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Brenz, Johannes: Kirchenordnung. Wie es mit der Lehre und Ceremonien im Fürstenthumb Würtemberg angericht und gehalten werden sol. Frankfurt (Main), 1565.

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halten werden sollen / vnd die mennige der obbemelten stück / den nötigen Predigen / vnd dem Hauptstück des Nachtmals der zeit halb etwas hinderlich sein möcht / So wöllen wir jetztmal etliche derselben stück / beuorab so sie zü andern zeiten füglich verricht werden mögen / einstellen / vnd ein zimliche Ordnung fürschreiben / damit die Kirche nicht mit verdruß vber die zeit auffgehalten werde.

Vnd anfengklich / sol das Nachtmal Christi in fürnembsten Städten alle Monat / vnnd so es gesein mag / alle viertzehen tag / ja so offt vnnd dick (beuorab auff die Sontag vnd andere Feyertag / in der Kirchen gehalten werden /) so offt Communicanten vorhanden sein / vnd sich züuor / wie oben vermeldet / angezeigt haben. Es sollen auch die Kirchendiener das volck mit ernst vermanen / vnnd jhnen den nutz vnnd die notturfft des gebrauchs dieses Sacraments fleissig anzeigen / das sie sich gern willigklich vnd offt hierzü verfügen.

So dann das Nachtmal Christi auff ein Sontag oder andern Feyertag / in der Kirchen zü halten fürgenommen wirdt / Soll anfengklich das Gesang / Komm heiliger Geist / etc. Nün bitten wir den heiligen Geist / etc. oder sonst ein deutscher Psalm / oder Geistlich Liedt / sonderlich der zeit gemeß / gesungen werden.

Nach diesem Gesang soll die gemeyne Predig geschehen / in welcher / neben dem Argumento des gewönlichen Text des Euangelions / auch ein kurtzer bericht / von dem gebrauch vnnd nutzung des heiligen Sacraments des Nachtmals / eingefüret werden sol.

Nach volendung der Predig / soll man den Glauben deutsch singen.

halten werden sollen / vnd die mennige der obbemelten stück / den nötigen Predigen / vnd dem Hauptstück des Nachtmals der zeit halb etwas hinderlich sein möcht / So wöllen wir jetztmal etliche derselben stück / beuorab so sie zü andern zeiten füglich verricht werden mögen / einstellen / vnd ein zimliche Ordnung fürschreiben / damit die Kirche nicht mit verdruß vber die zeit auffgehalten werde.

Vnd anfengklich / sol das Nachtmal Christi in fürnembsten Städten alle Monat / vnnd so es gesein mag / alle viertzehen tag / ja so offt vnnd dick (beuorab auff die Sontag vnd andere Feyertag / in der Kirchen gehalten werden /) so offt Communicanten vorhanden sein / vnd sich züuor / wie oben vermeldet / angezeigt haben. Es sollen auch die Kirchendiener das volck mit ernst vermanen / vnnd jhnen den nutz vnnd die notturfft des gebrauchs dieses Sacraments fleissig anzeigen / das sie sich gern willigklich vnd offt hierzü verfügen.

So dann das Nachtmal Christi auff ein Sontag oder andern Feyertag / in der Kirchen zü halten fürgenommen wirdt / Soll anfengklich das Gesang / Kom̃ heiliger Geist / etc. Nün bitten wir den heiligen Geist / etc. oder sonst ein deutscher Psalm / oder Geistlich Liedt / sonderlich der zeit gemeß / gesungen werden.

Nach diesem Gesang soll die gemeyne Predig geschehen / in welcher / neben dem Argumento des gewönlichen Text des Euangelions / auch ein kurtzer bericht / von dem gebrauch vnnd nutzung des heiligen Sacraments des Nachtmals / eingefüret werden sol.

Nach volendung der Predig / soll man den Glauben deutsch singen.

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[0054] halten werden sollen / vnd die mennige der obbemelten stück / den nötigen Predigen / vnd dem Hauptstück des Nachtmals der zeit halb etwas hinderlich sein möcht / So wöllen wir jetztmal etliche derselben stück / beuorab so sie zü andern zeiten füglich verricht werden mögen / einstellen / vnd ein zimliche Ordnung fürschreiben / damit die Kirche nicht mit verdruß vber die zeit auffgehalten werde. Vnd anfengklich / sol das Nachtmal Christi in fürnembsten Städten alle Monat / vnnd so es gesein mag / alle viertzehen tag / ja so offt vnnd dick (beuorab auff die Sontag vnd andere Feyertag / in der Kirchen gehalten werden /) so offt Communicanten vorhanden sein / vnd sich züuor / wie oben vermeldet / angezeigt haben. Es sollen auch die Kirchendiener das volck mit ernst vermanen / vnnd jhnen den nutz vnnd die notturfft des gebrauchs dieses Sacraments fleissig anzeigen / das sie sich gern willigklich vnd offt hierzü verfügen. So dann das Nachtmal Christi auff ein Sontag oder andern Feyertag / in der Kirchen zü halten fürgenommen wirdt / Soll anfengklich das Gesang / Kom̃ heiliger Geist / etc. Nün bitten wir den heiligen Geist / etc. oder sonst ein deutscher Psalm / oder Geistlich Liedt / sonderlich der zeit gemeß / gesungen werden. Nach diesem Gesang soll die gemeyne Predig geschehen / in welcher / neben dem Argumento des gewönlichen Text des Euangelions / auch ein kurtzer bericht / von dem gebrauch vnnd nutzung des heiligen Sacraments des Nachtmals / eingefüret werden sol. Nach volendung der Predig / soll man den Glauben deutsch singen.

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Zitationshilfe: Brenz, Johannes: Kirchenordnung. Wie es mit der Lehre und Ceremonien im Fürstenthumb Würtemberg angericht und gehalten werden sol. Frankfurt (Main), 1565, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/brenz_kirchenordnung_1565/54>, abgerufen am 29.04.2024.