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Bullinger, Heinrich: Haußbuoch. Zürich, 1558.

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Die Achtzehende
ghalten wirt / wo aber die selbig grausamkeit (wie mans achtet) nit geüpt wirt / da müssend hernach alle ständ / jungs vnd alts / weib vnd man / vil grausammers / ja das aller grausammist erfaren. Dann die straff die auß Gottes geheiß zuo schirm der vnschuldigen vnd zuo erhaltung gemeiner ruow vnnd fridens / geüpt vnnd braucht wirt / ist kein grausamme oder grimmige / sonder vil mee ein billicher vnnd gerechter ernst. Laß dir aber sein es seye ein regiment / das die aller besten satzungen habe / denen nichts mangle / weder der religion noch eusserer dingen halb / darnebend laß dir aber auch sein / es seye in dem selben regiment kein oberkeit / die dise satzungen übe vnd handthabe / vnd der menschen hendel wort vnd werck nach disen satzungen richte vnd vrtheile / vnd breche deßhalb ein jeder auß nach seinem muotwillen vnd thüge was er wölle / was werdend da die geschribnen gesatzt ein burgerschafft nützen? Nichts überal. Darumb wie gemeldet / so stadt der oberkeit ampt fürnemlich im richten dz ist vrtheilen vnd im straffen. Sölichs erforderet aber ein dapfferen auffrechten man vnd richter. Wie dann Gott ein sölichen / Jtem auch das ampt eines sölichen / in seinem gesatzt gar eigentlich beschreibt / wie er es haben wölle / welche beschreibung wir erzellen vnnd erklären wöllend / dieweil es fürnemlich hierinnen alles / an deß richters person gelegen ist.

795 So spricht nun Moses auß befelch deß Herren zuo den richteren also796 / Verhörend ewere brüder / vnd richtend recht zwüschend jederman vnd seinem bruoder vnd den frömbdlingen. Kein person söllend jr im gericht kennen / sonder söllend den kleinen hören wie den grossen / vnd vor niemands person üch förchten / dann das gericht ist Gottes. Jn welchen worten der heilig Prophet Gottes zwey ding handlet / Eins / das er anzeigt was deß richters ampt seye / das ander / wz laster den richter am meisten hinderind / dz er seinem ampt nit gnuog thüge. So vil das erst / das ist das ampt eines guoten richters belanget / so wirt zum ersten797 erforderet / dz er niemand verstosse / sonder mencklichem lose / er seye klein / groß heimisch oder frömbd / burger / bekant oder vnbekant. Vnd das er auch die partheyen verhöre fleißig / eigentlich vnd guotwilligklich. Da dann außgeschlossen wirt faulkeit / vnnd das so einer sein gemüt abwendet vonn dem der da redet. Es werdend auch außgeschlossen vnnd verbotten alle vorurtheil / die das gemüt deß richters entfremdend. Dann die notturfft erforderet sölichs / das man vorhin ein sach eigentlich höre vnd verstande / eb man daruon richte vnnd vrtheile. So weißt auch mengklicher / das man nit nur den einen / sonder auch den anderen theil hören sol. Darumb jener richter798 weißlich sprach / er hette dz ein or dem kläger darbotten / dz ander aber dem verantworter behalten. Jn disem wirt auch begriffen eigentliche erkundigung / dz der richter nit eyle in sachen die er noch nit volkommen vnd satt verstanden hat / sittmal er richten sol vnd muoß nach grund der sach selb / nit nach anzeigung der partheyen. Darnach zum andern799 erforderet er vom richter / das er richte / ja das er gerecht richte. Richten aber ist entscheiden vnd vrtheilen nach den satzungen / vnd nach billigkeit vnd gerechtigkeyt / was guot oder böß / was recht oder vnrecht seye. Wir Eidtgnossen brauchend das wörtli vrtheilen oder ertheilen / oder richten / das ist als vil geredt / als ein ding nach eigentlicher betrachtung entscheiden / vnnd das krumm ist / eben vnd richtig machen. Dann die partheyen so durch die anfechtungen verbländet sind / machend die richtigen sachen krumm. Der richter aber haltets zum richtscheyt der billigkeyt vnd der satzungen / vnnd nach dem selben macht er es richtig vnd schlächt. Vnd ist also richten als vil als rächtmachen. Darzuo so heißt vnd ist auch richten / durch schirmen oder durch straffen jemand erretten. Dann der richter richtet / wenn er den vnschuldigen errettet / vnd den verschuldeten strafft. Rächt aber sol man richten / das ist nach der gerechtigkeit vnd nach den satzungen / die einem jeden das sein zuosprächend. Vnrecht richtet der richter / wenn er

795 Beschreibung deß ampts deß richters.
796 Deut.1.
797 Deß richters ampt ist hören vnd erkundigen.
798 Alex. magnus.
799 Der richter sol recht richten.

Die Achtzehende
ghalten wirt / wo aber die selbig grausamkeit (wie mans achtet) nit geuͤpt wirt / da müssend hernach alle staͤnd / jungs vnd alts / weib vnd man / vil grausammers / ja das aller grausammist erfaren. Dann die straff die auß Gottes geheiß zuͦ schirm der vnschuldigen vnd zuͦ erhaltung gemeiner ruͦw vnnd fridens / geuͤpt vnnd braucht wirt / ist kein grausamme oder grimmige / sonder vil mee ein billicher vnnd gerechter ernst. Laß dir aber sein es seye ein regiment / das die aller besten satzungen habe / denen nichts mangle / weder der religion noch eusserer dingen halb / darnebend laß dir aber auch sein / es seye in dem selben regiment kein oberkeit / die dise satzungen uͤbe vnd handthabe / vnd der menschen hendel wort vnd werck nach disen satzungen richte vnd vrtheile / vnd breche deßhalb ein jeder auß nach seinem muͦtwillen vnd thuͤge was er woͤlle / was werdend da die geschribnen gesatzt ein burgerschafft nützen? Nichts überal. Darumb wie gemeldet / so stadt der oberkeit ampt fürnemlich im richten dz ist vrtheilen vnd im straffen. Soͤlichs erforderet aber ein dapfferen auffrechten man vnd richter. Wie dann Gott ein soͤlichen / Jtem auch das ampt eines soͤlichen / in seinem gesatzt gar eigentlich beschreibt / wie er es haben woͤlle / welche beschreibung wir erzellen vnnd erklaͤren woͤllend / dieweil es fürnemlich hierinnen alles / an deß richters person gelegen ist.

795 So spricht nun Moses auß befelch deß Herren zuͦ den richteren also796 / Verhoͤrend ewere bruͤder / vnd richtend recht zwüschend jederman vnd seinem bruͦder vnd den froͤmbdlingen. Kein person soͤllend jr im gericht kennen / sonder soͤllend den kleinen hoͤren wie den grossen / vnd vor niemands person üch foͤrchten / dann das gericht ist Gottes. Jn welchen worten der heilig Prophet Gottes zwey ding handlet / Eins / das er anzeigt was deß richters ampt seye / das ander / wz laster den richter am meisten hinderind / dz er seinem ampt nit gnuͦg thuͤge. So vil das erst / das ist das ampt eines guͦten richters belanget / so wirt zum ersten797 erforderet / dz er niemand verstosse / sonder mencklichem lose / er seye klein / groß heimisch oder froͤmbd / burger / bekant oder vnbekant. Vnd das er auch die partheyen verhoͤre fleißig / eigentlich vnd guͦtwilligklich. Da dann außgeschlossen wirt faulkeit / vnnd das so einer sein gemuͤt abwendet vonn dem der da redet. Es werdend auch außgeschlossen vnnd verbotten alle vorurtheil / die das gemuͤt deß richters entfremdend. Dann die notturfft erforderet soͤlichs / das man vorhin ein sach eigentlich hoͤre vnd verstande / eb man daruͦn richte vnnd vrtheile. So weißt auch mengklicher / das man nit nur den einen / sonder auch den anderen theil hoͤren sol. Darumb jener richter798 weißlich sprach / er hette dz ein or dem klaͤger darbotten / dz ander aber dem verantworter behalten. Jn disem wirt auch begriffen eigentliche erkundigung / dz der richter nit eyle in sachen die er noch nit volkommen vnd satt verstanden hat / sittmal er richten sol vnd muͦß nach grund der sach selb / nit nach anzeigung der partheyen. Darnach zum andern799 erforderet er vom richter / das er richte / ja das er gerecht richte. Richten aber ist entscheiden vnd vrtheilen nach den satzungen / vnd nach billigkeit vnd gerechtigkeyt / was guͦt oder boͤß / was recht oder vnrecht seye. Wir Eidtgnossen brauchend das woͤrtli vrtheilen oder ertheilen / oder richten / das ist als vil geredt / als ein ding nach eigentlicher betrachtung entscheiden / vnnd das krumm ist / eben vnd richtig machen. Dann die partheyen so durch die anfechtungen verblaͤndet sind / machend die richtigen sachen krumm. Der richter aber haltets zum richtscheyt der billigkeyt vnd der satzungen / vnnd nach dem selben macht er es richtig vnd schlaͤcht. Vnd ist also richten als vil als raͤchtmachen. Darzuͦ so heißt vnd ist auch richten / durch schirmen oder durch straffen jemand erretten. Dann der richter richtet / wenn er den vnschuldigen errettet / vnd den verschuldeten strafft. Raͤcht aber sol man richten / das ist nach der gerechtigkeit vnd nach den satzungen / die einem jeden das sein zuͦspraͤchend. Vnrecht richtet der richter / wenn er

795 Beschreibung deß ampts deß richters.
796 Deut.1.
797 Deß richters ampt ist hoͤren vnd erkundigen.
798 Alex. magnus.
799 Der richter sol recht richten.
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                   nichts mangle / weder der religion noch eusserer dingen halb / darnebend laß dir
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                   thu&#x0364;ge was er wo&#x0364;lle / was werdend da die geschribnen gesatzt ein burgerschafft
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                   im richten dz ist vrtheilen vnd im straffen. So&#x0364;lichs erforderet aber ein dapfferen
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                   lose / er seye klein / groß heimisch oder fro&#x0364;mbd / burger / bekant
                   oder vnbekant. Vnd das er auch die partheyen verho&#x0364;re fleißig / eigentlich
                   vnd gu&#x0366;twilligklich. Da dann außgeschlossen wirt faulkeit / vnnd das so einer sein
                   gemu&#x0364;t abwendet vonn dem der da redet. Es werdend auch außgeschlossen vnnd
                   verbotten alle vorurtheil / die das gemu&#x0364;t deß richters entfremdend. Dann die
                   notturfft erforderet so&#x0364;lichs / das man vorhin ein sach eigentlich ho&#x0364;re vnd
                   verstande / eb man daru&#x0366;n richte vnnd vrtheile. So weißt auch mengklicher / das
                   man nit nur den einen / sonder auch den anderen theil ho&#x0364;ren sol. Darumb jener
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                   satzungen / vnd nach billigkeit vnd gerechtigkeyt / was gu&#x0366;t oder bo&#x0364;ß / was recht
                   oder vnrecht seye. Wir Eidtgnossen brauchend das wo&#x0364;rtli
                   vrtheilen oder ertheilen / oder richten / das ist als vil geredt / als ein ding
                   nach eigentlicher betrachtung entscheiden / vnnd das krumm ist / eben vnd richtig
                   machen. Dann die partheyen so durch die anfechtungen verbla&#x0364;ndet sind / machend die
                   richtigen sachen krumm. Der richter aber haltets zum richtscheyt der billigkeyt
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                   also richten als vil als ra&#x0364;chtmachen. Darzu&#x0366; so heißt vnd ist auch richten / durch
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[[86]/0264] Die Achtzehende ghalten wirt / wo aber die selbig grausamkeit (wie mans achtet) nit geuͤpt wirt / da müssend hernach alle staͤnd / jungs vnd alts / weib vnd man / vil grausammers / ja das aller grausammist erfaren. Dann die straff die auß Gottes geheiß zuͦ schirm der vnschuldigen vnd zuͦ erhaltung gemeiner ruͦw vnnd fridens / geuͤpt vnnd braucht wirt / ist kein grausamme oder grimmige / sonder vil mee ein billicher vnnd gerechter ernst. Laß dir aber sein es seye ein regiment / das die aller besten satzungen habe / denen nichts mangle / weder der religion noch eusserer dingen halb / darnebend laß dir aber auch sein / es seye in dem selben regiment kein oberkeit / die dise satzungen uͤbe vnd handthabe / vnd der menschen hendel wort vnd werck nach disen satzungen richte vnd vrtheile / vnd breche deßhalb ein jeder auß nach seinem muͦtwillen vnd thuͤge was er woͤlle / was werdend da die geschribnen gesatzt ein burgerschafft nützen? Nichts überal. Darumb wie gemeldet / so stadt der oberkeit ampt fürnemlich im richten dz ist vrtheilen vnd im straffen. Soͤlichs erforderet aber ein dapfferen auffrechten man vnd richter. Wie dann Gott ein soͤlichen / Jtem auch das ampt eines soͤlichen / in seinem gesatzt gar eigentlich beschreibt / wie er es haben woͤlle / welche beschreibung wir erzellen vnnd erklaͤren woͤllend / dieweil es fürnemlich hierinnen alles / an deß richters person gelegen ist. 795 So spricht nun Moses auß befelch deß Herren zuͦ den richteren also 796 / Verhoͤrend ewere bruͤder / vnd richtend recht zwüschend jederman vnd seinem bruͦder vnd den froͤmbdlingen. Kein person soͤllend jr im gericht kennen / sonder soͤllend den kleinen hoͤren wie den grossen / vnd vor niemands person üch foͤrchten / dann das gericht ist Gottes. Jn welchen worten der heilig Prophet Gottes zwey ding handlet / Eins / das er anzeigt was deß richters ampt seye / das ander / wz laster den richter am meisten hinderind / dz er seinem ampt nit gnuͦg thuͤge. So vil das erst / das ist das ampt eines guͦten richters belanget / so wirt zum ersten 797 erforderet / dz er niemand verstosse / sonder mencklichem lose / er seye klein / groß heimisch oder froͤmbd / burger / bekant oder vnbekant. Vnd das er auch die partheyen verhoͤre fleißig / eigentlich vnd guͦtwilligklich. Da dann außgeschlossen wirt faulkeit / vnnd das so einer sein gemuͤt abwendet vonn dem der da redet. Es werdend auch außgeschlossen vnnd verbotten alle vorurtheil / die das gemuͤt deß richters entfremdend. Dann die notturfft erforderet soͤlichs / das man vorhin ein sach eigentlich hoͤre vnd verstande / eb man daruͦn richte vnnd vrtheile. So weißt auch mengklicher / das man nit nur den einen / sonder auch den anderen theil hoͤren sol. Darumb jener richter 798 weißlich sprach / er hette dz ein or dem klaͤger darbotten / dz ander aber dem verantworter behalten. Jn disem wirt auch begriffen eigentliche erkundigung / dz der richter nit eyle in sachen die er noch nit volkommen vnd satt verstanden hat / sittmal er richten sol vnd muͦß nach grund der sach selb / nit nach anzeigung der partheyen. Darnach zum andern 799 erforderet er vom richter / das er richte / ja das er gerecht richte. Richten aber ist entscheiden vnd vrtheilen nach den satzungen / vnd nach billigkeit vnd gerechtigkeyt / was guͦt oder boͤß / was recht oder vnrecht seye. Wir Eidtgnossen brauchend das woͤrtli vrtheilen oder ertheilen / oder richten / das ist als vil geredt / als ein ding nach eigentlicher betrachtung entscheiden / vnnd das krumm ist / eben vnd richtig machen. Dann die partheyen so durch die anfechtungen verblaͤndet sind / machend die richtigen sachen krumm. Der richter aber haltets zum richtscheyt der billigkeyt vnd der satzungen / vnnd nach dem selben macht er es richtig vnd schlaͤcht. Vnd ist also richten als vil als raͤchtmachen. Darzuͦ so heißt vnd ist auch richten / durch schirmen oder durch straffen jemand erretten. Dann der richter richtet / wenn er den vnschuldigen errettet / vnd den verschuldeten strafft. Raͤcht aber sol man richten / das ist nach der gerechtigkeit vnd nach den satzungen / die einem jeden das sein zuͦspraͤchend. Vnrecht richtet der richter / wenn er 795 Beschreibung deß ampts deß richters. 796 Deut.1. 797 Deß richters ampt ist hoͤren vnd erkundigen. 798 Alex. magnus. 799 Der richter sol recht richten.

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Zitationshilfe: Bullinger, Heinrich: Haußbuoch. Zürich, 1558, S. [86]. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/bullinger_haussbuoch_1558/264>, abgerufen am 27.04.2024.