gewissenhaft diesen Punkt betrachtet und bedenkt, in welche Gefahren die Unschuld der Kinder in dieser Hinsicht gerathen, wie leicht sie für immer Schiffbruch leiden könne, wie sehr jedenfalls das Schamgefühl verletzt werde, der muß anerkennen, daß es eine heilige und strenge Pflicht für Eltern sei, alles Mögliche zu thun, es in jeder möglichen Art zu überlegen und keine Mühe und kein Opfer dafür zu scheuen, daß die Kinder nach ihrem Ge- schlechte getrennt in verschiedenen Betten und an verschiedenen Stellen schlafen; und sollte man dürf- tigkeitshalber selbst genöthigt sein, Andere zu sol- chem Zwecke um Beisteuer angehen zu müssen. - Wahrlich eine Sache, die man, ihrer Wichtigkeit wegen, rings von den Dächern predigen möchte.*) Derjenige, welcher das über diesen Punkt Gesagte übertrieben und unzeitig nennen möchte, kennt nicht die Verheerungen, welche die Vernachlässigung dieser Rücksichten in jungen Seelen zu Wege bringen mag. Es ist im günstigsten Falle eine, dennoch bedenkliche Gedankenlosigkeit, aber nur zu oft schnöder Leichtsinn und frevelhafte Rücksichtslosig- keit und Gewissenlosigkeit, wenn man das Ge- sagte nicht einsehen will und sich nicht darum kümmert.
*) Gewissenhafte Herrschaften werden eben so Sorge ha- ben, das Knechte und Mägde ihre Schlafstätten in gehöriger Entfernung von einander haben und sie ihnen auch sonst nicht Gelegenheit und Anlaß zu ge- fährlicher Gemeinschaft geben. Jedenfalls ist es Pflicht für sie, hierin alle mögliche Rücksicht zu nehmen, um, so viel immer in ihren Kräften steht, Gefährliches zu hindern.
gewissenhaft diesen Punkt betrachtet und bedenkt, in welche Gefahren die Unschuld der Kinder in dieser Hinsicht gerathen, wie leicht sie für immer Schiffbruch leiden könne, wie sehr jedenfalls das Schamgefühl verletzt werde, der muß anerkennen, daß es eine heilige und strenge Pflicht für Eltern sei, alles Mögliche zu thun, es in jeder möglichen Art zu überlegen und keine Mühe und kein Opfer dafür zu scheuen, daß die Kinder nach ihrem Ge- schlechte getrennt in verschiedenen Betten und an verschiedenen Stellen schlafen; und sollte man dürf- tigkeitshalber selbst genöthigt sein, Andere zu sol- chem Zwecke um Beisteuer angehen zu müssen. - Wahrlich eine Sache, die man, ihrer Wichtigkeit wegen, rings von den Dächern predigen möchte.*) Derjenige, welcher das über diesen Punkt Gesagte übertrieben und unzeitig nennen möchte, kennt nicht die Verheerungen, welche die Vernachlässigung dieser Rücksichten in jungen Seelen zu Wege bringen mag. Es ist im günstigsten Falle eine, dennoch bedenkliche Gedankenlosigkeit, aber nur zu oft schnöder Leichtsinn und frevelhafte Rücksichtslosig- keit und Gewissenlosigkeit, wenn man das Ge- sagte nicht einsehen will und sich nicht darum kümmert.
*) Gewissenhafte Herrschaften werden eben so Sorge ha- ben, das Knechte und Mägde ihre Schlafstätten in gehöriger Entfernung von einander haben und sie ihnen auch sonst nicht Gelegenheit und Anlaß zu ge- fährlicher Gemeinschaft geben. Jedenfalls ist es Pflicht für sie, hierin alle mögliche Rücksicht zu nehmen, um, so viel immer in ihren Kräften steht, Gefährliches zu hindern.
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[92/0303]
gewissenhaft diesen Punkt betrachtet und bedenkt,
in welche Gefahren die Unschuld der Kinder in
dieser Hinsicht gerathen, wie leicht sie für immer
Schiffbruch leiden könne, wie sehr jedenfalls das
Schamgefühl verletzt werde, der muß anerkennen,
daß es eine heilige und strenge Pflicht für Eltern
sei, alles Mögliche zu thun, es in jeder möglichen
Art zu überlegen und keine Mühe und kein Opfer
dafür zu scheuen, daß die Kinder nach ihrem Ge-
schlechte getrennt in verschiedenen Betten und an
verschiedenen Stellen schlafen; und sollte man dürf-
tigkeitshalber selbst genöthigt sein, Andere zu sol-
chem Zwecke um Beisteuer angehen zu müssen. -
Wahrlich eine Sache, die man, ihrer Wichtigkeit
wegen, rings von den Dächern predigen möchte. *)
Derjenige, welcher das über diesen Punkt Gesagte
übertrieben und unzeitig nennen möchte, kennt nicht
die Verheerungen, welche die Vernachlässigung dieser
Rücksichten in jungen Seelen zu Wege bringen
mag. Es ist im günstigsten Falle eine, dennoch
bedenkliche Gedankenlosigkeit, aber nur zu oft
schnöder Leichtsinn und frevelhafte Rücksichtslosig-
keit und Gewissenlosigkeit, wenn man das Ge-
sagte nicht einsehen will und sich nicht darum
kümmert.
*) Gewissenhafte Herrschaften werden eben so Sorge ha-
ben, das Knechte und Mägde ihre Schlafstätten in
gehöriger Entfernung von einander haben und sie
ihnen auch sonst nicht Gelegenheit und Anlaß zu ge-
fährlicher Gemeinschaft geben. Jedenfalls ist es Pflicht
für sie, hierin alle mögliche Rücksicht zu nehmen,
um, so viel immer in ihren Kräften steht, Gefährliches
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Cramer, Wilhelm: Der christliche Vater wie er sein und was er thun soll. Nebst einem Anhange von Gebeten für denselben. Dülmen, 1874, S. 92. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/cramer_mutter_1874/303>, abgerufen am 16.06.2024.
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