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Gerland, Georg: Über das Aussterben der Naturvölker. Leipzig, 1868.

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durch den Rauch alle in der Höhle befindlichen umbrachten! Auch rauben sie zu ihren Arbeiten Eingeborene der Inseln und schleppen sie mit sich fort, welche dann häufig dem Heimweh und der Ueberbürdung mit Arbeit erliegen (Turner 493 vergl. 464). Auf allen Inseln Melanesiens sind sie gleichmässig gefürchtet (Cheyne).

Meinicke (a 2, 217) hält die Neuholländer für einen der Kultur absolut unzugänglichen Menschenstamm. Andere Schriftsteller haben auch behauptet, ein friedliches Auskommen mit ihnen sei ganz unmöglich. Allein die Engländer haben sich nie die Mühe gegeben, auch nur in ein erträgliches Verhältniss mit ihnen zu kommen: und dass dies sehr leicht gewesen wäre, beweisen zunächst einzelne Beispiele (Waitz 1 184 ff.), wie vor allen das Greys, der überall friedlich mit ihnen fertig geworden ist, dann aber geht es aus dem ganzen Betragen der Eingebornen hervor, die eher scheu als kriegerisch, im Anfang den Weissen freundlich entgegen kamen, ja sogar ihre Niederlassung im eignen Gebiet wünschten (Grey 2, 234-35). Auch Meinicke, der wahrlich nicht für die Neuholländer Partei nimmt, gibt das zu (a 2, 214). Ihre vielfach behauptete wilde Blutgier ist nichts als Fabel -- wohl aus dem naheliegenden Grund erfunden, um nun gegen sie desto rücksichtsloser zu verfahren. Und das ist reichlich geschehen. Zunächst machte man ihr Land vornehmlich zum Deportationsort von Verbrechern; Neu-Süd-Wales war Verbrecherkolonie bis 1843: Westaustralien, das nach Grey's Zeugniss 2, 364 höher stand als der Osten des Continents, weil es keine Verbrecherkolonie war, ist es neuerdings geworden (Waitz 1, 185) und dass die Ureinwohner die höhere Kultur, welche durch diese Sträflinge und ihre Frevelthaten sich zunächst bei ihnen ankündigte, "strenge von sich abwiesen" (Meinicke 2, 217): sollte ihnen das nicht eher zum Lobe gereichen? Sodann hat die englische Krone die Rechte der Eingeborenen an ihr Land nie anerkannt; sie hat genommen was sie wollte, und als dann die Eingeborenen in Folge von Nahrungs- und Landmangel zu Bettlern und Räubern geworden waren, hat man hierin ein Zeichen ihrer Unverbesserlichkeit durch die Kultur gesehen und sie mit allen Mitteln verfolgt. Später freilich, und auch dies erst in Folge der schreiendsten Misshandlungen durch die Weissen, hat man sie unter die englischen Gesetze gestellt, allein diese wirken wenig zu ihren Gunsten (Grey 2, 368). Denn abgesehen davon, dass die Eingeborenen so gut wie gar nicht zeugnissfähig vor Gericht sind, so werden auch die Gesetze meist nur da angewandt, wo sie gegen dieselben, nicht wo sie zu ihren Gunsten sprechen; ihre Verbrechen an den Weissen werden gestraft, nicht aber umgekehrt die der Weissen an ihnen, und letztere Verbrechen sind viel zahlreicher. 1838 weigerten sich die Geschworenen eine Anzahl Weisser zu verurtheilen, welche 28 Eingeborene ganz ohne Grund abgeschlachtet hatten (Waitz 1, 184). Man schiesst (Breton

durch den Rauch alle in der Höhle befindlichen umbrachten! Auch rauben sie zu ihren Arbeiten Eingeborene der Inseln und schleppen sie mit sich fort, welche dann häufig dem Heimweh und der Ueberbürdung mit Arbeit erliegen (Turner 493 vergl. 464). Auf allen Inseln Melanesiens sind sie gleichmässig gefürchtet (Cheyne).

Meinicke (a 2, 217) hält die Neuholländer für einen der Kultur absolut unzugänglichen Menschenstamm. Andere Schriftsteller haben auch behauptet, ein friedliches Auskommen mit ihnen sei ganz unmöglich. Allein die Engländer haben sich nie die Mühe gegeben, auch nur in ein erträgliches Verhältniss mit ihnen zu kommen: und dass dies sehr leicht gewesen wäre, beweisen zunächst einzelne Beispiele (Waitz 1 184 ff.), wie vor allen das Greys, der überall friedlich mit ihnen fertig geworden ist, dann aber geht es aus dem ganzen Betragen der Eingebornen hervor, die eher scheu als kriegerisch, im Anfang den Weissen freundlich entgegen kamen, ja sogar ihre Niederlassung im eignen Gebiet wünschten (Grey 2, 234-35). Auch Meinicke, der wahrlich nicht für die Neuholländer Partei nimmt, gibt das zu (a 2, 214). Ihre vielfach behauptete wilde Blutgier ist nichts als Fabel — wohl aus dem naheliegenden Grund erfunden, um nun gegen sie desto rücksichtsloser zu verfahren. Und das ist reichlich geschehen. Zunächst machte man ihr Land vornehmlich zum Deportationsort von Verbrechern; Neu-Süd-Wales war Verbrecherkolonie bis 1843: Westaustralien, das nach Grey's Zeugniss 2, 364 höher stand als der Osten des Continents, weil es keine Verbrecherkolonie war, ist es neuerdings geworden (Waitz 1, 185) und dass die Ureinwohner die höhere Kultur, welche durch diese Sträflinge und ihre Frevelthaten sich zunächst bei ihnen ankündigte, »strenge von sich abwiesen« (Meinicke 2, 217): sollte ihnen das nicht eher zum Lobe gereichen? Sodann hat die englische Krone die Rechte der Eingeborenen an ihr Land nie anerkannt; sie hat genommen was sie wollte, und als dann die Eingeborenen in Folge von Nahrungs- und Landmangel zu Bettlern und Räubern geworden waren, hat man hierin ein Zeichen ihrer Unverbesserlichkeit durch die Kultur gesehen und sie mit allen Mitteln verfolgt. Später freilich, und auch dies erst in Folge der schreiendsten Misshandlungen durch die Weissen, hat man sie unter die englischen Gesetze gestellt, allein diese wirken wenig zu ihren Gunsten (Grey 2, 368). Denn abgesehen davon, dass die Eingeborenen so gut wie gar nicht zeugnissfähig vor Gericht sind, so werden auch die Gesetze meist nur da angewandt, wo sie gegen dieselben, nicht wo sie zu ihren Gunsten sprechen; ihre Verbrechen an den Weissen werden gestraft, nicht aber umgekehrt die der Weissen an ihnen, und letztere Verbrechen sind viel zahlreicher. 1838 weigerten sich die Geschworenen eine Anzahl Weisser zu verurtheilen, welche 28 Eingeborene ganz ohne Grund abgeschlachtet hatten (Waitz 1, 184). Man schiesst (Breton

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 erliegen (Turner 493 vergl. 464). Auf allen Inseln Melanesiens sind
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 Schriftsteller haben auch behauptet, ein friedliches Auskommen mit
 ihnen sei ganz unmöglich. Allein die Engländer haben sich
 nie die Mühe gegeben, auch nur in ein erträgliches
 Verhältniss mit ihnen zu kommen: und dass dies sehr leicht
 gewesen wäre, beweisen zunächst einzelne Beispiele (Waitz
 1 184 ff.), wie vor allen das Greys, der überall friedlich mit
 ihnen fertig geworden ist, dann aber geht es aus dem ganzen
 Betragen der Eingebornen hervor, die eher scheu als kriegerisch, im
 Anfang den Weissen freundlich entgegen kamen, ja sogar ihre
 Niederlassung im eignen Gebiet wünschten (Grey 2, 234-35).
 Auch Meinicke, der wahrlich nicht für die Neuholländer
 Partei nimmt, gibt das zu (a 2, 214). Ihre vielfach behauptete
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 Zunächst machte man ihr Land vornehmlich zum Deportationsort
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 Westaustralien, das nach Grey's Zeugniss 2, 364 höher stand
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 die höhere Kultur, welche durch diese Sträflinge und ihre
 Frevelthaten sich zunächst bei ihnen ankündigte,
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 ihnen das nicht eher zum Lobe gereichen? Sodann hat die englische
 Krone die Rechte der Eingeborenen an ihr Land nie anerkannt; sie
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 von Nahrungs- und Landmangel zu Bettlern und Räubern geworden
 waren, hat man hierin ein Zeichen ihrer Unverbesserlichkeit durch
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 freilich, und auch dies erst in Folge der schreiendsten
 Misshandlungen durch die Weissen, hat man sie unter die englischen
 Gesetze gestellt, allein diese wirken wenig zu ihren Gunsten (Grey
 2, 368). Denn abgesehen davon, dass die Eingeborenen so gut wie gar
 nicht zeugnissfähig vor Gericht sind, so werden auch die
 Gesetze meist nur da angewandt, wo sie gegen dieselben, nicht wo
 sie zu ihren Gunsten sprechen; ihre Verbrechen an den Weissen
 werden gestraft, nicht aber umgekehrt die der Weissen an ihnen, und
 letztere Verbrechen sind viel zahlreicher. 1838 weigerten sich die
 Geschworenen eine Anzahl Weisser zu verurtheilen, welche 28
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[0125] durch den Rauch alle in der Höhle befindlichen umbrachten! Auch rauben sie zu ihren Arbeiten Eingeborene der Inseln und schleppen sie mit sich fort, welche dann häufig dem Heimweh und der Ueberbürdung mit Arbeit erliegen (Turner 493 vergl. 464). Auf allen Inseln Melanesiens sind sie gleichmässig gefürchtet (Cheyne). Meinicke (a 2, 217) hält die Neuholländer für einen der Kultur absolut unzugänglichen Menschenstamm. Andere Schriftsteller haben auch behauptet, ein friedliches Auskommen mit ihnen sei ganz unmöglich. Allein die Engländer haben sich nie die Mühe gegeben, auch nur in ein erträgliches Verhältniss mit ihnen zu kommen: und dass dies sehr leicht gewesen wäre, beweisen zunächst einzelne Beispiele (Waitz 1 184 ff.), wie vor allen das Greys, der überall friedlich mit ihnen fertig geworden ist, dann aber geht es aus dem ganzen Betragen der Eingebornen hervor, die eher scheu als kriegerisch, im Anfang den Weissen freundlich entgegen kamen, ja sogar ihre Niederlassung im eignen Gebiet wünschten (Grey 2, 234-35). Auch Meinicke, der wahrlich nicht für die Neuholländer Partei nimmt, gibt das zu (a 2, 214). Ihre vielfach behauptete wilde Blutgier ist nichts als Fabel — wohl aus dem naheliegenden Grund erfunden, um nun gegen sie desto rücksichtsloser zu verfahren. Und das ist reichlich geschehen. Zunächst machte man ihr Land vornehmlich zum Deportationsort von Verbrechern; Neu-Süd-Wales war Verbrecherkolonie bis 1843: Westaustralien, das nach Grey's Zeugniss 2, 364 höher stand als der Osten des Continents, weil es keine Verbrecherkolonie war, ist es neuerdings geworden (Waitz 1, 185) und dass die Ureinwohner die höhere Kultur, welche durch diese Sträflinge und ihre Frevelthaten sich zunächst bei ihnen ankündigte, »strenge von sich abwiesen« (Meinicke 2, 217): sollte ihnen das nicht eher zum Lobe gereichen? Sodann hat die englische Krone die Rechte der Eingeborenen an ihr Land nie anerkannt; sie hat genommen was sie wollte, und als dann die Eingeborenen in Folge von Nahrungs- und Landmangel zu Bettlern und Räubern geworden waren, hat man hierin ein Zeichen ihrer Unverbesserlichkeit durch die Kultur gesehen und sie mit allen Mitteln verfolgt. Später freilich, und auch dies erst in Folge der schreiendsten Misshandlungen durch die Weissen, hat man sie unter die englischen Gesetze gestellt, allein diese wirken wenig zu ihren Gunsten (Grey 2, 368). Denn abgesehen davon, dass die Eingeborenen so gut wie gar nicht zeugnissfähig vor Gericht sind, so werden auch die Gesetze meist nur da angewandt, wo sie gegen dieselben, nicht wo sie zu ihren Gunsten sprechen; ihre Verbrechen an den Weissen werden gestraft, nicht aber umgekehrt die der Weissen an ihnen, und letztere Verbrechen sind viel zahlreicher. 1838 weigerten sich die Geschworenen eine Anzahl Weisser zu verurtheilen, welche 28 Eingeborene ganz ohne Grund abgeschlachtet hatten (Waitz 1, 184). Man schiesst (Breton

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Zitationshilfe: Gerland, Georg: Über das Aussterben der Naturvölker. Leipzig, 1868, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/gerland_naturvoelker_1868/125>, abgerufen am 01.05.2024.