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Forster, Georg: Ansichten vom Niederrhein. Bd. 2. Berlin, 1791.

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Taurien zu besuchen, und die Niederländer
warteten den Zeitpunkt seiner Entfernung
ab, um ihr Vorhaben auszuführen. Am 11ten
April hatte der Kaiser seine Residenz ver¬
lassen; am 17ten versammelten sich die Bra¬
bantischen Stände, und am 26sten weigerten
sie sich die gewöhnlichen Subsidien zu be¬
willigen, es sei denn, dass alle neue Einrich¬
tungen, als unverträglich mit ihren Vorrech¬
ten, wieder aufgehoben würden. Das vom
Kaiser abgesetzte Conseil von Brabant er¬
klärte am 8ten Mai die neuen Gerichte
für verfassungswidrig und alle ihre Procedu¬
ren für nichtig. In Flandern, Hennegau,
Tournesis, Mecheln und Geldern folgte man
diesem Beispiele; nur Limburg und Luxem¬
burg blieben ruhig und äusserten ihre Zu¬
friedenheit mit der neuen Verfassung. Das
Vorrecht der Niederländer, nur in ihrem
Vaterlande gerichtet zu werden, war in der

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Taurien zu besuchen, und die Niederländer
warteten den Zeitpunkt seiner Entfernung
ab, um ihr Vorhaben auszuführen. Am 11ten
April hatte der Kaiser seine Residenz ver¬
lassen; am 17ten versammelten sich die Bra¬
bantischen Stände, und am 26ſten weigerten
sie sich die gewöhnlichen Subsidien zu be¬
willigen, es sei denn, daſs alle neue Einrich¬
tungen, als unverträglich mit ihren Vorrech¬
ten, wieder aufgehoben würden. Das vom
Kaiser abgesetzte Conseil von Brabant er¬
klärte am 8ten Mai die neuen Gerichte
für verfassungswidrig und alle ihre Procedu¬
ren für nichtig. In Flandern, Hennegau,
Tournesis, Mecheln und Geldern folgte man
diesem Beispiele; nur Limburg und Luxem¬
burg blieben ruhig und äuſserten ihre Zu¬
friedenheit mit der neuen Verfassung. Das
Vorrecht der Niederländer, nur in ihrem
Vaterlande gerichtet zu werden, war in der

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[57/0063] Taurien zu besuchen, und die Niederländer warteten den Zeitpunkt seiner Entfernung ab, um ihr Vorhaben auszuführen. Am 11ten April hatte der Kaiser seine Residenz ver¬ lassen; am 17ten versammelten sich die Bra¬ bantischen Stände, und am 26ſten weigerten sie sich die gewöhnlichen Subsidien zu be¬ willigen, es sei denn, daſs alle neue Einrich¬ tungen, als unverträglich mit ihren Vorrech¬ ten, wieder aufgehoben würden. Das vom Kaiser abgesetzte Conseil von Brabant er¬ klärte am 8ten Mai die neuen Gerichte für verfassungswidrig und alle ihre Procedu¬ ren für nichtig. In Flandern, Hennegau, Tournesis, Mecheln und Geldern folgte man diesem Beispiele; nur Limburg und Luxem¬ burg blieben ruhig und äuſserten ihre Zu¬ friedenheit mit der neuen Verfassung. Das Vorrecht der Niederländer, nur in ihrem Vaterlande gerichtet zu werden, war in der D 5

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Zitationshilfe: Forster, Georg: Ansichten vom Niederrhein. Bd. 2. Berlin, 1791, S. 57. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/forster_niederrhein02_1791/63>, abgerufen am 18.05.2024.