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Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569.

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Es sollen aber auß Gottes Wort / nicht allein die eusserliche öffentliche grobe Sünden gestrafft vnd erkennet werden / sondern fürnemlich auch die jemmerliche verderbung vnserer Natur / durch die Sünde / welche vns auffgeerbet vnd angeboren / vnd daher die Erbsünde genennet wird. Es soll aber in diesen Kirchen nicht eingeführet werden die Disputation / Quod peccatum originale sit substantia hominis, seu ipsa anima rationalis. Dann es ist / vnd muß gehalten werden ein vnderscheidt / zwischen der Substantz / wesen / oder Natur des Menschen / vnnd zwischen der Sünde / dardurch die Natur des Menschen verrückt / verderbet / vnd vergifftet ist / Denn vnser Catechismus lehret vns auß der Schrifft / Psalm. 139. Job 10. Ecclesiast. 12. Das auch jetzundt nach dem fall Gott einem jeden Menschen Leib / Seele schaffe / vernunfft / sinne / vnd alle gliedmassen gebe vnd erhalte. Die Sünde aber schaffet vnnd gibt vnser HERRE Gott nicht / sondern die kömpt her vom Teuffel / Joh. 8. durch einen Menschen / Roman. 5. Vnnd dieselbige Erbsünd ist nicht allein ein impedimentum, seu corruptio accidentium, ipsa substantia, seu natura hominis existente integra, als wenn man einen Magnet mit Knoblauchs safft bestreicht / oder einen / der geschicklicheit / krafft vnd vermögen zugehen hat / die füsse bindet / wie ettliche mit den Papisten schwermen / Sondern / die gantze natur des Menschen ist durch solche Sünde verrückt verderbet / vnd vergifftet / also / das da ist ein mangel alles guten / vnd dargegen ein vnrath zu allem bösen / Ja ein feindtschafft wieder Gott / Rom. 8. Zu gutem haben wir von natur keine lust / liebe / willen / oder geschicklicheit /

Es sollen aber auß Gottes Wort / nicht allein die eusserliche öffentliche grobe Sünden gestrafft vnd erkennet werden / sondern fürnemlich auch die jemmerliche verderbung vnserer Natur / durch die Sünde / welche vns auffgeerbet vnd angeboren / vnd daher die Erbsünde genennet wird. Es soll aber in diesen Kirchen nicht eingeführet werden die Disputation / Quod peccatum originale sit substantia hominis, seu ipsa anima rationalis. Dann es ist / vnd muß gehalten werden ein vnderscheidt / zwischen der Substantz / wesen / oder Natur des Menschen / vnnd zwischen der Sünde / dardurch die Natur des Menschen verrückt / verderbet / vnd vergifftet ist / Denn vnser Catechismus lehret vns auß der Schrifft / Psalm. 139. Job 10. Ecclesiast. 12. Das auch jetzundt nach dem fall Gott einem jeden Menschen Leib / Seele schaffe / vernunfft / sinne / vnd alle gliedmassen gebe vnd erhalte. Die Sünde aber schaffet vnnd gibt vnser HERRE Gott nicht / sondern die kömpt her vom Teuffel / Joh. 8. durch einen Menschen / Roman. 5. Vnnd dieselbige Erbsünd ist nicht allein ein impedimentum, seu corruptio accidentium, ipsa substantia, seu natura hominis existente integra, als wenn man einen Magnet mit Knoblauchs safft bestreicht / oder einen / der geschicklicheit / krafft vnd vermögen zugehen hat / die füsse bindet / wie ettliche mit den Papisten schwermen / Sondern / die gantze natur des Menschen ist durch solche Sünde verrückt verderbet / vnd vergifftet / also / das da ist ein mangel alles guten / vnd dargegen ein vnrath zu allem bösen / Ja ein feindtschafft wieder Gott / Rom. 8. Zu gutem haben wir von natur keine lust / liebe / willen / oder geschicklicheit /

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[0056] Es sollen aber auß Gottes Wort / nicht allein die eusserliche öffentliche grobe Sünden gestrafft vnd erkennet werden / sondern fürnemlich auch die jemmerliche verderbung vnserer Natur / durch die Sünde / welche vns auffgeerbet vnd angeboren / vnd daher die Erbsünde genennet wird. Es soll aber in diesen Kirchen nicht eingeführet werden die Disputation / Quod peccatum originale sit substantia hominis, seu ipsa anima rationalis. Dann es ist / vnd muß gehalten werden ein vnderscheidt / zwischen der Substantz / wesen / oder Natur des Menschen / vnnd zwischen der Sünde / dardurch die Natur des Menschen verrückt / verderbet / vnd vergifftet ist / Denn vnser Catechismus lehret vns auß der Schrifft / Psalm. 139. Job 10. Ecclesiast. 12. Das auch jetzundt nach dem fall Gott einem jeden Menschen Leib / Seele schaffe / vernunfft / sinne / vnd alle gliedmassen gebe vnd erhalte. Die Sünde aber schaffet vnnd gibt vnser HERRE Gott nicht / sondern die kömpt her vom Teuffel / Joh. 8. durch einen Menschen / Roman. 5. Vnnd dieselbige Erbsünd ist nicht allein ein impedimentum, seu corruptio accidentium, ipsa substantia, seu natura hominis existente integra, als wenn man einen Magnet mit Knoblauchs safft bestreicht / oder einen / der geschicklicheit / krafft vnd vermögen zugehen hat / die füsse bindet / wie ettliche mit den Papisten schwermen / Sondern / die gantze natur des Menschen ist durch solche Sünde verrückt verderbet / vnd vergifftet / also / das da ist ein mangel alles guten / vnd dargegen ein vnrath zu allem bösen / Ja ein feindtschafft wieder Gott / Rom. 8. Zu gutem haben wir von natur keine lust / liebe / willen / oder geschicklicheit /

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Zitationshilfe: Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung_1569/56>, abgerufen am 30.04.2024.