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Devrient, Eduard: Das Nationaltheater des neuen Deutschland. Eine Reformschrift. Leipzig, 1849.

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Künstler wird in dieser Zahl jährlich neu gewählt,
wenn nicht der Austritt eines oder beider Regisseure
eine Ergänzungswahl nöthig macht.

Der Ausschuß der drei Künstler ist, wie bei den an¬
dern Genossenschaften, Vorstand der Almosen-, Pensions-
und Wittwenkassen u. s. w., zugleich aber übt er die
Vertretung des Kunstpersonals der Direction gegenüber.
Er wird dadurch zum Mittelgliede der Ausgleichung für die
entgegenstehenden Interessen, die sich so oft in der Thea¬
terpraxis geltend machen. In vielen Streitfällen,
welche nach dem Buchstaben der Theatergesetze nicht,
sondern nur nach dem Urtheile Sachverständiger zu ent¬
scheiden sind, bei Beschwerden über parteiische Rollen¬
vertheilung, über Beeinträchtigung künstlerischer Rechte,
welche durch kein geschriebenes Wort zu sichern sind, hin¬
gegen auch bei bestrittenen Ansprüchen der Direction wird
das Hinzutreten des Ausschusses zu denjenigen Vorständen,
in deren Gebiet der Fall schlägt, eine Jury bilden, welche
dem Ausspruche eine größere Unparteilichkeit verleihen
muß. Alle Gesetze, Ordnungs- und Strafverfügungen,
Entlassungen wegen Dienstvergehungen oder gröblicher
Vernachlässigung -- welche auch lebenslänglich Ange¬
stellten nicht erspart werden dürfen -- werden, unter

Künſtler wird in dieſer Zahl jährlich neu gewählt,
wenn nicht der Austritt eines oder beider Regiſſeure
eine Ergänzungswahl nöthig macht.

Der Ausſchuß der drei Künſtler iſt, wie bei den an¬
dern Genoſſenſchaften, Vorſtand der Almoſen-, Penſions-
und Wittwenkaſſen u. ſ. w., zugleich aber übt er die
Vertretung des Kunſtperſonals der Direction gegenüber.
Er wird dadurch zum Mittelgliede der Ausgleichung für die
entgegenſtehenden Intereſſen, die ſich ſo oft in der Thea¬
terpraxis geltend machen. In vielen Streitfällen,
welche nach dem Buchſtaben der Theatergeſetze nicht,
ſondern nur nach dem Urtheile Sachverſtändiger zu ent¬
ſcheiden ſind, bei Beſchwerden über parteiiſche Rollen¬
vertheilung, über Beeinträchtigung künſtleriſcher Rechte,
welche durch kein geſchriebenes Wort zu ſichern ſind, hin¬
gegen auch bei beſtrittenen Anſprüchen der Direction wird
das Hinzutreten des Ausſchuſſes zu denjenigen Vorſtänden,
in deren Gebiet der Fall ſchlägt, eine Jury bilden, welche
dem Ausſpruche eine größere Unparteilichkeit verleihen
muß. Alle Geſetze, Ordnungs- und Strafverfügungen,
Entlaſſungen wegen Dienſtvergehungen oder gröblicher
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[45/0051] Künſtler wird in dieſer Zahl jährlich neu gewählt, wenn nicht der Austritt eines oder beider Regiſſeure eine Ergänzungswahl nöthig macht. Der Ausſchuß der drei Künſtler iſt, wie bei den an¬ dern Genoſſenſchaften, Vorſtand der Almoſen-, Penſions- und Wittwenkaſſen u. ſ. w., zugleich aber übt er die Vertretung des Kunſtperſonals der Direction gegenüber. Er wird dadurch zum Mittelgliede der Ausgleichung für die entgegenſtehenden Intereſſen, die ſich ſo oft in der Thea¬ terpraxis geltend machen. In vielen Streitfällen, welche nach dem Buchſtaben der Theatergeſetze nicht, ſondern nur nach dem Urtheile Sachverſtändiger zu ent¬ ſcheiden ſind, bei Beſchwerden über parteiiſche Rollen¬ vertheilung, über Beeinträchtigung künſtleriſcher Rechte, welche durch kein geſchriebenes Wort zu ſichern ſind, hin¬ gegen auch bei beſtrittenen Anſprüchen der Direction wird das Hinzutreten des Ausſchuſſes zu denjenigen Vorſtänden, in deren Gebiet der Fall ſchlägt, eine Jury bilden, welche dem Ausſpruche eine größere Unparteilichkeit verleihen muß. Alle Geſetze, Ordnungs- und Strafverfügungen, Entlaſſungen wegen Dienſtvergehungen oder gröblicher Vernachläſſigung — welche auch lebenslänglich Ange¬ ſtellten nicht erſpart werden dürfen — werden, unter

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Zitationshilfe: Devrient, Eduard: Das Nationaltheater des neuen Deutschland. Eine Reformschrift. Leipzig, 1849, S. 45. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/devrient_nationaltheater_1849/51>, abgerufen am 28.04.2024.