Brenz, Johannes: Kirche[n]ordnung, wie es mit der Lehre und Ceremonien, im Fürstenthumb Würtemberg angericht und gehalten werden soll. Tübingen, 1555.sein möcht / So wöllen wir ietzmal etlich derselben stuck / beuorab so sie zü andern zeiten füglich verricht werden mögen / einstellen / vnd ein zimmliche ordnung fürschreiben / damit die Kirch nicht mit verdruß über die zeit auffgehalten werde. Vnnd anfengklich / soll das Nachtmal Christi in fürnemsten Stetten alle Monat / vnd so es gesein mag / alle viertzehen tag / ja so offt vnd dick / beuorab auff die Sontag vnd andere Feyertag / in der Kirchen gehalten werden / so offt Communicanten vorhanden sein / vnd sich züuor / wie oben vermeldet / angezeigt haben / Es sollen auch die Kirchendiener das Volck mit ernst ermanen / vnnd jhnen den nutz vnd die notturfft des gebrauchs dises Sacraments fleissig anzeigen / das sie sich gern williglich vnd offt hierzü verfügen. sein möcht / So wöllen wir ietzmal etlich derselben stuck / beuorab so sie zü andern zeiten füglich verricht werden mögen / einstellen / vnd ein zim̃liche ordnung fürschreiben / damit die Kirch nicht mit verdruß über die zeit auffgehalten werde. Vnnd anfengklich / soll das Nachtmal Christi in fürnemsten Stetten alle Monat / vnd so es gesein mag / alle viertzehen tag / ja so offt vnd dick / beuorab auff die Sontag vnd andere Feyertag / in der Kirchen gehalten werden / so offt Communicanten vorhanden sein / vnd sich züuor / wie oben vermeldet / angezeigt haben / Es sollen auch die Kirchendiener das Volck mit ernst ermanen / vnnd jhnen den nutz vnd die notturfft des gebrauchs dises Sacraments fleissig anzeigen / das sie sich gern williglich vnd offt hierzü verfügen. <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0100"/> sein möcht / So wöllen wir ietzmal etlich derselben stuck / beuorab so sie zü andern zeiten füglich verricht werden mögen / einstellen / vnd ein zim̃liche ordnung fürschreiben / damit die Kirch nicht mit verdruß über die zeit auffgehalten werde.</p> <p>Vnnd anfengklich / soll das Nachtmal Christi in fürnemsten Stetten alle Monat / vnd so es gesein mag / alle viertzehen tag / ja so offt vnd dick / beuorab auff die Sontag vnd andere Feyertag / in der Kirchen gehalten werden / so offt Communicanten vorhanden sein / vnd sich züuor / wie oben vermeldet / angezeigt haben / Es sollen auch die Kirchendiener das Volck mit ernst ermanen / vnnd jhnen den nutz vnd die notturfft des gebrauchs dises Sacraments fleissig anzeigen / das sie sich gern williglich vnd offt hierzü verfügen.</p> </div> </body> </text> </TEI> [0100]
sein möcht / So wöllen wir ietzmal etlich derselben stuck / beuorab so sie zü andern zeiten füglich verricht werden mögen / einstellen / vnd ein zim̃liche ordnung fürschreiben / damit die Kirch nicht mit verdruß über die zeit auffgehalten werde.
Vnnd anfengklich / soll das Nachtmal Christi in fürnemsten Stetten alle Monat / vnd so es gesein mag / alle viertzehen tag / ja so offt vnd dick / beuorab auff die Sontag vnd andere Feyertag / in der Kirchen gehalten werden / so offt Communicanten vorhanden sein / vnd sich züuor / wie oben vermeldet / angezeigt haben / Es sollen auch die Kirchendiener das Volck mit ernst ermanen / vnnd jhnen den nutz vnd die notturfft des gebrauchs dises Sacraments fleissig anzeigen / das sie sich gern williglich vnd offt hierzü verfügen.
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Zitationshilfe: | Brenz, Johannes: Kirche[n]ordnung, wie es mit der Lehre und Ceremonien, im Fürstenthumb Würtemberg angericht und gehalten werden soll. Tübingen, 1555, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/brenz_kirchenordnung_1555/100>, abgerufen am 27.07.2024. |