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Fontane, Theodor: Wanderungen durch die Mark Brandenburg. [Bd. 1: Die Grafschaft Ruppin. Der Barnim. Der Teltow]. Berlin, 1862.

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ein junger Printz Anfangs Sich übereylet, und nachhero von bösen Men-
schen durch ihren Beyfall gegebenen Rathschlägen und Versicherung ihrer
Hülffe und Mitflucht in solchen dessein unterhalten worden, dieses seines
begangenen Unrechts Vergebung und Gnade bittet. Uebrigens die von den
Cron-Printz intendirte, aber nicht exequirte Flucht, und was S. K.
M. Dero Cron-Printzen wegen bisherigen Ungehorsams und sonst insbe-
sondere vorhalten laßen, als eine Staats und Familien Sache anzusehen,
so hauptsächlich eines großen Königs Zucht und Potestat über Seinen
Sohn betrifft und welche einzusehen und zu beurtheilen ein
Kriegs Gericht sich nicht erkühnen darff
. Als finden wir uns zu
schwach und unvermögend, darüber ein Decisum oder Sentenz abzufaßen,
und müßen wir vielmehr alles S. K. M. höchsten und väterlichen
Gnade
überlaßen.

Cöpenick den 28. Octbr. 1730.

A. v. d. Schulenburg.
C. De Schwerin. A. G. v. Dönhoff. Ch. v. Linger. C. R. v. Derschau.
A. C. L. v. Stedingk. v. Wachholtz. A. v. Weyher. C. F. de Schenck.
F. A. v. Milagsheim.
G. E. von Einsiedel. J. G. v. Lestwitz.
C. D. v. Lüderitz. A. F. v. Itzenplitz. A. v. Pudewels. A. v. Jeetze.

Mylius G. F. Gerbett.

General Auditeur Lieutenant.

(Vor jedem der 18 Namen ein Siegel.)

Urtheil des Kriegsgerichts in Sachen wider den gewesenen Lieutenant
Hans Herrmann v. Katte. (Schlußpassus.)

"Da übrigens, was des Cron-Printzen vorgenommene Flucht anlanget,
der Inquisit (Katte) nicht nur, wie oberwehnet, davon völlige Wißen-
schafft gehabt, aber verschwiegen, sondern auch selbst dabey Anschläge gege-
ben, und zur praeparation durch Annehmung der Sachen, Verfertigung
des Kleydes, und sonst, wie aus obigen Umständen erhellet, behülfflich
gewesen, ja selbst geglaubet, daß er den Cron-Printzen dadurch, daß er
Ihm Hoffnung gemacht, er, Inquisit werde Uhrlaub zur Werbung bekom-
men, also unter diesen praetext das Dessein mit den Cron-Printzen
ausführen können, Denselben in solchen Vorsatz gestärcket, und sich auf
allerley Arth zur Ausführung der vorgehabten Flucht, auch so gar durch
eine Reyse nach Engelland wollen gebrauchen laßen; Mithinn darinnen
der vornehmste Vertraute des Cron-Printzen gewesen, und zugleich gewust,
daß der Cron-Printz den Lieutenant von Kait in solche Sache mitgezo-
gen, und derselbe mitgehen wollen, aber auch dieses verschwiegen, und bey
solcher cachirung der Sache geblieben, da Ihm so gar von dem Dähni-
schen Envoye, General von Löwenohr Vorhaltungen des auf Inquisiten
fallenden Verdachts geschehen, und also hieraus nichts anders zu schließen,

ein junger Printz Anfangs Sich übereylet, und nachhero von böſen Men-
ſchen durch ihren Beyfall gegebenen Rathſchlägen und Verſicherung ihrer
Hülffe und Mitflucht in ſolchen dessein unterhalten worden, dieſes ſeines
begangenen Unrechts Vergebung und Gnade bittet. Uebrigens die von den
Cron-Printz intendirte, aber nicht exequirte Flucht, und was S. K.
M. Dero Cron-Printzen wegen bisherigen Ungehorſams und ſonſt insbe-
ſondere vorhalten laßen, als eine Staats und Familien Sache anzuſehen,
ſo hauptſächlich eines großen Königs Zucht und Potestat über Seinen
Sohn betrifft und welche einzuſehen und zu beurtheilen ein
Kriegs Gericht ſich nicht erkühnen darff
. Als finden wir uns zu
ſchwach und unvermögend, darüber ein Decisum oder Sentenz abzufaßen,
und müßen wir vielmehr alles S. K. M. höchſten und väterlichen
Gnade
überlaßen.

Cöpenick den 28. Octbr. 1730.

A. v. d. Schulenburg.
C. De Schwerin. A. G. v. Dönhoff. Ch. v. Linger. C. R. v. Derschau.
A. C. L. v. Stedingk. v. Wachholtz. A. v. Weyher. C. F. de Schenck.
F. A. v. Milagsheim.
G. E. von Einſiedel. J. G. v. Lestwitz.
C. D. v. Lüderitz. A. F. v. Itzenplitz. A. v. Pudewels. A. v. Jeetze.

Mylius G. F. Gerbett.

General Auditeur Lieutenant.

(Vor jedem der 18 Namen ein Siegel.)

Urtheil des Kriegsgerichts in Sachen wider den geweſenen Lieutenant
Hans Herrmann v. Katte. (Schlußpaſſus.)

„Da übrigens, was des Cron-Printzen vorgenommene Flucht anlanget,
der Inquiſit (Katte) nicht nur, wie oberwehnet, davon völlige Wißen-
ſchafft gehabt, aber verſchwiegen, ſondern auch ſelbſt dabey Anſchläge gege-
ben, und zur praeparation durch Annehmung der Sachen, Verfertigung
des Kleydes, und ſonſt, wie aus obigen Umſtänden erhellet, behülfflich
geweſen, ja ſelbſt geglaubet, daß er den Cron-Printzen dadurch, daß er
Ihm Hoffnung gemacht, er, Inquisit werde Uhrlaub zur Werbung bekom-
men, alſo unter dieſen praetext das Dessein mit den Cron-Printzen
ausführen können, Denſelben in ſolchen Vorſatz geſtärcket, und ſich auf
allerley Arth zur Ausführung der vorgehabten Flucht, auch ſo gar durch
eine Reyſe nach Engelland wollen gebrauchen laßen; Mithinn darinnen
der vornehmſte Vertraute des Cron-Printzen geweſen, und zugleich gewuſt,
daß der Cron-Printz den Lieutenant von Kait in ſolche Sache mitgezo-
gen, und derſelbe mitgehen wollen, aber auch dieſes verſchwiegen, und bey
ſolcher cachirung der Sache geblieben, da Ihm ſo gar von dem Dähni-
ſchen Envoyé, General von Löwenohr Vorhaltungen des auf Inquisiten
fallenden Verdachts geſchehen, und alſo hieraus nichts anders zu ſchließen,

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[468/0486] ein junger Printz Anfangs Sich übereylet, und nachhero von böſen Men- ſchen durch ihren Beyfall gegebenen Rathſchlägen und Verſicherung ihrer Hülffe und Mitflucht in ſolchen dessein unterhalten worden, dieſes ſeines begangenen Unrechts Vergebung und Gnade bittet. Uebrigens die von den Cron-Printz intendirte, aber nicht exequirte Flucht, und was S. K. M. Dero Cron-Printzen wegen bisherigen Ungehorſams und ſonſt insbe- ſondere vorhalten laßen, als eine Staats und Familien Sache anzuſehen, ſo hauptſächlich eines großen Königs Zucht und Potestat über Seinen Sohn betrifft und welche einzuſehen und zu beurtheilen ein Kriegs Gericht ſich nicht erkühnen darff. Als finden wir uns zu ſchwach und unvermögend, darüber ein Decisum oder Sentenz abzufaßen, und müßen wir vielmehr alles S. K. M. höchſten und väterlichen Gnade überlaßen. Cöpenick den 28. Octbr. 1730. A. v. d. Schulenburg. C. De Schwerin. A. G. v. Dönhoff. Ch. v. Linger. C. R. v. Derschau. A. C. L. v. Stedingk. v. Wachholtz. A. v. Weyher. C. F. de Schenck. F. A. v. Milagsheim. G. E. von Einſiedel. J. G. v. Lestwitz. C. D. v. Lüderitz. A. F. v. Itzenplitz. A. v. Pudewels. A. v. Jeetze. Mylius G. F. Gerbett. General Auditeur Lieutenant. (Vor jedem der 18 Namen ein Siegel.) Urtheil des Kriegsgerichts in Sachen wider den geweſenen Lieutenant Hans Herrmann v. Katte. (Schlußpaſſus.) „Da übrigens, was des Cron-Printzen vorgenommene Flucht anlanget, der Inquiſit (Katte) nicht nur, wie oberwehnet, davon völlige Wißen- ſchafft gehabt, aber verſchwiegen, ſondern auch ſelbſt dabey Anſchläge gege- ben, und zur praeparation durch Annehmung der Sachen, Verfertigung des Kleydes, und ſonſt, wie aus obigen Umſtänden erhellet, behülfflich geweſen, ja ſelbſt geglaubet, daß er den Cron-Printzen dadurch, daß er Ihm Hoffnung gemacht, er, Inquisit werde Uhrlaub zur Werbung bekom- men, alſo unter dieſen praetext das Dessein mit den Cron-Printzen ausführen können, Denſelben in ſolchen Vorſatz geſtärcket, und ſich auf allerley Arth zur Ausführung der vorgehabten Flucht, auch ſo gar durch eine Reyſe nach Engelland wollen gebrauchen laßen; Mithinn darinnen der vornehmſte Vertraute des Cron-Printzen geweſen, und zugleich gewuſt, daß der Cron-Printz den Lieutenant von Kait in ſolche Sache mitgezo- gen, und derſelbe mitgehen wollen, aber auch dieſes verſchwiegen, und bey ſolcher cachirung der Sache geblieben, da Ihm ſo gar von dem Dähni- ſchen Envoyé, General von Löwenohr Vorhaltungen des auf Inquisiten fallenden Verdachts geſchehen, und alſo hieraus nichts anders zu ſchließen,

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Zitationshilfe: Fontane, Theodor: Wanderungen durch die Mark Brandenburg. [Bd. 1: Die Grafschaft Ruppin. Der Barnim. Der Teltow]. Berlin, 1862, S. 468. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/fontane_brandenburg01_1862/486>, abgerufen am 29.04.2024.