Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Döpler, Jacob: Theatripoenarum, Suppliciorum Et Executionum Crminalium, Oder Schau-Platzes Derer Leibes- und Lebens-Strafen. Bd. 2. Leipzig, 1697.

Bild:
<< vorherige Seite

nemlich/ so der Spieß das Hertze getroffen/ oder doch über ein Kleines hernach stirbt.

CLXXXVII. Unterweilen machen. sie es nur also: stellen den Dieb an einen aufgerichteten Pfahl/ und binden ihn den Halß mit einer Strohbinden dran. An beyden Seiten stehen ihrer etliche/ strecken und ziehen den Dieb seine Arme weit aus einander/ und binden ihm die Hände fest mit einem Stroh-Bande. Hierauf tritt einer hinzu/ und gibt ihm mit den Säbel einen hefftigen Streich/ den beym Halse in die rechte Schulter hinein/ und zwerchs durch die lincke Seiten wieder hinaus fähret: also daß die gantze Brust schier durch einen einigen Hieb durchschnitten wird.

Varenius cap. 18. die Regno Japaniae. Erasmus Francisci in Neupolirten Geschicht-Kunst und Wunder-Spiegel/ pag. 409 & 391.

CLXXXVIII. Anno Christi 1017. bekamen die Juden auf den Charfreytag zu Rom ein Crucifix/ nahmen das Bild Christi vom Creutz/ schlugen/ verspeyeten und geisselten es/ heffteten selbiges wiederum an das Creutz/ und spieleten die Paßion mit ihm/ wie die vor Eltern auf diesen Tag mit Christo. Sie wurden aber über diesen Budenstück ergriffen/ und musten ihihrer viele die Hälse hergeben.

Godefrid. Hist. Chron. p. 6. pag. 506.

CLXXXIX. Im Jahr 1250. kaufften die Juden zu Saragossa in Hispanien einem Christen Knaben/ den ein ander Jude gestohlen hatte. Dieses arme Kind von 7. Jahren/ nagelten die Bösewichter an ein Creutz/ durchstachen es mit einen Spies/ also am + hengend/ alles dem HEern Christo zu Hohn und Spot/ bekamen aber eben wie die Vorige ihren Lohn.

Idem pag. 586.

CXC. Anno 1288. haben sie in Stifft Würtzburg einen Christen-Menschen heimlich ermordet/ seinen Leib auf einer Kelter gepresset. Zehen Jahr hernach/ nemlich Anno 1298. haben sie noch ein ander grausam Bubenstück mit einem consecrirten Ostien begangen/ drum sie hin und wieder getödtet/ durchächtet und vertrieben worden.

Idem pag. 602.

CXCI. Anno 1475. marterten sie zu Trient am grünen Donnerstag ein arm Knäblein eines armen Gerbers Söhnlein daselbst Simon genannt 2 1/2 Jahr alt/ zu tod / fast auf die Weise/ wie der HErr Christus gemartert worden. Dergleichen haben sie auch zu Mota in Friaul an einem armen Kin-

nemlich/ so der Spieß das Hertze getroffen/ oder doch über ein Kleines hernach stirbt.

CLXXXVII. Unterweilen machen. sie es nur also: stellen den Dieb an einen aufgerichteten Pfahl/ und binden ihn den Halß mit einer Strohbinden dran. An beyden Seiten stehen ihrer etliche/ strecken und ziehen den Dieb seine Arme weit aus einander/ und binden ihm die Hände fest mit einem Stroh-Bande. Hierauf tritt einer hinzu/ und gibt ihm mit den Säbel einen hefftigen Streich/ den beym Halse in die rechte Schulter hinein/ und zwerchs durch die lincke Seiten wieder hinaus fähret: also daß die gantze Brust schier durch einen einigen Hieb durchschnitten wird.

Varenius cap. 18. die Regno Japaniae. Erasmus Francisci in Neupolirten Geschicht-Kunst und Wunder-Spiegel/ pag. 409 & 391.

CLXXXVIII. Anno Christi 1017. bekamen die Juden auf den Charfreytag zu Rom ein Crucifix/ nahmen das Bild Christi vom Creutz/ schlugen/ verspeyeten und geisselten es/ heffteten selbiges wiederum an das Creutz/ und spieleten die Paßion mit ihm/ wie die vor Eltern auf diesen Tag mit Christo. Sie wurden aber über diesen Budenstück ergriffen/ und musten ihihrer viele die Hälse hergeben.

Godefrid. Hist. Chron. p. 6. pag. 506.

CLXXXIX. Im Jahr 1250. kaufften die Juden zu Saragossa in Hispanien einem Christen Knaben/ den ein ander Jude gestohlen hatte. Dieses arme Kind von 7. Jahren/ nagelten die Bösewichter an ein Creutz/ durchstachen es mit einen Spies/ also am † hengend/ alles dem HEern Christo zu Hohn und Spot/ bekamen aber eben wie die Vorige ihren Lohn.

Idem pag. 586.

CXC. Anno 1288. haben sie in Stifft Würtzburg einen Christen-Menschen heimlich ermordet/ seinen Leib auf einer Kelter gepresset. Zehen Jahr hernach/ nemlich Anno 1298. haben sie noch ein ander grausam Bubenstück mit einem consecrirten Ostien begangen/ drum sie hin und wieder getödtet/ durchächtet und vertrieben worden.

Idem pag. 602.

CXCI. Anno 1475. marterten sie zu Trient am grünen Donnerstag ein arm Knäblein eines armen Gerbers Söhnlein daselbst Simon genannt 2 1/2 Jahr alt/ zu tod / fast auf die Weise/ wie der HErr Christus gemartert worden. Dergleichen haben sie auch zu Mota in Friaul an einem armen Kin-

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <p><pb facs="#f0541" n="531"/>
nemlich/ so der Spieß das                      Hertze getroffen/ oder doch über ein Kleines hernach stirbt.</p>
        <p>CLXXXVII. Unterweilen machen. sie es nur also: stellen den Dieb an einen                      aufgerichteten Pfahl/ und binden ihn den Halß mit einer Strohbinden dran. An                      beyden Seiten stehen ihrer etliche/ strecken und ziehen den Dieb seine Arme                      weit aus einander/ und binden ihm die Hände fest mit einem Stroh-Bande. Hierauf                      tritt einer hinzu/ und gibt ihm mit den Säbel einen hefftigen Streich/ den                      beym Halse in die rechte Schulter hinein/ und zwerchs durch die lincke Seiten                      wieder hinaus fähret: also daß die gantze Brust schier durch einen einigen Hieb                      durchschnitten wird.</p>
        <l>Varenius cap. 18. die Regno Japaniae.</l>
        <l>Erasmus Francisci in Neupolirten Geschicht-Kunst und Wunder-Spiegel/ pag. 409                      &amp; 391.</l>
        <p>CLXXXVIII. Anno Christi 1017. bekamen die Juden auf den Charfreytag zu Rom ein                      Crucifix/ nahmen das Bild Christi vom Creutz/ schlugen/ verspeyeten und                      geisselten es/ heffteten selbiges wiederum an das Creutz/ und spieleten die                      Paßion mit ihm/ wie die vor Eltern auf diesen Tag mit Christo. Sie wurden aber                      über diesen Budenstück ergriffen/ und musten ihihrer viele die Hälse                      hergeben.</p>
        <p>Godefrid. Hist. Chron. p. 6. pag. 506.</p>
        <p>CLXXXIX. Im Jahr 1250. kaufften die Juden zu Saragossa in Hispanien einem                      Christen Knaben/ den ein ander Jude gestohlen hatte. Dieses arme Kind von 7.                      Jahren/ nagelten die Bösewichter an ein Creutz/ durchstachen es mit einen                      Spies/ also am &#x2020; hengend/ alles dem HEern Christo zu Hohn und Spot/ bekamen                      aber eben wie die Vorige ihren Lohn.</p>
        <p>Idem pag. 586.</p>
        <p>CXC. Anno 1288. haben sie in Stifft Würtzburg einen Christen-Menschen heimlich                      ermordet/ seinen Leib auf einer Kelter gepresset. Zehen Jahr hernach/ nemlich                      Anno 1298. haben sie noch ein ander grausam Bubenstück mit einem consecrirten                      Ostien begangen/ drum sie hin und wieder getödtet/ durchächtet und vertrieben                      worden.</p>
        <p>Idem pag. 602.</p>
        <p>CXCI. Anno 1475. marterten sie zu Trient am grünen Donnerstag ein arm Knäblein                      eines armen Gerbers Söhnlein daselbst Simon genannt 2 1/2 Jahr alt/ zu tod /                      fast auf die Weise/ wie der HErr Christus gemartert worden. Dergleichen haben                      sie auch zu Mota in Friaul an einem armen Kin-
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[531/0541] nemlich/ so der Spieß das Hertze getroffen/ oder doch über ein Kleines hernach stirbt. CLXXXVII. Unterweilen machen. sie es nur also: stellen den Dieb an einen aufgerichteten Pfahl/ und binden ihn den Halß mit einer Strohbinden dran. An beyden Seiten stehen ihrer etliche/ strecken und ziehen den Dieb seine Arme weit aus einander/ und binden ihm die Hände fest mit einem Stroh-Bande. Hierauf tritt einer hinzu/ und gibt ihm mit den Säbel einen hefftigen Streich/ den beym Halse in die rechte Schulter hinein/ und zwerchs durch die lincke Seiten wieder hinaus fähret: also daß die gantze Brust schier durch einen einigen Hieb durchschnitten wird. Varenius cap. 18. die Regno Japaniae. Erasmus Francisci in Neupolirten Geschicht-Kunst und Wunder-Spiegel/ pag. 409 & 391. CLXXXVIII. Anno Christi 1017. bekamen die Juden auf den Charfreytag zu Rom ein Crucifix/ nahmen das Bild Christi vom Creutz/ schlugen/ verspeyeten und geisselten es/ heffteten selbiges wiederum an das Creutz/ und spieleten die Paßion mit ihm/ wie die vor Eltern auf diesen Tag mit Christo. Sie wurden aber über diesen Budenstück ergriffen/ und musten ihihrer viele die Hälse hergeben. Godefrid. Hist. Chron. p. 6. pag. 506. CLXXXIX. Im Jahr 1250. kaufften die Juden zu Saragossa in Hispanien einem Christen Knaben/ den ein ander Jude gestohlen hatte. Dieses arme Kind von 7. Jahren/ nagelten die Bösewichter an ein Creutz/ durchstachen es mit einen Spies/ also am † hengend/ alles dem HEern Christo zu Hohn und Spot/ bekamen aber eben wie die Vorige ihren Lohn. Idem pag. 586. CXC. Anno 1288. haben sie in Stifft Würtzburg einen Christen-Menschen heimlich ermordet/ seinen Leib auf einer Kelter gepresset. Zehen Jahr hernach/ nemlich Anno 1298. haben sie noch ein ander grausam Bubenstück mit einem consecrirten Ostien begangen/ drum sie hin und wieder getödtet/ durchächtet und vertrieben worden. Idem pag. 602. CXCI. Anno 1475. marterten sie zu Trient am grünen Donnerstag ein arm Knäblein eines armen Gerbers Söhnlein daselbst Simon genannt 2 1/2 Jahr alt/ zu tod / fast auf die Weise/ wie der HErr Christus gemartert worden. Dergleichen haben sie auch zu Mota in Friaul an einem armen Kin-

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
TCF (tokenisiert, serialisiert, lemmatisiert, normalisiert)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Theatrum-Literatur der Frühen Neuzeit: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-11-26T12:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-11-26T12:54:31Z)
Arne Binder: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-11-26T12:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/doepler_theatrum02_1697
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/doepler_theatrum02_1697/541
Zitationshilfe: Döpler, Jacob: Theatripoenarum, Suppliciorum Et Executionum Crminalium, Oder Schau-Platzes Derer Leibes- und Lebens-Strafen. Bd. 2. Leipzig, 1697, S. 531. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/doepler_theatrum02_1697/541>, abgerufen am 31.05.2024.