Brenz, Johannes: Kirche[n]ordnung, wie es mit der Lehre und Ceremonien, im Fürstenthumb Würtemberg angericht und gehalten werden soll. Tübingen, 1555.sie das sie das Volck alle zeit richten / Exodi 18. Sehend zü was jr thüt / dann jr halten das Gericht nit den menschen / sonder dem Herrn / vnd er ist mit eüch im Gericht / darumb laßt die forcht des Herrn bei eüch sein / vnnd hüttend eüch vnnd thüts / dann bei dem Herrn vnserm Gott / ist kein vnrecht noch ansehen der person / noch annemen des Geschencks. 2. Chronicorum 19.2. Chronicor. 19. Der Weltlichen Oberkeit vnd Vnderthonen. Jederman sei vnderthon / derRom. 13 1. Pet. 2. Oberkeit / die gewalt über jhn hat / dann es ist kein Oberkeit / on von Gott / wa aber Oberkeit ist / die ist von Gott verordnet / Wer sich nun wider die Oberkeit setzet / der widerstrebt Gottes ordnung / die aber widerstrebent / die werden über sich ein vrteil empfahen / dann die sie das sie das Volck alle zeit richten / Exodi 18. Sehend zü was jr thüt / dann jr halten das Gericht nit den menschen / sonder dem Herrn / vnd er ist mit eüch im Gericht / darumb laßt die forcht des Herrn bei eüch sein / vnnd hüttend eüch vnnd thüts / dann bei dem Herrn vnserm Gott / ist kein vnrecht noch ansehen der person / noch annemen des Geschencks. 2. Chronicorum 19.2. Chronicor. 19. Der Weltlichen Oberkeit vnd Vnderthonen. Jederman sei vnderthon / derRom. 13 1. Pet. 2. Oberkeit / die gewalt über jhn hat / dann es ist kein Oberkeit / on von Gott / wa aber Oberkeit ist / die ist von Gott verordnet / Wer sich nun wider die Oberkeit setzet / der widerstrebt Gottes ordnung / die aber widerstrebent / die werden über sich ein vrteil empfahen / dann die <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0053" n="XXV"/> sie das sie das Volck alle zeit richten / Exodi 18. Sehend zü was jr thüt / dann jr halten das Gericht nit den menschen / sonder dem Herrn / vnd er ist mit eüch im Gericht / darumb laßt die forcht des Herrn bei eüch sein / vnnd hüttend eüch vnnd thüts / dann bei dem Herrn vnserm Gott / ist kein vnrecht noch ansehen der person / noch annemen des Geschencks. 2. Chronicorum 19.<note place="right">2. Chronicor. 19.</note></p> </div> <div> <head>Der Weltlichen Oberkeit vnd Vnderthonen.</head><lb/> <p>Jederman sei vnderthon / der<note place="right">Rom. 13 1. Pet. 2.</note> Oberkeit / die gewalt über jhn hat / dann es ist kein Oberkeit / on von Gott / wa aber Oberkeit ist / die ist von Gott verordnet / Wer sich nun wider die Oberkeit setzet / der widerstrebt Gottes ordnung / die aber widerstrebent / die werden über sich ein vrteil empfahen / dann die </p> </div> </body> </text> </TEI> [XXV/0053]
sie das sie das Volck alle zeit richten / Exodi 18. Sehend zü was jr thüt / dann jr halten das Gericht nit den menschen / sonder dem Herrn / vnd er ist mit eüch im Gericht / darumb laßt die forcht des Herrn bei eüch sein / vnnd hüttend eüch vnnd thüts / dann bei dem Herrn vnserm Gott / ist kein vnrecht noch ansehen der person / noch annemen des Geschencks. 2. Chronicorum 19.
2. Chronicor. 19. Der Weltlichen Oberkeit vnd Vnderthonen.
Jederman sei vnderthon / der Oberkeit / die gewalt über jhn hat / dann es ist kein Oberkeit / on von Gott / wa aber Oberkeit ist / die ist von Gott verordnet / Wer sich nun wider die Oberkeit setzet / der widerstrebt Gottes ordnung / die aber widerstrebent / die werden über sich ein vrteil empfahen / dann die
Rom. 13 1. Pet. 2.
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools
|
URL zu diesem Werk: | https://www.deutschestextarchiv.de/brenz_kirchenordnung_1555 |
URL zu dieser Seite: | https://www.deutschestextarchiv.de/brenz_kirchenordnung_1555/53 |
Zitationshilfe: | Brenz, Johannes: Kirche[n]ordnung, wie es mit der Lehre und Ceremonien, im Fürstenthumb Würtemberg angericht und gehalten werden soll. Tübingen, 1555, S. XXV. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/brenz_kirchenordnung_1555/53>, abgerufen am 09.12.2023. |