im Jar ein oder zwey mahl / als im Früling / vnd gegen dem Winter / wie oben gemeldt / in öffentlicher Predigt / ein ernstliche vermanung thun / das man die Kinder vleissig zur Schul schicken wölle / mit anzeigung des grossen nutzes / so darauß volge / vnd wie notwendig die Schulen sein / da man nicht allein gute Künste / sonder auch vnd fürnemlich Gottes furcht / tugent vnd zucht lerne / Entgegen was für grosser / treffentlicher / ewiger vnd zeitlicher schaden entstehe / so man die Kinder hierinnen versaume / vnd nicht mit ernst vnd vleiß zur Schul halte / nemlich / das sie ohne Gottes furcht vnd erkantnuß / auch ohne alle zucht (sonderlich wo die Eltern / wie der mehrer theil geschicht / jrer arbeit vnd handthierungen halb / nicht ob jnen halten / vnd sie ziehen vnd vnderweisen können) wie das vnuernunfftige Vihe / auffwachsen / vnd nicht lernen / was jnen zu jrem heil vnnd seligkeit / nutzlich vnd notwendig ist. Darneben auch hernach in zeitlichen vnd weltlichen sachen / weder jnen selbst / noch andern rathen vnd nutz sein mögen / Vnd das derwegen die Eltern jre Kinder / an jrem glück / ewiger vnd zeitlicher wolfart nicht verhindern / sonder mit allem ernst vnd vleiß (wie sie vor Gott schüldig / vnd darumb rechenschafft geben müssen) befürdern / vnd dieselben / sonderlich welche mit guten Ingenijs begabt / nicht von der Schul / als dem ördentlichen mittel der Lehr vnd Zucht / abziehen wöllen.

Hieneben auch bericht thun / wie ein muhselig Ampt es sey / vnd was für grosse sorg vnd arbeit ein Schulmeister

Nemlich vnd erstlich / sol der Pfarrherr auffs wenigst im Jar ein oder zwey mahl / als im Früling / vnd gegen dem Winter / wie oben gemeldt / in öffentlicher Predigt / ein ernstliche vermanung thun / das man die Kinder vleissig zur Schul schicken wölle / mit anzeigung des grossen nutzes / so darauß volge / vnd wie notwendig die Schulen sein / da man nicht allein gute Künste / sonder auch vnd fürnemlich Gottes furcht / tugent vnd zucht lerne / Entgegen was für grosser / treffentlicher / ewiger vnd zeitlicher schaden entstehe / so man die Kinder hierinnen versaume / vnd nicht mit ernst vnd vleiß zur Schul halte / nemlich / das sie ohne Gottes furcht vnd erkantnuß / auch ohne alle zucht (sonderlich wo die Eltern / wie der mehrer theil geschicht / jrer arbeit vnd handthierungen halb / nicht ob jnen halten / vnd sie ziehen vnd vnderweisen können) wie das vnuernunfftige Vihe / auffwachsen / vnd nicht lernen / was jnen zu jrem heil vnnd seligkeit / nutzlich vnd notwendig ist. Darneben auch hernach in zeitlichen vnd weltlichen sachen / weder jnen selbst / noch andern rathen vnd nutz sein mögen / Vnd das derwegen die Eltern jre Kinder / an jrem glück / ewiger vnd zeitlicher wolfart nicht verhindern / sonder mit allem ernst vnd vleiß (wie sie vor Gott schüldig / vnd darumb rechenschafft geben müssen) befürdern / vnd dieselben / sonderlich welche mit guten Ingenijs begabt / nicht von der Schul / als dem ördentlichen mittel der Lehr vnd Zucht / abziehen wöllen.

Hieneben auch bericht thun / wie ein muhselig Ampt es sey / vnd was für grosse sorg vnd arbeit ein Schulmeister

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[352/0500] Nemlich vnd erstlich / sol der Pfarrherr auffs wenigst im Jar ein oder zwey mahl / als im Früling / vnd gegen dem Winter / wie oben gemeldt / in öffentlicher Predigt / ein ernstliche vermanung thun / das man die Kinder vleissig zur Schul schicken wölle / mit anzeigung des grossen nutzes / so darauß volge / vnd wie notwendig die Schulen sein / da man nicht allein gute Künste / sonder auch vnd fürnemlich Gottes furcht / tugent vnd zucht lerne / Entgegen was für grosser / treffentlicher / ewiger vnd zeitlicher schaden entstehe / so man die Kinder hierinnen versaume / vnd nicht mit ernst vnd vleiß zur Schul halte / nemlich / das sie ohne Gottes furcht vnd erkantnuß / auch ohne alle zucht (sonderlich wo die Eltern / wie der mehrer theil geschicht / jrer arbeit vnd handthierungen halb / nicht ob jnen halten / vnd sie ziehen vnd vnderweisen können) wie das vnuernunfftige Vihe / auffwachsen / vnd nicht lernen / was jnen zu jrem heil vnnd seligkeit / nutzlich vnd notwendig ist. Darneben auch hernach in zeitlichen vnd weltlichen sachen / weder jnen selbst / noch andern rathen vnd nutz sein mögen / Vnd das derwegen die Eltern jre Kinder / an jrem glück / ewiger vnd zeitlicher wolfart nicht verhindern / sonder mit allem ernst vnd vleiß (wie sie vor Gott schüldig / vnd darumb rechenschafft geben müssen) befürdern / vnd dieselben / sonderlich welche mit guten Ingenijs begabt / nicht von der Schul / als dem ördentlichen mittel der Lehr vnd Zucht / abziehen wöllen. Hieneben auch bericht thun / wie ein muhselig Ampt es sey / vnd was für grosse sorg vnd arbeit ein Schulmeister

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Zitationshilfe: Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569, S. 352. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung_1569/500>, abgerufen am 28.04.2024.