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Devrient, Eduard: Das Nationaltheater des neuen Deutschland. Eine Reformschrift. Leipzig, 1849.

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geben und der Ausbeutung der Kunst und der Künstler
durch das Unternehmerwesen ein Ziel setzen muß.

Freilich hätte die Regierung auch dahin zu wirken,
daß die Städte den verkehrten Grundsatz aufgäben: vom
Theater Nutzen ziehen zu wollen, daß die Stadttheater
von einer Menge von Lasten und Abgaben und dadurch
von steten Sorgen befreit würden, welche die Befolgung
reinerer Grundsätze unmöglich machen.

Zunächst müßte dies mit dem Miethzins der Fall
sein, der für die Benutzung der Schauspielhäuser gezahlt
wird. Jede bedeutende Stadt muß unter ihren öffent¬
lichen Gebäuden auch ein Theater besitzen, und ebenso¬
wenig als für Benutzung der Kirchen
, Schul¬
häuser
, Bibliotheken, Museen u. s. w. ein
Miethzins eingezogen wird
, sollte er für das
Theater gefordert werden
.

Es sollte ein Ehrenpunkt für unsere Städte sein --
wie dies in Frankreich der Fall ist -- ihre Schauspiel¬
häuser der Kunst ohne Eigennutz zu eröffnen, dann wür¬
den sie auch höhere Ansprüche an das, was drinnen ge¬
leistet werden soll, machen können.

Auf die Directionen solcher Theater, welche aus
Staatsmitteln Unterstützungen erhalten -- wie dies in

geben und der Ausbeutung der Kunſt und der Künſtler
durch das Unternehmerweſen ein Ziel ſetzen muß.

Freilich hätte die Regierung auch dahin zu wirken,
daß die Städte den verkehrten Grundſatz aufgäben: vom
Theater Nutzen ziehen zu wollen, daß die Stadttheater
von einer Menge von Laſten und Abgaben und dadurch
von ſteten Sorgen befreit würden, welche die Befolgung
reinerer Grundſätze unmöglich machen.

Zunächſt müßte dies mit dem Miethzins der Fall
ſein, der für die Benutzung der Schauſpielhäuſer gezahlt
wird. Jede bedeutende Stadt muß unter ihren öffent¬
lichen Gebäuden auch ein Theater beſitzen, und ebenſo¬
wenig als für Benutzung der Kirchen
, Schul¬
häuſer
, Bibliotheken, Muſeen u. ſ. w. ein
Miethzins eingezogen wird
, ſollte er für das
Theater gefordert werden
.

Es ſollte ein Ehrenpunkt für unſere Städte ſein —
wie dies in Frankreich der Fall iſt — ihre Schauſpiel¬
häuſer der Kunſt ohne Eigennutz zu eröffnen, dann wür¬
den ſie auch höhere Anſprüche an das, was drinnen ge¬
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[77/0083] geben und der Ausbeutung der Kunſt und der Künſtler durch das Unternehmerweſen ein Ziel ſetzen muß. Freilich hätte die Regierung auch dahin zu wirken, daß die Städte den verkehrten Grundſatz aufgäben: vom Theater Nutzen ziehen zu wollen, daß die Stadttheater von einer Menge von Laſten und Abgaben und dadurch von ſteten Sorgen befreit würden, welche die Befolgung reinerer Grundſätze unmöglich machen. Zunächſt müßte dies mit dem Miethzins der Fall ſein, der für die Benutzung der Schauſpielhäuſer gezahlt wird. Jede bedeutende Stadt muß unter ihren öffent¬ lichen Gebäuden auch ein Theater beſitzen, und ebenſo¬ wenig als für Benutzung der Kirchen, Schul¬ häuſer, Bibliotheken, Muſeen u. ſ. w. ein Miethzins eingezogen wird, ſollte er für das Theater gefordert werden. Es ſollte ein Ehrenpunkt für unſere Städte ſein — wie dies in Frankreich der Fall iſt — ihre Schauſpiel¬ häuſer der Kunſt ohne Eigennutz zu eröffnen, dann wür¬ den ſie auch höhere Anſprüche an das, was drinnen ge¬ leiſtet werden ſoll, machen können. Auf die Directionen ſolcher Theater, welche aus Staatsmitteln Unterſtützungen erhalten — wie dies in

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Zitationshilfe: Devrient, Eduard: Das Nationaltheater des neuen Deutschland. Eine Reformschrift. Leipzig, 1849, S. 77. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/devrient_nationaltheater_1849/83>, abgerufen am 28.04.2024.