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Döpler, Jacob: Theatrum poenarum, Suppliciorum Et Executionum Criminalium, Oder Schau-Platz/ Derer Leibes und Lebens-Straffen. Bd. 1. Sonderhausen, 1693.

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und Auspfändung abgeschicket werden / geschwinde her/ und leschen/ auch in der allerstrengesten Kälte des Winters / denen armen Leuthen das Feuer in den Oefen und auf den Herd aus/ ja sie heben noch wohl die Stuben-Thür und die Fenster aus/ daß die Schuldener mit Weib und Kindern grausam Frost leiden müssen/ dadurch gezwungen werden/ das Geld zu schaffen und aufzubringen/ auch mit ihren allergrössesten Schaden. Aber dieses ist Unchristlich und recht Barbarisch gehandelt/ welche böse Gewohnheit billig eine jede Christliche Obrigkeit an den Orthen abschaffen solte/ wo sie noch gebräuchlich ist: Denn man hat ja noch andere zuläßige Mittel/ wodurch man solche Gefälle heraus treiben kan.

X. Wenn vor Alters bey den Römern ein Junger Geselle mit einer Jugnfer sich vermählete/ Hochzeit hielt/ und der Bräutigam zu der Braut/ oder wenn es eine Wittibe war/ sie zu ihn ins Hauß geführet wurde/ stellete man gleich bey der Hauß-Thür-Schwelle ein Gefäß mit Wasser und Feuer darneben/ welches beydes die neuangehende Eheleute anrühren musten/ und sie TACTIONEM IGNIS ET AQUAE nenneten. Man besprengete auch wohl die Braut mit dem Wasser/ als wie es die Catholicken heut zu Tage mit ihrem Weihwasser machen. Die Bedeutung war diese: Weil die Alten davor hielten/ das Wasser wäre ein Element aller Dinge/ das Feuer aber die Form.

Varro lib. 4. de Lingua Latin.

Und daß dadurch alle Verbündnisse üm so viel kräfftiger und beständiger gemacht würden/ also auch die Ehe. Ferner weil nichts angenehmers/ als die Wermde / und nichts nützlichers und nöthigers als das Wasser; eben also die einträchtige Vergnügligkeit des Mannes und Weibes. Sie haben auch damit die Gemeinschafft des Mannes und Weibes Güther und Leiber vorbilden wollen/ welches Salmuth, in addit. ad Pancirolli tr. de perd. tit. de nuptiis n. 4. in einem artigen Epigrammate vorgestellet/ also lautend:

Quaerebem nova cur Nupta olim tangere flammam

Ardentem, & liquidam jussa fuisset aquam?

Quaerenti triplicem Senior mihi Scaevola caussam Reddidit, attollens triste supercilium.

Igneus humori mixtus calor omnia gignit,

Quae terra & pontus, vastus & aether habent, Tangit aquam rutilos ignes nova nuptaque tangit,

Fiat ut auspicio hoc fertile conjugium.

und Auspfändung abgeschicket werden / geschwinde her/ und leschen/ auch in der allerstrengesten Kälte des Winters / denen armen Leuthen das Feuer in den Oefen und auf den Herd aus/ ja sie heben noch wohl die Stuben-Thür und die Fenster aus/ daß die Schuldener mit Weib und Kindern grausam Frost leiden müssen/ dadurch gezwungen werden/ das Geld zu schaffen und aufzubringen/ auch mit ihren allergrössesten Schaden. Aber dieses ist Unchristlich und recht Barbarisch gehandelt/ welche böse Gewohnheit billig eine jede Christliche Obrigkeit an den Orthen abschaffen solte/ wo sie noch gebräuchlich ist: Denn man hat ja noch andere zuläßige Mittel/ wodurch man solche Gefälle heraus treiben kan.

X. Wenn vor Alters bey den Römern ein Junger Geselle mit einer Jugnfer sich vermählete/ Hochzeit hielt/ und der Bräutigam zu der Braut/ oder wenn es eine Wittibe war/ sie zu ihn ins Hauß geführet wurde/ stellete man gleich bey der Hauß-Thür-Schwelle ein Gefäß mit Wasser und Feuer darneben/ welches beydes die neuangehende Eheleute anrühren musten/ und sie TACTIONEM IGNIS ET AQUAE nenneten. Man besprengete auch wohl die Braut mit dem Wasser/ als wie es die Catholicken heut zu Tage mit ihrem Weihwasser machen. Die Bedeutung war diese: Weil die Alten davor hielten/ das Wasser wäre ein Element aller Dinge/ das Feuer aber die Form.

Varro lib. 4. de Lingua Latin.

Und daß dadurch alle Verbündnisse üm so viel kräfftiger und beständiger gemacht würden/ also auch die Ehe. Ferner weil nichts angenehmers/ als die Wermde / und nichts nützlichers und nöthigers als das Wasser; eben also die einträchtige Vergnügligkeit des Mannes und Weibes. Sie haben auch damit die Gemeinschafft des Mannes und Weibes Güther und Leiber vorbilden wollen/ welches Salmuth, in addit. ad Pancirolli tr. de perd. tit. de nuptiis n. 4. in einem artigen Epigrammate vorgestellet/ also lautend:

Quaerebem nova cur Nupta olim tangere flammam

Ardentem, & liquidam jussa fuisset aquam?

Quaerenti triplicem Senior mihi Scaevola caussam Reddidit, attollens triste supercilium.

Igneus humori mixtus calor omnia gignit,

Quae terra & pontus, vastus & aether habent, Tangit aquam rutilos ignes nova nuptaque tangit,

Fiat ut auspicio hoc fertile conjugium.

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[790/0796] und Auspfändung abgeschicket werden / geschwinde her/ und leschen/ auch in der allerstrengesten Kälte des Winters / denen armen Leuthen das Feuer in den Oefen und auf den Herd aus/ ja sie heben noch wohl die Stuben-Thür und die Fenster aus/ daß die Schuldener mit Weib und Kindern grausam Frost leiden müssen/ dadurch gezwungen werden/ das Geld zu schaffen und aufzubringen/ auch mit ihren allergrössesten Schaden. Aber dieses ist Unchristlich und recht Barbarisch gehandelt/ welche böse Gewohnheit billig eine jede Christliche Obrigkeit an den Orthen abschaffen solte/ wo sie noch gebräuchlich ist: Denn man hat ja noch andere zuläßige Mittel/ wodurch man solche Gefälle heraus treiben kan. X. Wenn vor Alters bey den Römern ein Junger Geselle mit einer Jugnfer sich vermählete/ Hochzeit hielt/ und der Bräutigam zu der Braut/ oder wenn es eine Wittibe war/ sie zu ihn ins Hauß geführet wurde/ stellete man gleich bey der Hauß-Thür-Schwelle ein Gefäß mit Wasser und Feuer darneben/ welches beydes die neuangehende Eheleute anrühren musten/ und sie TACTIONEM IGNIS ET AQUAE nenneten. Man besprengete auch wohl die Braut mit dem Wasser/ als wie es die Catholicken heut zu Tage mit ihrem Weihwasser machen. Die Bedeutung war diese: Weil die Alten davor hielten/ das Wasser wäre ein Element aller Dinge/ das Feuer aber die Form. Varro lib. 4. de Lingua Latin. Und daß dadurch alle Verbündnisse üm so viel kräfftiger und beständiger gemacht würden/ also auch die Ehe. Ferner weil nichts angenehmers/ als die Wermde / und nichts nützlichers und nöthigers als das Wasser; eben also die einträchtige Vergnügligkeit des Mannes und Weibes. Sie haben auch damit die Gemeinschafft des Mannes und Weibes Güther und Leiber vorbilden wollen/ welches Salmuth, in addit. ad Pancirolli tr. de perd. tit. de nuptiis n. 4. in einem artigen Epigrammate vorgestellet/ also lautend: Quaerebem nova cur Nupta olim tangere flammam Ardentem, & liquidam jussa fuisset aquam? Quaerenti triplicem Senior mihi Scaevola caussam Reddidit, attollens triste supercilium. Igneus humori mixtus calor omnia gignit, Quae terra & pontus, vastus & aether habent, Tangit aquam rutilos ignes nova nuptaque tangit, Fiat ut auspicio hoc fertile conjugium.

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Zitationshilfe: Döpler, Jacob: Theatrum poenarum, Suppliciorum Et Executionum Criminalium, Oder Schau-Platz/ Derer Leibes und Lebens-Straffen. Bd. 1. Sonderhausen, 1693, S. 790. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/doepler_theatrum01_1693/796>, abgerufen am 29.04.2024.