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Bullinger, Heinrich: Haußbuoch. Zürich, 1558.

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Predig.
außzuolegen / vnd jhäne mit vnseren erleüteren / so hat warlich der Apostel Paulus gesündet vnd gefält / von dem man lißt 1. Cor. 10. vnd Col. 2. daß er durch vergleychung von jren sacramenten auff vnsere argumentiert habe / durch böse volg / wie sy es nennend.

3548 Darumb damit wir nun mer diß ort beschliessind / so sind das sacramentliche vnd figürliche reden / wenn wir läsend oder hörend / das brot seye der lyb / vnd der weyn das bluot Christi / vnd die ässind vnd trinckind den leyb vnd das bluot des Herren / die das sacrament des leybs vnd bluots des Herren ässind vnd trinckind: item die werdind von sünden gereiniget / vnd zuo einem neüwen läben wider geboren / die im nammen Christi getaufft werdind / vnd der tauff seye ein abwäschung aller sünden. Vnnd also redt die heilig geschrifft. Dise weyß zuo reden habend auch die alten leerer der kirchen gebraucht vnd behalten: die kein verständiger darumb schiltet / vnnd mag auch noch keiner kein schälten der also redt / so verr er in der meinung vnd in dem aufrächten verstand bleybt / den dise heiligen Gottes gehebt habend. Dann wie sy dise reden gern vnd einfaltig brauchtend / also lagend sy auch nit scharpff auff dem buochstaben vnd denen reden / trucktend sy niemants auf / legtend sy auß / daß niemants so einfaltig was / der da nit verstünde / daß die zeichen nit das wärind das sy bedeütetend / sonder allein den nammen der selbigen dingen trügind. Darumb brauchtend sy die wörtle vil / bedeütlich / gheimnuß weyß / symbolice / sacramentlich. Dann / daß etlich nit wöllend daß die sacramentlichen reden außgelegt werdind / als ob sy also vnaußgelegt mer ansähens / achtung vnd nachtruck habind / das tregt ein grosse gfar auff jm / vnd bringt ein schädlichen anstoß / streytet auch mit der Apostolischen regel / deßgleychen mit der vernunfft vnd gewonheit der alten. Dann wenn dise reden / Das brot ist der leyb Christi: item / Wenn du den wyn des Herren trinckest / so trinckest das bluot des Herren selbs: item / Der Tauff macht vns sälig / etc. den einfaltigen vnaußgelegt fürgehalten werdend / was wirt jnen anders fürgelegt / dann ein strick fleischlicher dienstbarkeit / darzuo auch ein gefarlicher anstoß vnd anlaß zur abgötterey? Das darff nit vil worten / die erfarung zeigts gnuogsam an / was hierinn geschähen seye / vnd noch täglich geschähe. Darzuo so heißt die Apostolisch regel vnd fürgschrifft / daß man die wort Gottes in der kirchen außlegen / vnd alle geheimnussen der geschrifft zuo gsundem verstand härfür bringen sölle. Wie man sähen mag 1. Cor. 14. So lert auch die vernunfft selbs das des menschen gemüt wenig oder nichts bewegt wirt ab eim ding das es nit verstadt. Was frucht habend dann die einfaltigen auß den sacramenten / denen kein außlegung der selbigen zuokumpt? Darumb sind die alten rächter daran gewäsen / die nit nun alle gheimnussen des reychs Gottes / besonders die sacrament / außgelegt / sonder auch gelert habend / daß man sy erklären vnd außlegen sölle. Welches wiewol es auß dem vorgänden heiter gnuog erscheynt / so wil ich doch noch zwo kundtschafften des heiligen Augustini die hinzuo setzen. De Catechisandis rudibus cap.26. spricht er also: Vom sacrament das er empfangen (verstand den man brichten sol) sol man jn wol brichten / daß es sichtbare zeichen seygind göttlicher dingen / darinnen aber die vnsichtbaren ding vereeret werdind: vnd daß man dise gestalt / die also gesägnet vnnd geheiliget / nit also halten sölle / wie mans in ausserem brauch haltet. Man sol jm auch sagen / was die red bedeüte die er gehört hat / was das seye daß darinnen verborgen lige / dessen dise gestalt ein gleychnuß tregt. Darnach sol man jn auch auß disem anlaß warnen / daß wenn er etwas in der geschrifft höre / das fleischlich laute / ob ers gleych nit verstadt / daß er doch glaube / daß etwas geistlichs bedeütet werde / das zuo guoten sitten vnd zum künfftigen läben diene: vnd was daselbst weyter volget.

3548 Daß man die sacramentlichen reden wol bruchen möge.

Predig.
außzuͦlegen / vnd jhaͤne mit vnseren erleüteren / so hat warlich der Apostel Paulus gesündet vnd gefaͤlt / von dem man lißt 1. Cor. 10. vnd Col. 2. daß er durch vergleychung von jren sacramenten auff vnsere argumentiert habe / durch boͤse volg / wie sy es nennend.

3548 Darumb damit wir nun mer diß ort beschliessind / so sind das sacramentliche vnd figürliche reden / wenn wir laͤsend oder hoͤrend / das brot seye der lyb / vnd der weyn das bluͦt Christi / vnd die aͤssind vnd trinckind den leyb vnd das bluͦt des Herren / die das sacrament des leybs vnd bluͦts des Herren aͤssind vnd trinckind: item die werdind von sünden gereiniget / vnd zuͦ einem neüwen laͤben wider geboren / die im nammen Christi getaufft werdind / vnd der tauff seye ein abwaͤschung aller sünden. Vnnd also redt die heilig geschrifft. Dise weyß zuͦ reden habend auch die alten leerer der kirchen gebraucht vnd behalten: die kein verstaͤndiger darumb schiltet / vnnd mag auch noch keiner kein schaͤlten der also redt / so verr er in der meinung vnd in dem aufraͤchten verstand bleybt / den dise heiligen Gottes gehebt habend. Dann wie sy dise reden gern vnd einfaltig brauchtend / also lagend sy auch nit scharpff auff dem buͦchstaben vnd denen reden / trucktend sy niemants auf / legtend sy auß / daß niemants so einfaltig was / der da nit verstuͤnde / daß die zeichen nit das waͤrind das sy bedeütetend / sonder allein den nammen der selbigen dingen truͤgind. Darumb brauchtend sy die woͤrtle vil / bedeütlich / gheimnuß weyß / symbolice / sacramentlich. Dann / daß etlich nit woͤllend daß die sacramentlichen reden außgelegt werdind / als ob sy also vnaußgelegt mer ansaͤhens / achtung vnd nachtruck habind / das tregt ein grosse gfar auff jm / vnd bringt ein schaͤdlichen anstoß / streytet auch mit der Apostolischen regel / deßgleychen mit der vernunfft vnd gewonheit der alten. Dann wenn dise reden / Das brot ist der leyb Christi: item / Wenn du den wyn des Herren trinckest / so trinckest das bluͦt des Herren selbs: item / Der Tauff macht vns saͤlig / ꝛc. den einfaltigen vnaußgelegt fürgehalten werdend / was wirt jnen anders fürgelegt / dann ein strick fleischlicher dienstbarkeit / darzuͦ auch ein gefarlicher anstoß vnd anlaß zur abgoͤtterey? Das darff nit vil worten / die erfarung zeigts gnuͦgsam an / was hierinn geschaͤhen seye / vnd noch taͤglich geschaͤhe. Darzuͦ so heißt die Apostolisch regel vnd fürgschrifft / daß man die wort Gottes in der kirchen außlegen / vnd alle geheimnussen der geschrifft zuͦ gsundem verstand haͤrfür bringen soͤlle. Wie man saͤhen mag 1. Cor. 14. So lert auch die vernunfft selbs das des menschen gemuͤt wenig oder nichts bewegt wirt ab eim ding das es nit verstadt. Was frucht habend dann die einfaltigen auß den sacramenten / denen kein außlegung der selbigen zuͦkumpt? Darumb sind die alten raͤchter daran gewaͤsen / die nit nun alle gheimnussen des reychs Gottes / besonders die sacrament / außgelegt / sonder auch gelert habend / daß man sy erklaͤren vnd außlegen soͤlle. Welches wiewol es auß dem vorgaͤnden heiter gnuͦg erscheynt / so wil ich doch noch zwo kundtschafften des heiligen Augustini die hinzuͦ setzen. De Catechisandis rudibus cap.26. spricht er also: Vom sacrament das er empfangen (verstand den man brichten sol) sol man jn wol brichten / daß es sichtbare zeichen seygind goͤttlicher dingen / darinnen aber die vnsichtbaren ding vereeret werdind: vnd daß man dise gestalt / die also gesaͤgnet vnnd geheiliget / nit also halten soͤlle / wie mans in ausserem brauch haltet. Man sol jm auch sagen / was die red bedeüte die er gehoͤrt hat / was das seye daß darinnen verborgen lige / dessen dise gestalt ein gleychnuß tregt. Darnach sol man jn auch auß disem anlaß warnen / daß wenn er etwas in der geschrifft hoͤre / das fleischlich laute / ob ers gleych nit verstadt / daß er doch glaube / daß etwas geistlichs bedeütet werde / das zuͦ guͦten sitten vnd zum künfftigen laͤben diene: vnd was daselbst weyter volget.

3548 Daß man die sacramentlichen reden wol bruchen moͤge.
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                   der selbigen zu&#x0366;kumpt? Darumb sind die alten ra&#x0364;chter daran gewa&#x0364;sen / die nit nun
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[CCCCXII./0915] Predig. außzuͦlegen / vnd jhaͤne mit vnseren erleüteren / so hat warlich der Apostel Paulus gesündet vnd gefaͤlt / von dem man lißt 1. Cor. 10. vnd Col. 2. daß er durch vergleychung von jren sacramenten auff vnsere argumentiert habe / durch boͤse volg / wie sy es nennend. 3548 Darumb damit wir nun mer diß ort beschliessind / so sind das sacramentliche vnd figürliche reden / wenn wir laͤsend oder hoͤrend / das brot seye der lyb / vnd der weyn das bluͦt Christi / vnd die aͤssind vnd trinckind den leyb vnd das bluͦt des Herren / die das sacrament des leybs vnd bluͦts des Herren aͤssind vnd trinckind: item die werdind von sünden gereiniget / vnd zuͦ einem neüwen laͤben wider geboren / die im nammen Christi getaufft werdind / vnd der tauff seye ein abwaͤschung aller sünden. Vnnd also redt die heilig geschrifft. Dise weyß zuͦ reden habend auch die alten leerer der kirchen gebraucht vnd behalten: die kein verstaͤndiger darumb schiltet / vnnd mag auch noch keiner kein schaͤlten der also redt / so verr er in der meinung vnd in dem aufraͤchten verstand bleybt / den dise heiligen Gottes gehebt habend. Dann wie sy dise reden gern vnd einfaltig brauchtend / also lagend sy auch nit scharpff auff dem buͦchstaben vnd denen reden / trucktend sy niemants auf / legtend sy auß / daß niemants so einfaltig was / der da nit verstuͤnde / daß die zeichen nit das waͤrind das sy bedeütetend / sonder allein den nammen der selbigen dingen truͤgind. Darumb brauchtend sy die woͤrtle vil / bedeütlich / gheimnuß weyß / symbolice / sacramentlich. Dann / daß etlich nit woͤllend daß die sacramentlichen reden außgelegt werdind / als ob sy also vnaußgelegt mer ansaͤhens / achtung vnd nachtruck habind / das tregt ein grosse gfar auff jm / vnd bringt ein schaͤdlichen anstoß / streytet auch mit der Apostolischen regel / deßgleychen mit der vernunfft vnd gewonheit der alten. Dann wenn dise reden / Das brot ist der leyb Christi: item / Wenn du den wyn des Herren trinckest / so trinckest das bluͦt des Herren selbs: item / Der Tauff macht vns saͤlig / ꝛc. den einfaltigen vnaußgelegt fürgehalten werdend / was wirt jnen anders fürgelegt / dann ein strick fleischlicher dienstbarkeit / darzuͦ auch ein gefarlicher anstoß vnd anlaß zur abgoͤtterey? Das darff nit vil worten / die erfarung zeigts gnuͦgsam an / was hierinn geschaͤhen seye / vnd noch taͤglich geschaͤhe. Darzuͦ so heißt die Apostolisch regel vnd fürgschrifft / daß man die wort Gottes in der kirchen außlegen / vnd alle geheimnussen der geschrifft zuͦ gsundem verstand haͤrfür bringen soͤlle. Wie man saͤhen mag 1. Cor. 14. So lert auch die vernunfft selbs das des menschen gemuͤt wenig oder nichts bewegt wirt ab eim ding das es nit verstadt. Was frucht habend dann die einfaltigen auß den sacramenten / denen kein außlegung der selbigen zuͦkumpt? Darumb sind die alten raͤchter daran gewaͤsen / die nit nun alle gheimnussen des reychs Gottes / besonders die sacrament / außgelegt / sonder auch gelert habend / daß man sy erklaͤren vnd außlegen soͤlle. Welches wiewol es auß dem vorgaͤnden heiter gnuͦg erscheynt / so wil ich doch noch zwo kundtschafften des heiligen Augustini die hinzuͦ setzen. De Catechisandis rudibus cap.26. spricht er also: Vom sacrament das er empfangen (verstand den man brichten sol) sol man jn wol brichten / daß es sichtbare zeichen seygind goͤttlicher dingen / darinnen aber die vnsichtbaren ding vereeret werdind: vnd daß man dise gestalt / die also gesaͤgnet vnnd geheiliget / nit also halten soͤlle / wie mans in ausserem brauch haltet. Man sol jm auch sagen / was die red bedeüte die er gehoͤrt hat / was das seye daß darinnen verborgen lige / dessen dise gestalt ein gleychnuß tregt. Darnach sol man jn auch auß disem anlaß warnen / daß wenn er etwas in der geschrifft hoͤre / das fleischlich laute / ob ers gleych nit verstadt / daß er doch glaube / daß etwas geistlichs bedeütet werde / das zuͦ guͦten sitten vnd zum künfftigen laͤben diene: vnd was daselbst weyter volget. 3548 Daß man die sacramentlichen reden wol bruchen moͤge.

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Zitationshilfe: Bullinger, Heinrich: Haußbuoch. Zürich, 1558, S. CCCCXII.. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/bullinger_haussbuoch_1558/915>, abgerufen am 29.04.2024.