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Bullinger, Heinrich: Haußbuoch. Zürich, 1558.

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Die Ein vnd zwentzigste
nicht mer dann euch verordnet ist. Habend jhr aber kein gewüsse ordnung von der Oberkeit / so gälte doch sunst billigkeit freündtligkeit vnd liebe bey euch / 1023 Jtem das allgemein gesatzt / Alles das jhr wöllend das euch die leüt thügind / das thuond auch jhr jhnen. Vnnd so dein aug / spricht der Herr / einfaltig ist / so wirdt dein gantzer leib liecht sein / Wenn aber das liecht das in dir ist / finsternuß ist / wie groß wirt dann die finsternuß selber sein?

1024 Hiehär gehört auch kirchenraub / welcher ist ein diebstal vnnd raubung gehelgeter dingen / das ist / deren dingen die Gott vnd der kirchen zuogehörend. Dann es hat die gemeind Gottes auch jre güter vnd ynkommen / damit sie zum teil die waar leer vnd den dienst der kirchen / zum teil aber die glöubigen armen / die sie hat / erhaltet. Sie hat auch güter / die kirchen beüw / priesterheüser vnd spitäl in tach vnd in gmach vnd in eeren zuo haben / Jtem zuo einem vorradt so etwan gemeine not vnd vnfal ynfallt. Darumb so sind das kirchenröuber / die dise kirchengüter nit dahin bruchend da sie soltend / sonder zuo anderen eusserlichen dingen die wider Gott sind / sie etwan mit jagen / mit pomp vnd pracht / mit huory / spilen / trincken vnd muotwillen verthuond. Jn welchem auff den heütigen tag treffenlich übel gesündet wirdt / eins teils von den Bischoffen / anders teils von den Oberkeiten. Vnd wirt auch gewißlich auff den schantlichen mißbruch der güteren nichts anders volgen / dann grosser vnfal / mengerley trübsal vnd not. Dann zuo dem das der sun Gottes vnser Herr Jesus Christus selbs in den armen also beraubet vnd vmb das sein bracht wirt / so gadt auch die recht waar leer der Gottsäligkeit damit zuogrund / alle guote vnnd eerliche studia werdend znüte / den schäfflinen Christi werdend die guoten vnd trewen hirten entnommen / vnd werdend sie zum raub den wölffen vnd röuberen. Vnder die kirchenröuber söllend aber hie nicht gezellt werden / die frommen vnd redlichen vorstender der religion / als etliche künig in Juda gewesen / besonders Ezechias / vnd etliche hirten vnd Bischöff der alten kirchen / die etwan in schwären kriegslöuffen / vnd so sunst hungers oder andere not die Rych vnd Land / vnd besonders dz arm volck ängstiget vnd nötiget / den schätzen vnd güteren der kirchen nit geschonet habend / sonder ee alles das sie ghan herfür thon / vnd den armen damit zuo hiff kommen sind. Dann sie wärind rechte vnd grobe kirchenröuber gewesen / wenn sie den jrdischen todten gschirren vnd kleinoten hettind wöllen verschonen / vnd aber die läbendigen vor dem tod nit erhalten hettind. Da von du gar ein hüpschs ort findst beim Ambrosio Officiorum lib. 2. cap. 28. So hat man auch hüpsche exempel dessen in Ecclesiastica historia.

1025 Vnder die kirchenröuber werdend von den Theologis auch die Simoniaci / dz ist / Chananeer / vnd kirchenkrämer / die Gottes vnd der kirchen sachen vmb gält gebend vnd nemmend / gezellt. Dann sölichs hat auch jr haupt vnd ertzuatter Simon der zauberer gethon in Geschichten der Apostlen. 1026 Jtem nach dem Keyserlichen rechten / welche mit miet vnd gaaben jnen selb wellstimmen eergytigklich erkaufftend / damit sie an gmeine eer vnd ämpter kommen möchtind / die wurdend beschuldiget der vneerlichen werbung / vnd wurdend auch vor zeyten mit entsetzung der eeren vmb hundert guldin gestraafft. Dieweil aber sölichs zum kirchenraub nichts dienet / so wil ich wider auff das selb. 1027 So sind auch kirchenröuber / welche die güter / so der kirchen zuogehörend / als zinß vnd zähenden / nit außrichtend vnd bezalend / oder doch mit grosser vntrew vnd boßlich bezalend. Wider söliche kirchenröuber alle findt man grosse tröuwungen Gottes by den Propheten. Haggeus bezeüget / es seye kein andere vrsach darumb die frücht nicht oder übel gratind / dann daß das volck nicht bezale vnd außrichte was sie zum tempel schuldig warend. Jm Propheten Malachia verheißt Gott dem volck fruchtbare / so es der kirchen jre schatzung vnd ynkommen frey bezale. Söliche ynkommen aber mögend die diener der kirchen wol mit guotem rechten niessen / gleich wie

1023 Matth.6.
1024 Kirchenraub.
1025 Simony.
1026 Ambitus.
1027 Zinß vnd zähenden nit oder vntrewlich geben.

Die Ein vnd zwentzigste
nicht mer dann euch verordnet ist. Habend jhr aber kein gewüsse ordnung von der Oberkeit / so gaͤlte doch sunst billigkeit freündtligkeit vnd liebe bey euch / 1023 Jtem das allgemein gesatzt / Alles das jhr woͤllend das euch die leüt thuͤgind / das thuͦnd auch jhr jhnen. Vnnd so dein aug / spricht der Herr / einfaltig ist / so wirdt dein gantzer leib liecht sein / Wenn aber das liecht das in dir ist / finsternuß ist / wie groß wirt dann die finsternuß selber sein?

1024 Hiehaͤr gehoͤrt auch kirchenraub / welcher ist ein diebstal vnnd raubung gehelgeter dingen / das ist / deren dingen die Gott vnd der kirchen zuͦgehoͤrend. Dann es hat die gemeind Gottes auch jre guͤter vnd ynkommen / damit sie zum teil die waar leer vnd den dienst der kirchen / zum teil aber die gloͤubigen armen / die sie hat / erhaltet. Sie hat auch guͤter / die kirchen beüw / priesterheüser vnd spitaͤl in tach vnd in gmach vnd in eeren zuͦ haben / Jtem zuͦ einem vorradt so etwan gemeine not vnd vnfal ynfallt. Darumb so sind das kirchenroͤuber / die dise kirchenguͤter nit dahin bruchend da sie soltend / sonder zuͦ anderen eusserlichen dingen die wider Gott sind / sie etwan mit jagen / mit pomp vnd pracht / mit huͦry / spilen / trincken vnd muͦtwillen verthuͦnd. Jn welchem auff den heütigen tag treffenlich übel gesündet wirdt / eins teils von den Bischoffen / anders teils von den Oberkeiten. Vnd wirt auch gewißlich auff den schantlichen mißbruch der guͤteren nichts anders volgen / dann grosser vnfal / mengerley truͤbsal vnd not. Dann zuͦ dem das der sun Gottes vnser Herr Jesus Christus selbs in den armen also beraubet vnd vmb das sein bracht wirt / so gadt auch die recht waar leer der Gottsaͤligkeit damit zuͦgrund / alle guͦte vnnd eerliche studia werdend znüte / den schaͤfflinen Christi werdend die guͦten vnd trewen hirten entnommen / vnd werdend sie zum raub den woͤlffen vnd roͤuberen. Vnder die kirchenroͤuber soͤllend aber hie nicht gezellt werden / die frommen vnd redlichen vorstender der religion / als etliche künig in Juda gewesen / besonders Ezechias / vnd etliche hirten vnd Bischoͤff der alten kirchen / die etwan in schwaͤren kriegsloͤuffen / vnd so sunst hungers oder andere not die Rych vnd Land / vnd besonders dz arm volck aͤngstiget vnd noͤtiget / den schaͤtzen vnd guͤteren der kirchen nit geschonet habend / sonder ee alles das sie ghan herfür thon / vnd den armen damit zuͦ hiff kommen sind. Dann sie waͤrind rechte vnd grobe kirchenroͤuber gewesen / wenn sie den jrdischen todten gschirren vnd kleinoten hettind woͤllen verschonen / vnd aber die laͤbendigen vor dem tod nit erhalten hettind. Da von du gar ein hüpschs ort findst beim Ambrosio Officiorum lib. 2. cap. 28. So hat man auch hüpsche exempel dessen in Ecclesiastica historia.

1025 Vnder die kirchenroͤuber werdend von den Theologis auch die Simoniaci / dz ist / Chananeer / vnd kirchenkraͤmer / die Gottes vnd der kirchen sachen vmb gaͤlt gebend vnd nemmend / gezellt. Dann soͤlichs hat auch jr haupt vnd ertzuatter Simon der zauberer gethon in Geschichten der Apostlen. 1026 Jtem nach dem Keyserlichen rechten / welche mit miet vnd gaaben jnen selb wellstimmen eergytigklich erkaufftend / damit sie an gmeine eer vnd aͤmpter kommen moͤchtind / die wurdend beschuldiget der vneerlichen werbung / vnd wurdend auch vor zeyten mit entsetzung der eeren vmb hundert guldin gestraafft. Dieweil aber soͤlichs zum kirchenraub nichts dienet / so wil ich wider auff das selb. 1027 So sind auch kirchenroͤuber / welche die guͤter / so der kirchen zuͦgehoͤrend / als zinß vnd zaͤhenden / nit außrichtend vnd bezalend / oder doch mit grosser vntrew vnd boßlich bezalend. Wider soͤliche kirchenroͤuber alle findt man grosse troͤuwungen Gottes by den Propheten. Haggeus bezeüget / es seye kein andere vrsach darumb die frücht nicht oder übel gratind / dann daß das volck nicht bezale vnd außrichte was sie zum tempel schuldig warend. Jm Propheten Malachia verheißt Gott dem volck fruchtbare / so es der kirchen jre schatzung vnd ynkommen frey bezale. Soͤliche ynkommen aber moͤgend die diener der kirchen wol mit guͦtem rechten niessen / gleich wie

1023 Matth.6.
1024 Kirchenraub.
1025 Simony.
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[[117]/0326] Die Ein vnd zwentzigste nicht mer dann euch verordnet ist. Habend jhr aber kein gewüsse ordnung von der Oberkeit / so gaͤlte doch sunst billigkeit freündtligkeit vnd liebe bey euch / 1023 Jtem das allgemein gesatzt / Alles das jhr woͤllend das euch die leüt thuͤgind / das thuͦnd auch jhr jhnen. Vnnd so dein aug / spricht der Herr / einfaltig ist / so wirdt dein gantzer leib liecht sein / Wenn aber das liecht das in dir ist / finsternuß ist / wie groß wirt dann die finsternuß selber sein? 1024 Hiehaͤr gehoͤrt auch kirchenraub / welcher ist ein diebstal vnnd raubung gehelgeter dingen / das ist / deren dingen die Gott vnd der kirchen zuͦgehoͤrend. Dann es hat die gemeind Gottes auch jre guͤter vnd ynkommen / damit sie zum teil die waar leer vnd den dienst der kirchen / zum teil aber die gloͤubigen armen / die sie hat / erhaltet. Sie hat auch guͤter / die kirchen beüw / priesterheüser vnd spitaͤl in tach vnd in gmach vnd in eeren zuͦ haben / Jtem zuͦ einem vorradt so etwan gemeine not vnd vnfal ynfallt. Darumb so sind das kirchenroͤuber / die dise kirchenguͤter nit dahin bruchend da sie soltend / sonder zuͦ anderen eusserlichen dingen die wider Gott sind / sie etwan mit jagen / mit pomp vnd pracht / mit huͦry / spilen / trincken vnd muͦtwillen verthuͦnd. Jn welchem auff den heütigen tag treffenlich übel gesündet wirdt / eins teils von den Bischoffen / anders teils von den Oberkeiten. Vnd wirt auch gewißlich auff den schantlichen mißbruch der guͤteren nichts anders volgen / dann grosser vnfal / mengerley truͤbsal vnd not. Dann zuͦ dem das der sun Gottes vnser Herr Jesus Christus selbs in den armen also beraubet vnd vmb das sein bracht wirt / so gadt auch die recht waar leer der Gottsaͤligkeit damit zuͦgrund / alle guͦte vnnd eerliche studia werdend znüte / den schaͤfflinen Christi werdend die guͦten vnd trewen hirten entnommen / vnd werdend sie zum raub den woͤlffen vnd roͤuberen. Vnder die kirchenroͤuber soͤllend aber hie nicht gezellt werden / die frommen vnd redlichen vorstender der religion / als etliche künig in Juda gewesen / besonders Ezechias / vnd etliche hirten vnd Bischoͤff der alten kirchen / die etwan in schwaͤren kriegsloͤuffen / vnd so sunst hungers oder andere not die Rych vnd Land / vnd besonders dz arm volck aͤngstiget vnd noͤtiget / den schaͤtzen vnd guͤteren der kirchen nit geschonet habend / sonder ee alles das sie ghan herfür thon / vnd den armen damit zuͦ hiff kommen sind. Dann sie waͤrind rechte vnd grobe kirchenroͤuber gewesen / wenn sie den jrdischen todten gschirren vnd kleinoten hettind woͤllen verschonen / vnd aber die laͤbendigen vor dem tod nit erhalten hettind. Da von du gar ein hüpschs ort findst beim Ambrosio Officiorum lib. 2. cap. 28. So hat man auch hüpsche exempel dessen in Ecclesiastica historia. 1025 Vnder die kirchenroͤuber werdend von den Theologis auch die Simoniaci / dz ist / Chananeer / vnd kirchenkraͤmer / die Gottes vnd der kirchen sachen vmb gaͤlt gebend vnd nemmend / gezellt. Dann soͤlichs hat auch jr haupt vnd ertzuatter Simon der zauberer gethon in Geschichten der Apostlen. 1026 Jtem nach dem Keyserlichen rechten / welche mit miet vnd gaaben jnen selb wellstimmen eergytigklich erkaufftend / damit sie an gmeine eer vnd aͤmpter kommen moͤchtind / die wurdend beschuldiget der vneerlichen werbung / vnd wurdend auch vor zeyten mit entsetzung der eeren vmb hundert guldin gestraafft. Dieweil aber soͤlichs zum kirchenraub nichts dienet / so wil ich wider auff das selb. 1027 So sind auch kirchenroͤuber / welche die guͤter / so der kirchen zuͦgehoͤrend / als zinß vnd zaͤhenden / nit außrichtend vnd bezalend / oder doch mit grosser vntrew vnd boßlich bezalend. Wider soͤliche kirchenroͤuber alle findt man grosse troͤuwungen Gottes by den Propheten. Haggeus bezeüget / es seye kein andere vrsach darumb die frücht nicht oder übel gratind / dann daß das volck nicht bezale vnd außrichte was sie zum tempel schuldig warend. Jm Propheten Malachia verheißt Gott dem volck fruchtbare / so es der kirchen jre schatzung vnd ynkommen frey bezale. Soͤliche ynkommen aber moͤgend die diener der kirchen wol mit guͦtem rechten niessen / gleich wie 1023 Matth.6. 1024 Kirchenraub. 1025 Simony. 1026 Ambitus. 1027 Zinß vnd zaͤhenden nit oder vntrewlich geben.

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Zitationshilfe: Bullinger, Heinrich: Haußbuoch. Zürich, 1558, S. [117]. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/bullinger_haussbuoch_1558/326>, abgerufen am 04.05.2024.