Brenz, Johannes: Kirche[n]ordnung, wie es mit der Lehre und Ceremonien, im Fürstenthumb Würtemberg angericht und gehalten werden soll. Tübingen, 1555.teütschen Psalmen singen / darnach ein Capitel auß dem alten vnd newen Testament / wie setzbemelt / verlesen / vnd darauff widerumb ein teütsch geistlich Lied oder Psalmen singen / vnd mit einem gmeinen Gebett vnd Segen beschliessen. Ordnung der Kirchen ämpter am Sontag vnd andern Feyertagen. So ein Communio vorhanden / soll dieselb / laut des hieoben verzeichneten Capitels ordnung / des Nachtmals vnsers Herrn Jesu Christi verrichtet werden. So aber kein Communio gehalten würdt / solle die Schül anfangs ein lateinisch Introit / oder die Kirch ein Teütsch Geistlich Lied singen / darauff volget die Predig / vnnd nach der Predig teütschen Psalmen singen / darnach ein Capitel auß dem alten vnd newen Testament / wie setzbemelt / verlesen / vnd darauff widerumb ein teütsch geistlich Lied oder Psalmen singen / vnd mit einem gmeinen Gebett vnd Segen beschliessen. Ordnung der Kirchen ämpter am Sontag vnd andern Feyertagen. So ein Communio vorhanden / soll dieselb / laut des hieoben verzeichneten Capitels ordnung / des Nachtmals vnsers Herrn Jesu Christi verrichtet werden. So aber kein Communio gehalten würdt / solle die Schül anfangs ein lateinisch Introit / oder die Kirch ein Teütsch Geistlich Lied singen / darauff volget die Predig / vnnd nach der Predig <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0166"/> teütschen Psalmen singen / darnach ein Capitel auß dem alten vnd newen Testament / wie setzbemelt / verlesen / vnd darauff widerumb ein teütsch geistlich Lied oder Psalmen singen / vnd mit einem gmeinen Gebett vnd Segen beschliessen.</p> </div> <div> <head>Ordnung der Kirchen ämpter am Sontag vnd andern Feyertagen.</head><lb/> <p>So ein Communio vorhanden / soll dieselb / laut des hieoben verzeichneten Capitels ordnung / des Nachtmals vnsers Herrn Jesu Christi verrichtet werden.</p> <p>So aber kein Communio gehalten würdt / solle die Schül anfangs ein lateinisch Introit / oder die Kirch ein Teütsch Geistlich Lied singen / darauff volget die Predig / vnnd nach der Predig </p> </div> </body> </text> </TEI> [0166]
teütschen Psalmen singen / darnach ein Capitel auß dem alten vnd newen Testament / wie setzbemelt / verlesen / vnd darauff widerumb ein teütsch geistlich Lied oder Psalmen singen / vnd mit einem gmeinen Gebett vnd Segen beschliessen.
Ordnung der Kirchen ämpter am Sontag vnd andern Feyertagen.
So ein Communio vorhanden / soll dieselb / laut des hieoben verzeichneten Capitels ordnung / des Nachtmals vnsers Herrn Jesu Christi verrichtet werden.
So aber kein Communio gehalten würdt / solle die Schül anfangs ein lateinisch Introit / oder die Kirch ein Teütsch Geistlich Lied singen / darauff volget die Predig / vnnd nach der Predig
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Zitationshilfe: | Brenz, Johannes: Kirche[n]ordnung, wie es mit der Lehre und Ceremonien, im Fürstenthumb Würtemberg angericht und gehalten werden soll. Tübingen, 1555, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/brenz_kirchenordnung_1555/166>, abgerufen am 09.12.2023. |