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Büsch, Johann Georg: Theoretisch-Praktische Darstellung der Handlung in deren mannigfaltigen Geschäften. Bd. 2. Hamburg, 1792.

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5. Buch. Von der Handlungs-Politik.
lungs-Bibliothek in deren zweitem Bande ein-
gerükt, und mag nichts aus derselben hier wieder-
holen. Sie ist freilich die gewisseste Maasregel, die
ein Staat nehmen kann, um sich nicht nur allen Vor-
teil, der aus seiner eigenen Handlung für seine Schif-
fahrt entstehen kann, eigen zu machen, sondern auch
sich in dem Genuß des Gewinns der Schiffahrt auf
fremde Staaten zu sezen. Sie ist aber auch die ge-
walttähtigste Maasregel der Handlungspolitik. Wäre
es möglich, daß sie von allen andern seefahrenden
Nationen befolgt würde, so würde der Gewinn von
der Fracht für jedes Schiff im Durchschnitt auf die
Hälfte herabgesezt, oder, weil doch die Seefahrt
nicht ganz aufhören kann, ein jeder Schiffer genötigt
werden, seine Hinfracht aus dem Hafen, dem er an-
gehört, zu verdoppeln, um bestehen zu können. Welch
ein schweres Hindernis der Handlung würde nicht dar-
aus entstehen! Man sehe meine angef. Abhandlung,
insonderheit von S. 654 an, wo ich die Ursachen zu-
sammengestellt habe, weswegen andere seefahrende
Völker nicht die billige Vergeltung in Festsezung ähn-
licher Verordnungen genommen haben, oder haben
nehmen können. Dies ist nun freilich ein Glück für
die Handlung überhaupt. Indessen fahren die Brit-
ten fortdauernd in demselben Wege fort, und schmä-
lern die Vorteile anderer Völker, welche sie ihnen in
jener Acte noch übrig gelassen oder ihnen durch be-

5. Buch. Von der Handlungs-Politik.
lungs-Bibliothek in deren zweitem Bande ein-
geruͤkt, und mag nichts aus derſelben hier wieder-
holen. Sie iſt freilich die gewiſſeſte Maasregel, die
ein Staat nehmen kann, um ſich nicht nur allen Vor-
teil, der aus ſeiner eigenen Handlung fuͤr ſeine Schif-
fahrt entſtehen kann, eigen zu machen, ſondern auch
ſich in dem Genuß des Gewinns der Schiffahrt auf
fremde Staaten zu ſezen. Sie iſt aber auch die ge-
walttaͤhtigſte Maasregel der Handlungspolitik. Waͤre
es moͤglich, daß ſie von allen andern ſeefahrenden
Nationen befolgt wuͤrde, ſo wuͤrde der Gewinn von
der Fracht fuͤr jedes Schiff im Durchſchnitt auf die
Haͤlfte herabgeſezt, oder, weil doch die Seefahrt
nicht ganz aufhoͤren kann, ein jeder Schiffer genoͤtigt
werden, ſeine Hinfracht aus dem Hafen, dem er an-
gehoͤrt, zu verdoppeln, um beſtehen zu koͤnnen. Welch
ein ſchweres Hindernis der Handlung wuͤrde nicht dar-
aus entſtehen! Man ſehe meine angef. Abhandlung,
inſonderheit von S. 654 an, wo ich die Urſachen zu-
ſammengeſtellt habe, weswegen andere ſeefahrende
Voͤlker nicht die billige Vergeltung in Feſtſezung aͤhn-
licher Verordnungen genommen haben, oder haben
nehmen koͤnnen. Dies iſt nun freilich ein Gluͤck fuͤr
die Handlung uͤberhaupt. Indeſſen fahren die Brit-
ten fortdauernd in demſelben Wege fort, und ſchmaͤ-
lern die Vorteile anderer Voͤlker, welche ſie ihnen in
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[286/0294] 5. Buch. Von der Handlungs-Politik. lungs-Bibliothek in deren zweitem Bande ein- geruͤkt, und mag nichts aus derſelben hier wieder- holen. Sie iſt freilich die gewiſſeſte Maasregel, die ein Staat nehmen kann, um ſich nicht nur allen Vor- teil, der aus ſeiner eigenen Handlung fuͤr ſeine Schif- fahrt entſtehen kann, eigen zu machen, ſondern auch ſich in dem Genuß des Gewinns der Schiffahrt auf fremde Staaten zu ſezen. Sie iſt aber auch die ge- walttaͤhtigſte Maasregel der Handlungspolitik. Waͤre es moͤglich, daß ſie von allen andern ſeefahrenden Nationen befolgt wuͤrde, ſo wuͤrde der Gewinn von der Fracht fuͤr jedes Schiff im Durchſchnitt auf die Haͤlfte herabgeſezt, oder, weil doch die Seefahrt nicht ganz aufhoͤren kann, ein jeder Schiffer genoͤtigt werden, ſeine Hinfracht aus dem Hafen, dem er an- gehoͤrt, zu verdoppeln, um beſtehen zu koͤnnen. Welch ein ſchweres Hindernis der Handlung wuͤrde nicht dar- aus entſtehen! Man ſehe meine angef. Abhandlung, inſonderheit von S. 654 an, wo ich die Urſachen zu- ſammengeſtellt habe, weswegen andere ſeefahrende Voͤlker nicht die billige Vergeltung in Feſtſezung aͤhn- licher Verordnungen genommen haben, oder haben nehmen koͤnnen. Dies iſt nun freilich ein Gluͤck fuͤr die Handlung uͤberhaupt. Indeſſen fahren die Brit- ten fortdauernd in demſelben Wege fort, und ſchmaͤ- lern die Vorteile anderer Voͤlker, welche ſie ihnen in jener Acte noch uͤbrig gelaſſen oder ihnen durch be-

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Zitationshilfe: Büsch, Johann Georg: Theoretisch-Praktische Darstellung der Handlung in deren mannigfaltigen Geschäften. Bd. 2. Hamburg, 1792, S. 286. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/buesch_handlung02_1792/294>, abgerufen am 28.04.2024.