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Euler, Leonhard: Einleitung zur Rechen-Kunst. Bd. 1. St. Petersburg, 1738.

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Der Multiplicandus allso und der Multiplicator
sind die zwey gegebenen Zahlen, oder sind bey
jedem vorgelegten Exempel bekannt: das Pro-
ductum
aber ist die Zahl, welche gefunden wer-
den soll: worzu die Multiplication die nöthigen
Regeln an die Hand giebt. Hiebey ist aber zu
beobachten, daß der Multiplicandus und der
Multiplicator unter sich verwechselt werden kön-
nen, oder daß man ohne einen Fehler zu begehen
den Multiplicator an das Multiplicandi Stelle,
den Multiplicandum aber an des Multiplicatoris
Stelle setzen könne. Als wenn man fragt, wie
viel 8 mal 9 ausmache, oder wie viel heraus-
komme, wenn man 9 mit 8 multipliciret, so ist
zwar 9 der Multiplicandus und 8 der Multiplica-
tor:
man kan aber auch 8 für den Multiplican-
dum
annehmen und 9 für den Multiplicator,
denn 9 mahl 8 oder 8 neun mahl genommen macht
eben so viel aus, als 8 mahl 9 oder 9 acht mahl ge-
nommen, in beyden Fällen kommt nehmlich 72
heraus. Diese Ubereinstimmung kan am füglich-
sten durch beygesetzte F[i]gur bewiesen werden.

[Abbildung]

Jn dieser F[i]gur sind in einer jeg-
lichen Reihe von der lincken zur
rechten 8 Punckten, dergleichen
Reihen aber sind an der Zahl 9,
weswegen die Anzahl aller Punck-
te ausweißt, wieviel 8 neun mahl
genommen ausmacht, nehmlich 72.

Wenn



Der Multiplicandus allſo und der Multiplicator
ſind die zwey gegebenen Zahlen, oder ſind bey
jedem vorgelegten Exempel bekannt: das Pro-
ductum
aber iſt die Zahl, welche gefunden wer-
den ſoll: worzu die Multiplication die noͤthigen
Regeln an die Hand giebt. Hiebey iſt aber zu
beobachten, daß der Multiplicandus und der
Multiplicator unter ſich verwechſelt werden koͤn-
nen, oder daß man ohne einen Fehler zu begehen
den Multiplicator an das Multiplicandi Stelle,
den Multiplicandum aber an des Multiplicatoris
Stelle ſetzen koͤnne. Als wenn man fragt, wie
viel 8 mal 9 ausmache, oder wie viel heraus-
komme, wenn man 9 mit 8 multipliciret, ſo iſt
zwar 9 der Multiplicandus und 8 der Multiplica-
tor:
man kan aber auch 8 fuͤr den Multiplican-
dum
annehmen und 9 fuͤr den Multiplicator,
denn 9 mahl 8 oder 8 neun mahl genommen macht
eben ſo viel aus, als 8 mahl 9 oder 9 acht mahl ge-
nommen, in beyden Faͤllen kommt nehmlich 72
heraus. Dieſe Ubereinſtimmung kan am fuͤglich-
ſten durch beygeſetzte F[i]gur bewieſen werden.

[Abbildung]

Jn dieſer F[i]gur ſind in einer jeg-
lichen Reihe von der lincken zur
rechten 8 Punckten, dergleichen
Reihen aber ſind an der Zahl 9,
weswegen die Anzahl aller Punck-
te ausweißt, wieviel 8 neun mahl
genommen ausmacht, nehmlich 72.

Wenn
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[75/0091] Der Multiplicandus allſo und der Multiplicator ſind die zwey gegebenen Zahlen, oder ſind bey jedem vorgelegten Exempel bekannt: das Pro- ductum aber iſt die Zahl, welche gefunden wer- den ſoll: worzu die Multiplication die noͤthigen Regeln an die Hand giebt. Hiebey iſt aber zu beobachten, daß der Multiplicandus und der Multiplicator unter ſich verwechſelt werden koͤn- nen, oder daß man ohne einen Fehler zu begehen den Multiplicator an das Multiplicandi Stelle, den Multiplicandum aber an des Multiplicatoris Stelle ſetzen koͤnne. Als wenn man fragt, wie viel 8 mal 9 ausmache, oder wie viel heraus- komme, wenn man 9 mit 8 multipliciret, ſo iſt zwar 9 der Multiplicandus und 8 der Multiplica- tor: man kan aber auch 8 fuͤr den Multiplican- dum annehmen und 9 fuͤr den Multiplicator, denn 9 mahl 8 oder 8 neun mahl genommen macht eben ſo viel aus, als 8 mahl 9 oder 9 acht mahl ge- nommen, in beyden Faͤllen kommt nehmlich 72 heraus. Dieſe Ubereinſtimmung kan am fuͤglich- ſten durch beygeſetzte Figur bewieſen werden. [Abbildung] Jn dieſer Figur ſind in einer jeg- lichen Reihe von der lincken zur rechten 8 Punckten, dergleichen Reihen aber ſind an der Zahl 9, weswegen die Anzahl aller Punck- te ausweißt, wieviel 8 neun mahl genommen ausmacht, nehmlich 72. Wenn

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Zitationshilfe: Euler, Leonhard: Einleitung zur Rechen-Kunst. Bd. 1. St. Petersburg, 1738, S. 75. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/euler_rechenkunst01_1738/91>, abgerufen am 29.04.2024.