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Döpler, Jacob: Theatrum poenarum, Suppliciorum Et Executionum Criminalium, Oder Schau-Platz/ Derer Leibes und Lebens-Straffen. Bd. 1. Sonderhausen, 1693.

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VI. Bey den Türcken ist sie gleichfals üblich/ wovon Herr Thevenor, in seiner Morgenländischen Reise-Beschreibung/ lib. 1. c. 69. pag. 93. & 94. also schreibet: Die gemeine Straffen in Türckey sind die Knüttel-Schläge/ entweder unten an den Fußsolen/ oder auf das Hintergestell. Die auf die Fußsolen giebt man solcher gestalt: Sie haben einen grossen/ an zweyen Orthen gegen die Mitte durchbohreten Stock/ in dem selben sind 2. Löcher/ guter anderthalb Schuhe weit von einander/ dadurch gehet eine Schnur/ und wenn man denjenigen/ so bastoniret werden soll/ auf die Erde geleget/ so stecket man deffen Füsse zwischen die Schnur und den Stock/ und 2. Kerl nehmen ieder das eine Ende des Stocks/ wie auch die Schnur/ und ziehen damit zu/ daß er die darinnen enthaltene Füsse nicht regen kan/ und indem sie ihm mit Aufhebung des Stocks die Fußsolen sehr hoch halten/ er auch also auf denen Schultern liegend/ keine Krafft sich zubewegen hat/ so haben 2. Kerl/ iedweder einen Stecken/ eines kleinen Fingers dick/ in der Hand/ und schlagen einer nach den andern/ wie die Schmiede auf dem Ambos/ auf dieses elenden Menschen Fußsolen/ und zehlen unter währenden Zuschmeissen die Streiche mit heller Stimm/ biß sie ihm so viel gegeben haben/ als ihrn geordnet ist/ oder derjenige/ so über ihn Gewalt hat / spricht: Es ist genung. Das Ve. kehren der Augen dieses armen Tropffens giebt gnungsam zuerkennen die grausame Pein. Und es sind ihrer viele/ die hernach in etlichen Monaten nicht gehen können/ sonderlich wenn sie 3=biß 400. Schläge bekommen/ oder wie sie sagen/ gessen haben/ aber von einen halben Schock sind sie gantz nicht incommodiret.

VII. Bey Bastonirung auf das Gesäß lässet man sie sich auf den Bauch niederlegen / und schläget sie auf die Unterhosen/ gleichwie auf die Fußsolen; man gibt ihnen bißweilen biß 600. Streiche/ und das ist das meiste. Und wann ein Mensch also tractirt worden/ muß man ihm mit einen Scheermesser viel braun geschwollen Fleisch wegschneiden/ aus Beysorge/ es möchte der kalte Brand darzuschlagen / und er ist hierdurch gezwungen 5. oder 6. Monat auf den Bett zuliegen/ ehe er wieder sitzen kan. Auf diese Arih schläget man die Weiber/ wann sie es verdienet haben/ aber niemahlen auf die Fußsolen. Sie brauchen offte diese Züchtigung üm einer geringen Ursache Willen/ und muß zuzeiten deren einige/ so die Schläge empfangen/ vor einen ieden Streich so und so viel geben. Die Herren straffen ihre Knechte und Sclaven nicht anders/ als durch die Fußsolen-Schläge / die sie

VI. Bey den Türcken ist sie gleichfals üblich/ wovon Herr Thevenor, in seiner Morgenländischen Reise-Beschreibung/ lib. 1. c. 69. pag. 93. & 94. also schreibet: Die gemeine Straffen in Türckey sind die Knüttel-Schläge/ entweder unten an den Fußsolen/ oder auf das Hintergestell. Die auf die Fußsolen giebt man solcher gestalt: Sie haben einen grossen/ an zweyen Orthen gegen die Mitte durchbohreten Stock/ in dem selben sind 2. Löcher/ guter anderthalb Schuhe weit von einander/ dadurch gehet eine Schnur/ und wenn man denjenigen/ so bastoniret werden soll/ auf die Erde geleget/ so stecket man deffen Füsse zwischen die Schnur und den Stock/ und 2. Kerl nehmen ieder das eine Ende des Stocks/ wie auch die Schnur/ und ziehen damit zu/ daß er die darinnen enthaltene Füsse nicht regen kan/ und indem sie ihm mit Aufhebung des Stocks die Fußsolen sehr hoch halten/ er auch also auf denen Schultern liegend/ keine Krafft sich zubewegen hat/ so haben 2. Kerl/ iedweder einen Stecken/ eines kleinen Fingers dick/ in der Hand/ und schlagen einer nach den andern/ wie die Schmiede auf dem Ambos/ auf dieses elenden Menschen Fußsolen/ und zehlen unter währenden Zuschmeissen die Streiche mit heller Stimm/ biß sie ihm so viel gegeben haben/ als ihrn geordnet ist/ oder derjenige/ so über ihn Gewalt hat / spricht: Es ist genung. Das Ve. kehren der Augen dieses armen Tropffens giebt gnungsam zuerkennen die grausame Pein. Und es sind ihrer viele/ die hernach in etlichen Monaten nicht gehen können/ sonderlich wenn sie 3=biß 400. Schläge bekommen/ oder wie sie sagen/ gessen haben/ aber von einen halben Schock sind sie gantz nicht incommodiret.

VII. Bey Bastonirung auf das Gesäß lässet man sie sich auf den Bauch niederlegen / und schläget sie auf die Unterhosen/ gleichwie auf die Fußsolen; man gibt ihnen bißweilen biß 600. Streiche/ und das ist das meiste. Und wann ein Mensch also tractirt worden/ muß man ihm mit einen Scheermesser viel braun geschwollen Fleisch wegschneiden/ aus Beysorge/ es möchte der kalte Brand darzuschlagen / und er ist hierdurch gezwungen 5. oder 6. Monat auf den Bett zuliegen/ ehe er wieder sitzen kan. Auf diese Arih schläget man die Weiber/ wann sie es verdienet haben/ aber niemahlen auf die Fußsolen. Sie brauchen offte diese Züchtigung üm einer geringen Ursache Willen/ und muß zuzeiten deren einige/ so die Schläge empfangen/ vor einen ieden Streich so und so viel geben. Die Herren straffen ihre Knechte und Sclaven nicht anders/ als durch die Fußsolen-Schläge / die sie

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        <p>VII. Bey Bastonirung auf das Gesäß lässet man sie sich auf den Bauch niederlegen                     / und schläget sie auf die Unterhosen/ gleichwie auf die Fußsolen; man gibt                      ihnen bißweilen biß 600. Streiche/ und das ist das meiste. Und wann ein Mensch                      also tractirt worden/ muß man ihm mit einen Scheermesser viel braun geschwollen                      Fleisch wegschneiden/ aus Beysorge/ es möchte der kalte Brand darzuschlagen /                      und er ist hierdurch gezwungen 5. oder 6. Monat auf den Bett zuliegen/ ehe er                      wieder sitzen kan. Auf diese Arih schläget man die Weiber/ wann sie es                      verdienet haben/ aber niemahlen auf die Fußsolen. Sie brauchen offte diese                      Züchtigung üm einer geringen Ursache Willen/ und muß zuzeiten deren einige/ so                      die Schläge empfangen/ vor einen ieden Streich so und so viel geben. Die Herren                      straffen ihre Knechte und Sclaven nicht anders/ als durch die Fußsolen-Schläge                     / die sie
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[1072/1078] VI. Bey den Türcken ist sie gleichfals üblich/ wovon Herr Thevenor, in seiner Morgenländischen Reise-Beschreibung/ lib. 1. c. 69. pag. 93. & 94. also schreibet: Die gemeine Straffen in Türckey sind die Knüttel-Schläge/ entweder unten an den Fußsolen/ oder auf das Hintergestell. Die auf die Fußsolen giebt man solcher gestalt: Sie haben einen grossen/ an zweyen Orthen gegen die Mitte durchbohreten Stock/ in dem selben sind 2. Löcher/ guter anderthalb Schuhe weit von einander/ dadurch gehet eine Schnur/ und wenn man denjenigen/ so bastoniret werden soll/ auf die Erde geleget/ so stecket man deffen Füsse zwischen die Schnur und den Stock/ und 2. Kerl nehmen ieder das eine Ende des Stocks/ wie auch die Schnur/ und ziehen damit zu/ daß er die darinnen enthaltene Füsse nicht regen kan/ und indem sie ihm mit Aufhebung des Stocks die Fußsolen sehr hoch halten/ er auch also auf denen Schultern liegend/ keine Krafft sich zubewegen hat/ so haben 2. Kerl/ iedweder einen Stecken/ eines kleinen Fingers dick/ in der Hand/ und schlagen einer nach den andern/ wie die Schmiede auf dem Ambos/ auf dieses elenden Menschen Fußsolen/ und zehlen unter währenden Zuschmeissen die Streiche mit heller Stimm/ biß sie ihm so viel gegeben haben/ als ihrn geordnet ist/ oder derjenige/ so über ihn Gewalt hat / spricht: Es ist genung. Das Ve. kehren der Augen dieses armen Tropffens giebt gnungsam zuerkennen die grausame Pein. Und es sind ihrer viele/ die hernach in etlichen Monaten nicht gehen können/ sonderlich wenn sie 3=biß 400. Schläge bekommen/ oder wie sie sagen/ gessen haben/ aber von einen halben Schock sind sie gantz nicht incommodiret. VII. Bey Bastonirung auf das Gesäß lässet man sie sich auf den Bauch niederlegen / und schläget sie auf die Unterhosen/ gleichwie auf die Fußsolen; man gibt ihnen bißweilen biß 600. Streiche/ und das ist das meiste. Und wann ein Mensch also tractirt worden/ muß man ihm mit einen Scheermesser viel braun geschwollen Fleisch wegschneiden/ aus Beysorge/ es möchte der kalte Brand darzuschlagen / und er ist hierdurch gezwungen 5. oder 6. Monat auf den Bett zuliegen/ ehe er wieder sitzen kan. Auf diese Arih schläget man die Weiber/ wann sie es verdienet haben/ aber niemahlen auf die Fußsolen. Sie brauchen offte diese Züchtigung üm einer geringen Ursache Willen/ und muß zuzeiten deren einige/ so die Schläge empfangen/ vor einen ieden Streich so und so viel geben. Die Herren straffen ihre Knechte und Sclaven nicht anders/ als durch die Fußsolen-Schläge / die sie

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Zitationshilfe: Döpler, Jacob: Theatrum poenarum, Suppliciorum Et Executionum Criminalium, Oder Schau-Platz/ Derer Leibes und Lebens-Straffen. Bd. 1. Sonderhausen, 1693, S. 1072. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/doepler_theatrum01_1693/1078>, abgerufen am 28.04.2024.