Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Brenz, Johannes: Kirche[n]ordnung, wie es mit der Lehre und Ceremonien, im Fürstenthumb Würtemberg angericht und gehalten werden soll. Tübingen, 1555.

Bild:
<< vorherige Seite

lichen Stand / in Gottes namen anfahen / vnd seligklich zü Gottes lob volenden mögen / vnd hat jemands darein züsprechen / der thüe es bei zeit / oder schweig darnach vnd enthalt sich etwas züuerhinderung darwider fürzünemen / vnnd Gott geb jnen seinen segen.

Wann sie nun in die Kirchen kommen / sollen sie in den fordern Stülen / still beleiben stehen / biß sie von dem Pfarher berüffen werden.

Der Pfarher aber soll vor dem gelegnesten Altar den newen Eeleüten / von dem Eelichen Stand nachuolgender weiß verlesen.

Es seien newe Eeleüt herein kommen / mit namen N. vnnd N. vnd wöllen in Gottes Namen jr Eeliche pflicht vor der Christenlichen Kirchen bestätigen lassen /

lichen Stand / in Gottes namen anfahen / vnd seligklich zü Gottes lob volenden mögen / vnd hat jemands darein züsprechen / der thüe es bei zeit / oder schweig darnach vnd enthalt sich etwas züuerhinderung darwider fürzünemen / vnnd Gott geb jnen seinen segen.

Wañ sie nun in die Kirchen kommen / sollen sie in den fordern Stülen / still beleiben stehen / biß sie von dem Pfarher berüffen werden.

Der Pfarher aber soll vor dem gelegnesten Altar den newen Eeleüten / von dem Eelichen Stand nachuolgender weiß verlesen.

Es seien newe Eeleüt herein kom̃en / mit namen N. vnnd N. vnd wöllen in Gottes Namen jr Eeliche pflicht vor der Christenlichen Kirchen bestätigen lassen /

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <p><pb facs="#f0172"/>
lichen Stand / in Gottes namen anfahen /       vnd seligklich zü Gottes lob volenden mögen / vnd hat jemands darein züsprechen / der thüe es       bei zeit / oder schweig darnach vnd enthalt sich etwas züuerhinderung darwider fürzünemen /       vnnd Gott geb jnen seinen segen.</p>
        <p> Wan&#x0303; sie nun in die Kirchen kommen / sollen sie in den fordern Stülen / still       beleiben stehen / biß sie von dem Pfarher berüffen werden.</p>
        <p>Der Pfarher aber soll vor dem gelegnesten Altar den newen Eeleüten / von dem Eelichen Stand       nachuolgender weiß verlesen.</p>
        <p> Es seien newe Eeleüt herein kom&#x0303;en / mit namen N. vnnd N. vnd wöllen in Gottes       Namen jr Eeliche pflicht vor der Christenlichen Kirchen bestätigen lassen /
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[0172] lichen Stand / in Gottes namen anfahen / vnd seligklich zü Gottes lob volenden mögen / vnd hat jemands darein züsprechen / der thüe es bei zeit / oder schweig darnach vnd enthalt sich etwas züuerhinderung darwider fürzünemen / vnnd Gott geb jnen seinen segen. Wañ sie nun in die Kirchen kommen / sollen sie in den fordern Stülen / still beleiben stehen / biß sie von dem Pfarher berüffen werden. Der Pfarher aber soll vor dem gelegnesten Altar den newen Eeleüten / von dem Eelichen Stand nachuolgender weiß verlesen. Es seien newe Eeleüt herein kom̃en / mit namen N. vnnd N. vnd wöllen in Gottes Namen jr Eeliche pflicht vor der Christenlichen Kirchen bestätigen lassen /

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
TCF (tokenisiert, serialisiert, lemmatisiert, normalisiert)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/brenz_kirchenordnung_1555
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/brenz_kirchenordnung_1555/172
Zitationshilfe: Brenz, Johannes: Kirche[n]ordnung, wie es mit der Lehre und Ceremonien, im Fürstenthumb Würtemberg angericht und gehalten werden soll. Tübingen, 1555, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/brenz_kirchenordnung_1555/172>, abgerufen am 28.04.2024.