Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Repetition und Erklerung welche gemeine öffentliche Schriffte und Confessiones, das rechte Corpus Doctrinae, das ist, summarischer Jnhalt, Fürbild, und Richtschnur der reinen Lehre sein ... Wolfenbüttel, 1574.

Bild:
<< vorherige Seite

vnd bange ist / das sie nicht möchten verloren werden. Vnd ist Gottes wille vnd befehl / das dieselbigen die angebottene gnad in Christo / durch den Glauben annehmen sollen / Vnd wenn das geschicht / so haben sie in Christo alles / was das Gesetz erfordert / das also der handel der Rechtfertigung / kein leichtfertiger schertz / sondern ein hoher grosser ernst ist / vnd wir also nicht ohne gerechtigkeit für Gott / durch den Glauben gerechtfertiget werden / Sondern / wir haben in Christo / die aller volnkomenste Gerechtigkeit / so das Gesetz erfordern kan / vnd dieselbige wirdt vns durch den Glauben zugerechnet / Rom. 4. vnd 8 Vnd also wird das Gesetz nicht auffgehoben durch den Glauben / Sondern vielmehr auffrichtet / Rom. 3.

Wenn also der Processus iustificationis nach Pauli Exempel / den Leuten fürgemahlet wird / so werden leichtfertige sichere Epicurische gedancken wol ausgeschlagen. Vnd do gleich jemand auff seine Wercke viel trawen wolte / wenn er sich in seinem Gewissen damit also / wie gesagt / fürstellet ad examen

vnd bange ist / das sie nicht möchten verloren werden. Vnd ist Gottes wille vnd befehl / das dieselbigen die angebottene gnad in Christo / durch den Glauben annehmen sollen / Vnd wenn das geschicht / so haben sie in Christo alles / was das Gesetz erfordert / das also der handel der Rechtfertigung / kein leichtfertiger schertz / sondern ein hoher grosser ernst ist / vnd wir also nicht ohne gerechtigkeit für Gott / durch den Glauben gerechtfertiget werden / Sondern / wir haben in Christo / die aller volnkomenste Gerechtigkeit / so das Gesetz erfordern kan / vnd dieselbige wirdt vns durch den Glauben zugerechnet / Rom. 4. vnd 8 Vnd also wird das Gesetz nicht auffgehoben durch den Glauben / Sondern vielmehr auffrichtet / Rom. 3.

Wenn also der Processus iustificationis nach Pauli Exempel / den Leuten fürgemahlet wird / so werden leichtfertige sichere Epicurische gedancken wol ausgeschlagen. Vnd do gleich jemand auff seine Wercke viel trawen wolte / wenn er sich in seinem Gewissen damit also / wie gesagt / fürstellet ad examen

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <p><pb facs="#f0093"/>
vnd bange ist / das sie nicht möchten verloren werden. Vnd ist Gottes wille vnd                      befehl / das dieselbigen die angebottene gnad in Christo / durch den Glauben                      annehmen sollen / Vnd wenn das geschicht / so haben sie in Christo alles / was                      das Gesetz erfordert / das also der handel der Rechtfertigung / kein                      leichtfertiger schertz / sondern ein hoher grosser ernst ist / vnd wir also                      nicht ohne gerechtigkeit für Gott / durch den Glauben gerechtfertiget werden /                      Sondern / wir haben in Christo / die aller volnkomenste Gerechtigkeit / so das                      Gesetz erfordern kan / vnd dieselbige wirdt vns durch den Glauben zugerechnet /                      Rom. 4. vnd 8 Vnd also wird das Gesetz nicht auffgehoben durch den Glauben /                      Sondern vielmehr auffrichtet / Rom. 3.</p>
        <p>Wenn also der Processus iustificationis nach Pauli Exempel / den Leuten                      fürgemahlet wird / so werden leichtfertige sichere Epicurische gedancken wol                      ausgeschlagen. Vnd do gleich jemand auff seine Wercke viel trawen wolte / wenn                      er sich in seinem Gewissen damit also / wie gesagt / fürstellet ad examen
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[0093] vnd bange ist / das sie nicht möchten verloren werden. Vnd ist Gottes wille vnd befehl / das dieselbigen die angebottene gnad in Christo / durch den Glauben annehmen sollen / Vnd wenn das geschicht / so haben sie in Christo alles / was das Gesetz erfordert / das also der handel der Rechtfertigung / kein leichtfertiger schertz / sondern ein hoher grosser ernst ist / vnd wir also nicht ohne gerechtigkeit für Gott / durch den Glauben gerechtfertiget werden / Sondern / wir haben in Christo / die aller volnkomenste Gerechtigkeit / so das Gesetz erfordern kan / vnd dieselbige wirdt vns durch den Glauben zugerechnet / Rom. 4. vnd 8 Vnd also wird das Gesetz nicht auffgehoben durch den Glauben / Sondern vielmehr auffrichtet / Rom. 3. Wenn also der Processus iustificationis nach Pauli Exempel / den Leuten fürgemahlet wird / so werden leichtfertige sichere Epicurische gedancken wol ausgeschlagen. Vnd do gleich jemand auff seine Wercke viel trawen wolte / wenn er sich in seinem Gewissen damit also / wie gesagt / fürstellet ad examen

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
TCF (tokenisiert, serialisiert, lemmatisiert, normalisiert)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_repetition_1574
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_repetition_1574/93
Zitationshilfe: Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Repetition und Erklerung welche gemeine öffentliche Schriffte und Confessiones, das rechte Corpus Doctrinae, das ist, summarischer Jnhalt, Fürbild, und Richtschnur der reinen Lehre sein ... Wolfenbüttel, 1574, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_repetition_1574/93>, abgerufen am 01.05.2024.