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Brenz, Johannes: Kirche[n]ordnung, wie es mit der Lehre und Ceremonien, im Fürstenthumb Würtemberg angericht und gehalten werden soll. Tübingen, 1555.

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geleret werde / zühalten alles was vns der Herr zühalten beuolhen hat / daran jr Eltern / Verwandten vnd Geuatter für euch selbs kein fleiß sparen solt / vnd das Kind so es sein Jar erreichet in die Kirchen zü dem Catechismo getrewlich fürdern / Darmit es wol vnd gruntlich erkennen lerne / was grosser vnaußsprechlicher gnaden vnd gaben / jhm von Gott im heiligen Tauff / geschenckt vnd übergeben seind / vnnd auß dem dann seinen glauben in der gemein Gottes / selbs gern vnd von hertzen bekenne / vnd verjehe: Sage wircklich vnd mit der that ab dem Teüffel vnd der Welt / mit allen jren wercken vnd lüsten: ergebe vnd stelle sich dar / dem Herrn vnnd seiner heiligen Kirchen / in gantzem gehorsam seines heiligen Euangelions: bleibe / vnd lebe bei vnserm Herrn Christo / biß ans ende: vnnd bringe als ein lebendigs glid Christi / vnnd Joan. 15.fruchtbare Reben die an dem

geleret werde / zühalten alles was vns der Herr zühalten beuolhen hat / daran jr Eltern / Verwandtẽ vnd Geuatter für euch selbs kein fleiß sparen solt / vnd das Kind so es sein Jar erreichet in die Kirchen zü dem Catechismo getrewlich fürdern / Darmit es wol vñ gruntlich erkennen lerne / was grosser vnaußsprechlicher gnaden vnd gaben / jhm von Gott im heiligen Tauff / geschenckt vnd übergeben seind / vnnd auß dem dann seinen glauben in der gemein Gottes / selbs gern vnd von hertzen bekenne / vnd verjehe: Sage wircklich vnd mit der that ab dem Teüffel vnd der Welt / mit allen jren wercken vnd lüsten: ergebe vnd stelle sich dar / dem Herrn vnnd seiner heiligen Kirchen / in gantzem gehorsam seines heiligen Euangelions: bleibe / vnd lebe bei vnserm Herrn Christo / biß ans ende: vnnd bringe als ein lebendigs glid Christi / vnnd Joan. 15.fruchtbare Reben die an dem

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[0038] geleret werde / zühalten alles was vns der Herr zühalten beuolhen hat / daran jr Eltern / Verwandtẽ vnd Geuatter für euch selbs kein fleiß sparen solt / vnd das Kind so es sein Jar erreichet in die Kirchen zü dem Catechismo getrewlich fürdern / Darmit es wol vñ gruntlich erkennen lerne / was grosser vnaußsprechlicher gnaden vnd gaben / jhm von Gott im heiligen Tauff / geschenckt vnd übergeben seind / vnnd auß dem dann seinen glauben in der gemein Gottes / selbs gern vnd von hertzen bekenne / vnd verjehe: Sage wircklich vnd mit der that ab dem Teüffel vnd der Welt / mit allen jren wercken vnd lüsten: ergebe vnd stelle sich dar / dem Herrn vnnd seiner heiligen Kirchen / in gantzem gehorsam seines heiligen Euangelions: bleibe / vnd lebe bei vnserm Herrn Christo / biß ans ende: vnnd bringe als ein lebendigs glid Christi / vnnd fruchtbare Reben die an dem Joan. 15.

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Zitationshilfe: Brenz, Johannes: Kirche[n]ordnung, wie es mit der Lehre und Ceremonien, im Fürstenthumb Würtemberg angericht und gehalten werden soll. Tübingen, 1555, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/brenz_kirchenordnung_1555/38>, abgerufen am 28.04.2024.