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Eytelwein, Johann Albert: Praktische Anweisung zur Konstrukzion der Faschinenwerke und den dazu gehörigen Anlagen an Flüssen und Strömen. Berlin, 1800.

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Eintheilung der Faschinenwerke.
lich einen Faschinendamm bilden, der nur an einem Ende mit dem Lande zu-
sammen hängt.

Die Buhnen selbst werden noch eingetheilt, in:

a. Schutzbuhnen, (Abweisebuhnen,) wenn sie nur bestimmt sind, ein Ufer
gegen fernern Abbruch zu schützen, den Strom aus unregelmäßigen und nach-
theiligen Buchten oder Krümmungen abzuweisen, *) um an den abbrüchigen
Ufern Verlandung zu bewirken.

b. Treibbuhnen, (Prellbuhnen,) wenn es vorzüglich darauf ankommt, gegen-
über liegende Ufer, Inseln oder Sandfelder wegzutreiben.

g. Schöpfbuhnen, welche bestimmt sind, den Strom aufzufangen, um ihn
in einen Stromarm oder Kanal zu leiten, und

d. Rauschbuhnen, oder eigentlich Kribben, wovon immer zwei zugleich einan-
der gegenüber liegend an beiden Stromufern angelegt werden, um bei einem
seichten Fahrwasser, die Breite desselben zu vermindern und die Tiefe in der
Mitte zu vermehren.

Diese vier Arten von Buhnen unterscheiden sich in Absicht der Bauart gar
nicht von einander, und die Unterscheidung der Schutz- und Treibbuhnen wird
um so mißlicher, da man öfters mehrere Zwecke mit eben derselben Buhne zu
erreichen sucht.

c. Fangbuhnen, (Coupirungen, Zukribbungen, Enclavirungskribben, Kluftdäm-
me, Verschläge,) sind Faschinendämme, die von einem Stromufer bis zum ge-
genüberliegenden reichen; sie sind dazu bestimmt, einen Stromarm oder Durch-
bruch abzufangen oder abzuschneiden.

d. Ueberfälle und Schlickpackwerke, welche mit den Coupirungen ganz über-
einkommen, ausgenommen, daß sie wegen des überstürzenden Wassers gewöhn-
lich niedriger als die Coupirungen erbauet werden. Sie vertreten die Stelle
der Wehre.

e. Buhnenköpfe, (Triangelköpfe,) sind angefangene Buhnen, die mit ihrer
längsten Seite an das Ufer schließen und, von oben angesehen, ein Dreieck bil-
den. Sie gehören eigentlich unter die Deckwerke.

*) Im letzten Falle werden sie auch Sackbuhnen genannt.

Eintheilung der Faſchinenwerke.
lich einen Faſchinendamm bilden, der nur an einem Ende mit dem Lande zu-
ſammen haͤngt.

Die Buhnen ſelbſt werden noch eingetheilt, in:

α. Schutzbuhnen, (Abweiſebuhnen,) wenn ſie nur beſtimmt ſind, ein Ufer
gegen fernern Abbruch zu ſchuͤtzen, den Strom aus unregelmaͤßigen und nach-
theiligen Buchten oder Kruͤmmungen abzuweiſen, *) um an den abbruͤchigen
Ufern Verlandung zu bewirken.

β. Treibbuhnen, (Prellbuhnen,) wenn es vorzuͤglich darauf ankommt, gegen-
uͤber liegende Ufer, Inſeln oder Sandfelder wegzutreiben.

γ. Schoͤpfbuhnen, welche beſtimmt ſind, den Strom aufzufangen, um ihn
in einen Stromarm oder Kanal zu leiten, und

δ. Rauſchbuhnen, oder eigentlich Kribben, wovon immer zwei zugleich einan-
der gegenuͤber liegend an beiden Stromufern angelegt werden, um bei einem
ſeichten Fahrwaſſer, die Breite deſſelben zu vermindern und die Tiefe in der
Mitte zu vermehren.

Dieſe vier Arten von Buhnen unterſcheiden ſich in Abſicht der Bauart gar
nicht von einander, und die Unterſcheidung der Schutz- und Treibbuhnen wird
um ſo mißlicher, da man oͤfters mehrere Zwecke mit eben derſelben Buhne zu
erreichen ſucht.

c. Fangbuhnen, (Coupirungen, Zukribbungen, Enclavirungskribben, Kluftdaͤm-
me, Verſchlaͤge,) ſind Faſchinendaͤmme, die von einem Stromufer bis zum ge-
genuͤberliegenden reichen; ſie ſind dazu beſtimmt, einen Stromarm oder Durch-
bruch abzufangen oder abzuſchneiden.

d. Ueberfaͤlle und Schlickpackwerke, welche mit den Coupirungen ganz uͤber-
einkommen, ausgenommen, daß ſie wegen des uͤberſtuͤrzenden Waſſers gewoͤhn-
lich niedriger als die Coupirungen erbauet werden. Sie vertreten die Stelle
der Wehre.

e. Buhnenkoͤpfe, (Triangelkoͤpfe,) ſind angefangene Buhnen, die mit ihrer
laͤngſten Seite an das Ufer ſchließen und, von oben angeſehen, ein Dreieck bil-
den. Sie gehoͤren eigentlich unter die Deckwerke.

*) Im letzten Falle werden ſie auch Sackbuhnen genannt.
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[5/0025] Eintheilung der Faſchinenwerke. lich einen Faſchinendamm bilden, der nur an einem Ende mit dem Lande zu- ſammen haͤngt. Die Buhnen ſelbſt werden noch eingetheilt, in: α. Schutzbuhnen, (Abweiſebuhnen,) wenn ſie nur beſtimmt ſind, ein Ufer gegen fernern Abbruch zu ſchuͤtzen, den Strom aus unregelmaͤßigen und nach- theiligen Buchten oder Kruͤmmungen abzuweiſen, *) um an den abbruͤchigen Ufern Verlandung zu bewirken. β. Treibbuhnen, (Prellbuhnen,) wenn es vorzuͤglich darauf ankommt, gegen- uͤber liegende Ufer, Inſeln oder Sandfelder wegzutreiben. γ. Schoͤpfbuhnen, welche beſtimmt ſind, den Strom aufzufangen, um ihn in einen Stromarm oder Kanal zu leiten, und δ. Rauſchbuhnen, oder eigentlich Kribben, wovon immer zwei zugleich einan- der gegenuͤber liegend an beiden Stromufern angelegt werden, um bei einem ſeichten Fahrwaſſer, die Breite deſſelben zu vermindern und die Tiefe in der Mitte zu vermehren. Dieſe vier Arten von Buhnen unterſcheiden ſich in Abſicht der Bauart gar nicht von einander, und die Unterſcheidung der Schutz- und Treibbuhnen wird um ſo mißlicher, da man oͤfters mehrere Zwecke mit eben derſelben Buhne zu erreichen ſucht. c. Fangbuhnen, (Coupirungen, Zukribbungen, Enclavirungskribben, Kluftdaͤm- me, Verſchlaͤge,) ſind Faſchinendaͤmme, die von einem Stromufer bis zum ge- genuͤberliegenden reichen; ſie ſind dazu beſtimmt, einen Stromarm oder Durch- bruch abzufangen oder abzuſchneiden. d. Ueberfaͤlle und Schlickpackwerke, welche mit den Coupirungen ganz uͤber- einkommen, ausgenommen, daß ſie wegen des uͤberſtuͤrzenden Waſſers gewoͤhn- lich niedriger als die Coupirungen erbauet werden. Sie vertreten die Stelle der Wehre. e. Buhnenkoͤpfe, (Triangelkoͤpfe,) ſind angefangene Buhnen, die mit ihrer laͤngſten Seite an das Ufer ſchließen und, von oben angeſehen, ein Dreieck bil- den. Sie gehoͤren eigentlich unter die Deckwerke. *) Im letzten Falle werden ſie auch Sackbuhnen genannt.

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Zitationshilfe: Eytelwein, Johann Albert: Praktische Anweisung zur Konstrukzion der Faschinenwerke und den dazu gehörigen Anlagen an Flüssen und Strömen. Berlin, 1800, S. 5. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/eytelwein_faschinenwerke_1800/25>, abgerufen am 28.04.2024.