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Döpler, Jacob: Theatripoenarum, Suppliciorum Et Executionum Crminalium, Oder Schau-Platzes Derer Leibes- und Lebens-Strafen. Bd. 2. Leipzig, 1697.

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XXX. Anno 1615. im Augusto ist ein Mörder und Dieb welcher zu Ratibor das Rathhaus erbrochen/ und in die 900. Thlr. werth gestohlen/ 5. Mordthaten begangen/ seine Pathe eine reiche Witfrau erschlagen/ und bey ihr viele vornehme Sachen/ welche ihr verpfendet gewesen/ in die 7000. Thlr. bekommen hatte/ daselbsten gerichtet/ und ihm erstlich vor seiner Pathen Hause die rechte Hand abgehauen/ nachmahls ihm einen Hacken zwischen die Rippen geschlagen und er auf einen aufgerichteten Schnellgalgen in der Stadt eine Stunde aufgehenckt/ folgends ihme von der grossen Zehen an fornen hinauf die Ferßen ein Riemen abgeschnitten/ mit Zangen gerissen/ Arme und Beine mit dem Rade zerstossen und endlich geviertheilet worden.

Idem in der Schlesichen Chronic. pag. 248.

XXXI. Eodem An. den 7. Dec. hat des Herrn B. G. auf Ruhrlach Dienst-Junge seinen eignen Herrn zur Kemnitz wegen einer Ohrfeige erstochen/ diesem Thäter ist folgends den 30. hujus erstlich die rechte Hand abgehauen/ nachmahls der Leib aufgeschnitten/ das Hertz heraus genommen und ihm umb das Maul geschlagen/ er aber endlich geviertheilet/ a vier Säulen des Galgens angeschlagen/ und die Faust oben drauf genagelt worder.

Idem pag. 250.

XXXII. Das allerneuste und zugleich auch sehr notable Exempel von dieser grausamen Zerstimmelung des Menschl. Leibes/ wird wohl dieses seyn welches wir in diesem 1696sten Jahr erlebet/ da nemlich dergleichen Execution an den drey verruchten zu Londen hingerichteten Verräthern Robert Charnocks Eduard Kings und Thomas Keys so wider jetzt regierende Kön. Majest. von Groß Britannien Wilhelmum gefährlicher Weise conspiri gleichfals ist volstreckt worden/ wie solches aus dem abgefaßten Urthel zu ersehn welches (wie es in dem herausgekommenen Criminal Proces und Execution dieser drey Verräther p. 243. zu befinden ist) also lautet: Auf dem Richtplatz sol ein jeder befonders an den Halß gehangen und lebendig wieder herunter geschnitten werden. Nach diesem sollen eure Gedärme und Eingeweyde aus dem Leibe heraus gerissen und vor euren augen verbrennet werden; Eure Köpffe sollen abgehauen und eure Leiber geviertheilet werden/ worüber hernach der König nach seinem Gefallen zu befehlen hat. GOtt sey euren Seelen gnädig!

XXX. Anno 1615. im Augusto ist ein Mörder und Dieb welcher zu Ratibor das Rathhaus erbrochen/ und in die 900. Thlr. werth gestohlen/ 5. Mordthaten begangen/ seine Pathe eine reiche Witfrau erschlagen/ und bey ihr viele vornehme Sachen/ welche ihr verpfendet gewesen/ in die 7000. Thlr. bekommen hatte/ daselbsten gerichtet/ und ihm erstlich vor seiner Pathen Hause die rechte Hand abgehauen/ nachmahls ihm einen Hacken zwischen die Rippen geschlagen und er auf einen aufgerichteten Schnellgalgen in der Stadt eine Stunde aufgehenckt/ folgends ihme von der grossen Zehen an fornen hinauf die Ferßen ein Riemen abgeschnitten/ mit Zangen gerissen/ Arme und Beine mit dem Rade zerstossen und endlich geviertheilet worden.

Idem in der Schlesichen Chronic. pag. 248.

XXXI. Eodem An. den 7. Dec. hat des Herrn B. G. auf Ruhrlach Dienst-Junge seinen eignen Herrn zur Kemnitz wegen einer Ohrfeige erstochen/ diesem Thäter ist folgends den 30. hujus erstlich die rechte Hand abgehauen/ nachmahls der Leib aufgeschnitten/ das Hertz heraus genommen und ihm umb das Maul geschlagen/ er aber endlich geviertheilet/ a vier Säulen des Galgens angeschlagen/ und die Faust oben drauf genagelt worder.

Idem pag. 250.

XXXII. Das allerneuste und zugleich auch sehr notable Exempel von dieser grausamen Zerstimmelung des Menschl. Leibes/ wird wohl dieses seyn welches wir in diesem 1696sten Jahr erlebet/ da nemlich dergleichen Execution an den drey verruchten zu Londen hingerichteten Verräthern Robert Charnocks Eduard Kings und Thomas Keys so wider jetzt regierende Kön. Majest. von Groß Britannien Wilhelmum gefährlicher Weise conspiri gleichfals ist volstreckt worden/ wie solches aus dem abgefaßten Urthel zu ersehn welches (wie es in dem herausgekommenen Criminal Proces und Execution dieser drey Verräther p. 243. zu befinden ist) also lautet: Auf dem Richtplatz sol ein jeder befonders an den Halß gehangen und lebendig wieder herunter geschnitten werden. Nach diesem sollen eure Gedärme und Eingeweyde aus dem Leibe heraus gerissen und vor euren augen verbrennet werden; Eure Köpffe sollen abgehauen und eure Leiber geviertheilet werden/ worüber hernach der König nach seinem Gefallen zu befehlen hat. GOtt sey euren Seelen gnädig!

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        <p>XXX. Anno 1615. im Augusto ist ein Mörder und Dieb welcher zu Ratibor das                      Rathhaus erbrochen/ und in die 900. Thlr. werth gestohlen/ 5. Mordthaten                      begangen/ seine Pathe eine reiche Witfrau erschlagen/ und bey ihr viele                      vornehme Sachen/ welche ihr verpfendet gewesen/ in die 7000. Thlr. bekommen                      hatte/ daselbsten gerichtet/ und ihm erstlich vor seiner Pathen Hause die                      rechte Hand abgehauen/ nachmahls ihm einen Hacken zwischen die Rippen                      geschlagen und er auf einen aufgerichteten Schnellgalgen in der Stadt eine                      Stunde aufgehenckt/ folgends ihme von der grossen Zehen an fornen hinauf die                      Ferßen ein Riemen abgeschnitten/ mit Zangen gerissen/ Arme und Beine mit dem                      Rade zerstossen und endlich geviertheilet worden.</p>
        <p>Idem in der Schlesichen Chronic. pag. 248.</p>
        <p>XXXI. Eodem An. den 7. Dec. hat des Herrn B. G. auf Ruhrlach Dienst-Junge seinen                      eignen Herrn zur Kemnitz wegen einer Ohrfeige erstochen/ diesem Thäter ist                      folgends den 30. hujus erstlich die rechte Hand abgehauen/ nachmahls der Leib                      aufgeschnitten/ das Hertz heraus genommen und ihm umb das Maul geschlagen/ er                      aber endlich geviertheilet/ a vier Säulen des Galgens angeschlagen/ und die                      Faust oben drauf genagelt worder.</p>
        <p>Idem pag. 250.</p>
        <p>XXXII. Das allerneuste und zugleich auch sehr notable Exempel von dieser                      grausamen Zerstimmelung des Menschl. Leibes/ wird wohl dieses seyn welches wir                      in diesem 1696sten Jahr erlebet/ da nemlich dergleichen Execution an den drey                      verruchten zu Londen hingerichteten Verräthern Robert Charnocks Eduard Kings und                      Thomas Keys so wider jetzt regierende Kön. Majest. von Groß Britannien Wilhelmum                      gefährlicher Weise conspiri gleichfals ist volstreckt worden/ wie solches aus                      dem abgefaßten Urthel zu ersehn welches (wie es in dem herausgekommenen Criminal                      Proces und Execution dieser drey Verräther p. 243. zu befinden ist) also lautet:                      Auf dem Richtplatz sol ein jeder befonders an den Halß gehangen und lebendig                      wieder herunter geschnitten werden. Nach diesem sollen eure Gedärme und                      Eingeweyde aus dem Leibe heraus gerissen und vor euren augen verbrennet werden;                      Eure Köpffe sollen abgehauen und eure Leiber geviertheilet werden/ worüber                      hernach der König nach seinem Gefallen zu befehlen hat. GOtt sey euren Seelen                      gnädig!</p>
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[351/0361] XXX. Anno 1615. im Augusto ist ein Mörder und Dieb welcher zu Ratibor das Rathhaus erbrochen/ und in die 900. Thlr. werth gestohlen/ 5. Mordthaten begangen/ seine Pathe eine reiche Witfrau erschlagen/ und bey ihr viele vornehme Sachen/ welche ihr verpfendet gewesen/ in die 7000. Thlr. bekommen hatte/ daselbsten gerichtet/ und ihm erstlich vor seiner Pathen Hause die rechte Hand abgehauen/ nachmahls ihm einen Hacken zwischen die Rippen geschlagen und er auf einen aufgerichteten Schnellgalgen in der Stadt eine Stunde aufgehenckt/ folgends ihme von der grossen Zehen an fornen hinauf die Ferßen ein Riemen abgeschnitten/ mit Zangen gerissen/ Arme und Beine mit dem Rade zerstossen und endlich geviertheilet worden. Idem in der Schlesichen Chronic. pag. 248. XXXI. Eodem An. den 7. Dec. hat des Herrn B. G. auf Ruhrlach Dienst-Junge seinen eignen Herrn zur Kemnitz wegen einer Ohrfeige erstochen/ diesem Thäter ist folgends den 30. hujus erstlich die rechte Hand abgehauen/ nachmahls der Leib aufgeschnitten/ das Hertz heraus genommen und ihm umb das Maul geschlagen/ er aber endlich geviertheilet/ a vier Säulen des Galgens angeschlagen/ und die Faust oben drauf genagelt worder. Idem pag. 250. XXXII. Das allerneuste und zugleich auch sehr notable Exempel von dieser grausamen Zerstimmelung des Menschl. Leibes/ wird wohl dieses seyn welches wir in diesem 1696sten Jahr erlebet/ da nemlich dergleichen Execution an den drey verruchten zu Londen hingerichteten Verräthern Robert Charnocks Eduard Kings und Thomas Keys so wider jetzt regierende Kön. Majest. von Groß Britannien Wilhelmum gefährlicher Weise conspiri gleichfals ist volstreckt worden/ wie solches aus dem abgefaßten Urthel zu ersehn welches (wie es in dem herausgekommenen Criminal Proces und Execution dieser drey Verräther p. 243. zu befinden ist) also lautet: Auf dem Richtplatz sol ein jeder befonders an den Halß gehangen und lebendig wieder herunter geschnitten werden. Nach diesem sollen eure Gedärme und Eingeweyde aus dem Leibe heraus gerissen und vor euren augen verbrennet werden; Eure Köpffe sollen abgehauen und eure Leiber geviertheilet werden/ worüber hernach der König nach seinem Gefallen zu befehlen hat. GOtt sey euren Seelen gnädig!

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Zitationshilfe: Döpler, Jacob: Theatripoenarum, Suppliciorum Et Executionum Crminalium, Oder Schau-Platzes Derer Leibes- und Lebens-Strafen. Bd. 2. Leipzig, 1697, S. 351. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/doepler_theatrum02_1697/361>, abgerufen am 13.11.2024.