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Büsch, Johann Georg: Theoretisch-Praktische Darstellung der Handlung in deren mannigfaltigen Geschäften. Bd. 1. Hamburg, 1792.

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Cap. 6. Von minder gewöhnl. Handl.
Noch vor zwanzig Jahren standen die Silesia Bonds
in der Liste der Britischen Stocks zu 2 p. C. Dies
waren die von Kaiser Karl VI in England auf die
Einkünfte von Schlesien angeliehenen 6 Millionen,
welche der König von Preussen in dem Breslauer
Frieden auf sich genommen hatte, die Zinsen davon
einige Jahre bezahlte, aber sie zurück hielt, als die
Engländer in dem fortwährenden Seekriege, durch
ihre gewöhnliche Gewalttähtigkeit gegen die neutra-
len Flaggen, Preussischen Schiffen einen auf 200000
Thlr. angeschlagenen Schaden zugefügt hatten.
Zwar ist meines Wissens nie Preussischer Seits et-
was wegen des Capitals öffentlich erklärt worden.
Als aber gegen das Ende des siebenjährigen Krieges
England den König im Stiche lies, ohne die schon
fälligen Subsidien des lezten Jahres bezahlt zu ha-
ben, da war es freilich entschieden gewiß, daß bei
jeder Nachmahnung wegen jener 6 Millionen der
König die Foderung wegen der Subsidien rügen
würde. Was konnte man aber mit jenen 2 p. C.
noch zu kaufen vermeinen? Etwa die Ehre, ein
Gläubiger Friedrichs des Grossen, des Größten, des
Einzigen zu werden? Das war es wol nicht; son-
dern diese 2 p. C. waren der Preis der schwachen
Hofnung, daß der Hof mit dem Könige abhandeln,
und doch wenigstens ein Teil jener Schuld bezahlt
werden würde. Dazu aber scheint das Britische

Cap. 6. Von minder gewoͤhnl. Handl.
Noch vor zwanzig Jahren ſtanden die Sileſia Bonds
in der Liſte der Britiſchen Stocks zu 2 p. C. Dies
waren die von Kaiſer Karl VI in England auf die
Einkuͤnfte von Schleſien angeliehenen 6 Millionen,
welche der Koͤnig von Preuſſen in dem Breslauer
Frieden auf ſich genommen hatte, die Zinſen davon
einige Jahre bezahlte, aber ſie zuruͤck hielt, als die
Englaͤnder in dem fortwaͤhrenden Seekriege, durch
ihre gewoͤhnliche Gewalttaͤhtigkeit gegen die neutra-
len Flaggen, Preuſſiſchen Schiffen einen auf 200000
Thlr. angeſchlagenen Schaden zugefuͤgt hatten.
Zwar iſt meines Wiſſens nie Preuſſiſcher Seits et-
was wegen des Capitals oͤffentlich erklaͤrt worden.
Als aber gegen das Ende des ſiebenjaͤhrigen Krieges
England den Koͤnig im Stiche lies, ohne die ſchon
faͤlligen Subſidien des lezten Jahres bezahlt zu ha-
ben, da war es freilich entſchieden gewiß, daß bei
jeder Nachmahnung wegen jener 6 Millionen der
Koͤnig die Foderung wegen der Subſidien ruͤgen
wuͤrde. Was konnte man aber mit jenen 2 p. C.
noch zu kaufen vermeinen? Etwa die Ehre, ein
Glaͤubiger Friedrichs des Groſſen, des Groͤßten, des
Einzigen zu werden? Das war es wol nicht; ſon-
dern dieſe 2 p. C. waren der Preis der ſchwachen
Hofnung, daß der Hof mit dem Koͤnige abhandeln,
und doch wenigſtens ein Teil jener Schuld bezahlt
werden wuͤrde. Dazu aber ſcheint das Britiſche

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[297/0319] Cap. 6. Von minder gewoͤhnl. Handl. Noch vor zwanzig Jahren ſtanden die Sileſia Bonds in der Liſte der Britiſchen Stocks zu 2 p. C. Dies waren die von Kaiſer Karl VI in England auf die Einkuͤnfte von Schleſien angeliehenen 6 Millionen, welche der Koͤnig von Preuſſen in dem Breslauer Frieden auf ſich genommen hatte, die Zinſen davon einige Jahre bezahlte, aber ſie zuruͤck hielt, als die Englaͤnder in dem fortwaͤhrenden Seekriege, durch ihre gewoͤhnliche Gewalttaͤhtigkeit gegen die neutra- len Flaggen, Preuſſiſchen Schiffen einen auf 200000 Thlr. angeſchlagenen Schaden zugefuͤgt hatten. Zwar iſt meines Wiſſens nie Preuſſiſcher Seits et- was wegen des Capitals oͤffentlich erklaͤrt worden. Als aber gegen das Ende des ſiebenjaͤhrigen Krieges England den Koͤnig im Stiche lies, ohne die ſchon faͤlligen Subſidien des lezten Jahres bezahlt zu ha- ben, da war es freilich entſchieden gewiß, daß bei jeder Nachmahnung wegen jener 6 Millionen der Koͤnig die Foderung wegen der Subſidien ruͤgen wuͤrde. Was konnte man aber mit jenen 2 p. C. noch zu kaufen vermeinen? Etwa die Ehre, ein Glaͤubiger Friedrichs des Groſſen, des Groͤßten, des Einzigen zu werden? Das war es wol nicht; ſon- dern dieſe 2 p. C. waren der Preis der ſchwachen Hofnung, daß der Hof mit dem Koͤnige abhandeln, und doch wenigſtens ein Teil jener Schuld bezahlt werden wuͤrde. Dazu aber ſcheint das Britiſche

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Zitationshilfe: Büsch, Johann Georg: Theoretisch-Praktische Darstellung der Handlung in deren mannigfaltigen Geschäften. Bd. 1. Hamburg, 1792, S. 297. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/buesch_handlung01_1792/319>, abgerufen am 04.05.2024.