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Devrient, Eduard: Das Nationaltheater des neuen Deutschland. Eine Reformschrift. Leipzig, 1849.

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net, wie dies schon jetzt gebräuchlich ist. Das Ministe¬
rium hat diese Eintheilung zu bestätigen, aber auch spe¬
ciell darüber zu wachen, daß sie nicht ohne Noth über¬
schritten werde. Künstler sind selten geschickte Haushal¬
ter, daher muß der Regierung zustehen: die Direction, in
Bezug auf die Geldverwendung genau zu controlliren und
jeden Augenblick darüber Rechenschaft fordern zu dürfen.

Erleichtert wird dies, wenn der ganze Theaterhaus¬
halt, wie dies bereits bei einigen Hofbühnen der Fall ist,
in die Hand eines einzigen Beamten gelegt ist, der jede
materielle Beschaffung vermittelt, das gesammte Theater¬
inventarium unter seiner Aufsicht hat und die Controlle der
Einnahme und Ausgabe führt. Damit ist auch die Ver¬
antwortlichkeit für die materielle Verwaltung in der Per¬
son dieses ökonomischen Inspectors concentrirt
und durch ihn kann die Oberbehörde in jedem Augenblick
vollständigen Aufschluß über den complicirten Theater¬
haushalt erlangen.

Dieser Posten, so wie der des Cassirers und anderer
bloß verwaltenden Beamten, wird durch die Regierung,
in Uebereinkunft mit der künstlerischen Direction, besetzt.

Mit der Bemerkung: daß Anordnungen über Bau¬
lichkeiten in den Theatern, über Hausordnung, die Auf¬

net, wie dies ſchon jetzt gebräuchlich iſt. Das Miniſte¬
rium hat dieſe Eintheilung zu beſtätigen, aber auch ſpe¬
ciell darüber zu wachen, daß ſie nicht ohne Noth über¬
ſchritten werde. Künſtler ſind ſelten geſchickte Haushal¬
ter, daher muß der Regierung zuſtehen: die Direction, in
Bezug auf die Geldverwendung genau zu controlliren und
jeden Augenblick darüber Rechenſchaft fordern zu dürfen.

Erleichtert wird dies, wenn der ganze Theaterhaus¬
halt, wie dies bereits bei einigen Hofbühnen der Fall iſt,
in die Hand eines einzigen Beamten gelegt iſt, der jede
materielle Beſchaffung vermittelt, das geſammte Theater¬
inventarium unter ſeiner Aufſicht hat und die Controlle der
Einnahme und Ausgabe führt. Damit iſt auch die Ver¬
antwortlichkeit für die materielle Verwaltung in der Per¬
ſon dieſes ökonomiſchen Inſpectors concentrirt
und durch ihn kann die Oberbehörde in jedem Augenblick
vollſtändigen Aufſchluß über den complicirten Theater¬
haushalt erlangen.

Dieſer Poſten, ſo wie der des Caſſirers und anderer
bloß verwaltenden Beamten, wird durch die Regierung,
in Uebereinkunft mit der künſtleriſchen Direction, beſetzt.

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[60/0066] net, wie dies ſchon jetzt gebräuchlich iſt. Das Miniſte¬ rium hat dieſe Eintheilung zu beſtätigen, aber auch ſpe¬ ciell darüber zu wachen, daß ſie nicht ohne Noth über¬ ſchritten werde. Künſtler ſind ſelten geſchickte Haushal¬ ter, daher muß der Regierung zuſtehen: die Direction, in Bezug auf die Geldverwendung genau zu controlliren und jeden Augenblick darüber Rechenſchaft fordern zu dürfen. Erleichtert wird dies, wenn der ganze Theaterhaus¬ halt, wie dies bereits bei einigen Hofbühnen der Fall iſt, in die Hand eines einzigen Beamten gelegt iſt, der jede materielle Beſchaffung vermittelt, das geſammte Theater¬ inventarium unter ſeiner Aufſicht hat und die Controlle der Einnahme und Ausgabe führt. Damit iſt auch die Ver¬ antwortlichkeit für die materielle Verwaltung in der Per¬ ſon dieſes ökonomiſchen Inſpectors concentrirt und durch ihn kann die Oberbehörde in jedem Augenblick vollſtändigen Aufſchluß über den complicirten Theater¬ haushalt erlangen. Dieſer Poſten, ſo wie der des Caſſirers und anderer bloß verwaltenden Beamten, wird durch die Regierung, in Uebereinkunft mit der künſtleriſchen Direction, beſetzt. Mit der Bemerkung: daß Anordnungen über Bau¬ lichkeiten in den Theatern, über Hausordnung, die Auf¬

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Zitationshilfe: Devrient, Eduard: Das Nationaltheater des neuen Deutschland. Eine Reformschrift. Leipzig, 1849, S. 60. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/devrient_nationaltheater_1849/66>, abgerufen am 28.04.2024.