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Büsch, Johann Georg: Theoretisch-Praktische Darstellung der Handlung in deren mannigfaltigen Geschäften. Bd. 1. Hamburg, 1792.

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Cap. 6. Von minder gewöhnl. Handl.
keinen andern Handel verstehen, wenden ihr Geld
in diesem an, welches sie sonst bei ihren Mitbürgern
zu belegen würden suchen müssen, und deren Privat-
Industrie befördern. Da geht es dann eben so, wie
mit dem lezten Actien-Handel in Dänemark, über
welchem die Nation die soliden Vorteile versäumte,
welche ihr die Zeitumstände in dem damaligen See-
kriege anboten.

Aber wie ist diesem Handel zu wehren, wenn
nun einmal der Staat verschulder ist, und dieses un-
ter der Bedingung der Verkäuflichkeit? Es ist nicht
nötig ihm zu wehren; denn unter folgenden Umstän-
den wird er gar nicht entstehen: 1) Wenn der Staat
seine Schulden in dem Wege eines Privatmanns
macht, seinen Credit nicht übertreibt, und keine Ver-
muhtung entstehen macht, daß seine spätern Schulden
wegen erhöheter Zinsen mehr werden wehrt werden,
als die frühern; aber auch seinen Credit so zu erhalten
weiß, daß seine Schulden nie unter dem Capital-
wehrt ausgeboten werden können. 2) Wenn er sich
so weit hilft, daß er zur Abbezahlung seiner Schul-
den Raht schaffen, und damit einen beträchtlichen
Anfang machen kann. Wer wird z. B. jezt noch
eine Schuld des grossen Staatswirts, des Herzogs
von Braunschweig, mit Vorteil anbringen können,
da man gewiß ist, das derselbe in Kurzem keine

Cap. 6. Von minder gewoͤhnl. Handl.
keinen andern Handel verſtehen, wenden ihr Geld
in dieſem an, welches ſie ſonſt bei ihren Mitbuͤrgern
zu belegen wuͤrden ſuchen muͤſſen, und deren Privat-
Induſtrie befoͤrdern. Da geht es dann eben ſo, wie
mit dem lezten Actien-Handel in Daͤnemark, uͤber
welchem die Nation die ſoliden Vorteile verſaͤumte,
welche ihr die Zeitumſtaͤnde in dem damaligen See-
kriege anboten.

Aber wie iſt dieſem Handel zu wehren, wenn
nun einmal der Staat verſchulder iſt, und dieſes un-
ter der Bedingung der Verkaͤuflichkeit? Es iſt nicht
noͤtig ihm zu wehren; denn unter folgenden Umſtaͤn-
den wird er gar nicht entſtehen: 1) Wenn der Staat
ſeine Schulden in dem Wege eines Privatmanns
macht, ſeinen Credit nicht uͤbertreibt, und keine Ver-
muhtung entſtehen macht, daß ſeine ſpaͤtern Schulden
wegen erhoͤheter Zinſen mehr werden wehrt werden,
als die fruͤhern; aber auch ſeinen Credit ſo zu erhalten
weiß, daß ſeine Schulden nie unter dem Capital-
wehrt ausgeboten werden koͤnnen. 2) Wenn er ſich
ſo weit hilft, daß er zur Abbezahlung ſeiner Schul-
den Raht ſchaffen, und damit einen betraͤchtlichen
Anfang machen kann. Wer wird z. B. jezt noch
eine Schuld des groſſen Staatswirts, des Herzogs
von Braunſchweig, mit Vorteil anbringen koͤnnen,
da man gewiß iſt, das derſelbe in Kurzem keine

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[299/0321] Cap. 6. Von minder gewoͤhnl. Handl. keinen andern Handel verſtehen, wenden ihr Geld in dieſem an, welches ſie ſonſt bei ihren Mitbuͤrgern zu belegen wuͤrden ſuchen muͤſſen, und deren Privat- Induſtrie befoͤrdern. Da geht es dann eben ſo, wie mit dem lezten Actien-Handel in Daͤnemark, uͤber welchem die Nation die ſoliden Vorteile verſaͤumte, welche ihr die Zeitumſtaͤnde in dem damaligen See- kriege anboten. Aber wie iſt dieſem Handel zu wehren, wenn nun einmal der Staat verſchulder iſt, und dieſes un- ter der Bedingung der Verkaͤuflichkeit? Es iſt nicht noͤtig ihm zu wehren; denn unter folgenden Umſtaͤn- den wird er gar nicht entſtehen: 1) Wenn der Staat ſeine Schulden in dem Wege eines Privatmanns macht, ſeinen Credit nicht uͤbertreibt, und keine Ver- muhtung entſtehen macht, daß ſeine ſpaͤtern Schulden wegen erhoͤheter Zinſen mehr werden wehrt werden, als die fruͤhern; aber auch ſeinen Credit ſo zu erhalten weiß, daß ſeine Schulden nie unter dem Capital- wehrt ausgeboten werden koͤnnen. 2) Wenn er ſich ſo weit hilft, daß er zur Abbezahlung ſeiner Schul- den Raht ſchaffen, und damit einen betraͤchtlichen Anfang machen kann. Wer wird z. B. jezt noch eine Schuld des groſſen Staatswirts, des Herzogs von Braunſchweig, mit Vorteil anbringen koͤnnen, da man gewiß iſt, das derſelbe in Kurzem keine

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Zitationshilfe: Büsch, Johann Georg: Theoretisch-Praktische Darstellung der Handlung in deren mannigfaltigen Geschäften. Bd. 1. Hamburg, 1792, S. 299. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/buesch_handlung01_1792/321>, abgerufen am 04.05.2024.