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Gerstner, Franz Joseph von: Handbuch der Mechanik. Bd. 3: Beschreibung und Berechnung grösserer Maschinenanlagen. Wien, 1834.

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Grösse der Theilung für Kämme und Stöcke.
wechslung in dem Eingriffe Statt findet. Hieraus folgt, dass man die Anordnung der
Kämme und Stöcke wo möglich so vornehmen muss, damit bei der Division der Zahl
der Kämme mit der Anzahl der Stöcke entweder die Einheit oder eine Primzahl übrig
bleibt. Dieses wäre z. B. bei dem Eingriffe von 6 Stöcken in 49 oder 47 Kämme
der Fall.

Inzwischen ist es immer vortheilhaft und trägt selbst zur Festigkeit des Rades bei,
wenn sich die Anzahl seiner Zähne oder Kämme durch die Zahl der Felgen, die in
einer Lage vorhanden sind, dividiren lässt. Auf gleiche Art ist es auch zweckmässig,
die Zahl der Kämme so zu wählen, dass sie sich durch die Anzahl der Radarme di-
vidiren lässt. Gewöhnlich erhält ein Rad so viele Arme, als dasselbe in einer Lage
Felgen hat, und man weicht wegen der bessern Eintheilung der Stösse und Schaufeln
oder Kämme nicht gerne von dieser Regel ab.

Die Grösse der Räder hängt auch noch von ihrer Theilung oder von der Ent-
fernung eines Zahnes oder Kammes von dem andern ab. Es ist aus der Erfahrung be-
kannt und auch leicht einzusehen, dass Räder von gleichem Durchmesser einen sanftern,
gleichförmigern und leichtern Gang haben, wenn ihre Theilung kleiner, demnach die
Anzahl der Kämme grösser ist. Wird jedoch die Theilung zu klein und dadurch die Käm-
me oder Stöcke zu schwach, so besitzt das Rad nicht mehr dieselbe Festigkeit oder Kraft,
welche bei stärkern Kämmen oder Stöcken vorhanden ist. Nach Neumann §. 66 soll
man die Theilung des hölzernen Räderwerkes bei Mühlen mit Vorgelege, die beständig
vollauf Wasser haben, wenn alles stark angelegt wird, mit 41/4 bis 5 Zoll annehmen;
bei Mühlen hingegen, wo oft Wassermangel eintritt, und wo man mit Rücksicht auf
diesen so schwach und leicht als möglich baut, wird die Theilung mit 33/4 bis 43/4 Zoll
gemacht. Diess ist indessen durchaus nur von einfacher Verkämmung und schmalen
Kämmen zu verstehen; bei doppelter Verkämmung und breiten Kämmen solle die Thei-
lung noch 1/2 Zoll kleiner werden, so dass die kleinste nur 31/4 Zoll beträgt. Räder, die
besondern Stössen ausgesetzt sind, wie z. B. bei Windmühlen, erhalten eine weit stär-
kere Theilung und zwar 51/2 bis 6 Zoll, welche jedoch bei Wasser-Mahl-Mühlen nicht
leicht benöthigt wird.

Es leuchtet inzwischen von selbst ein, dass die Stärke der Kämme oder die Grösse
der Theilung von dem vorhandenen Widerstande oder der Arbeit bedingt wird, die
in einer bestimmten Zeit verrichtet werden soll. Eine Mühle, worauf in einem Tage
mehr gemahlen, demnach auch die Steine grösser gemacht werden müssen, erfordert
offenbar bei gleichen Verhältnissen der Halbmesser eine grössere Theilung, als eine andere,
auf welcher weniger gemahlen wird.

§. 17.

Hat man nach der vorstehenden Anleitung die Grösse des Räderwerkes, Zahl der
Felgen und die Theilung bestimmt, so kann nun zum Baue der Räder geschritten
werden. Man legt eine glatt gehobelte Pfoste oder ein Bret auf den Radestuhl, nach-
dem man zuvor daselbst die Docken Fig. 1 weggenommen hat und befestigt sie mit-Fig.
1.
Tab.
70.

telst zweier hölzerner, in Fig. 3 dargestellter Klammern durch eingeschobene Keile.
Hierauf wird der Radezirkel genau nach dem Durchmesser des Rades gestellt, und die

Grösse der Theilung für Kämme und Stöcke.
wechslung in dem Eingriffe Statt findet. Hieraus folgt, dass man die Anordnung der
Kämme und Stöcke wo möglich so vornehmen muss, damit bei der Division der Zahl
der Kämme mit der Anzahl der Stöcke entweder die Einheit oder eine Primzahl übrig
bleibt. Dieses wäre z. B. bei dem Eingriffe von 6 Stöcken in 49 oder 47 Kämme
der Fall.

Inzwischen ist es immer vortheilhaft und trägt selbst zur Festigkeit des Rades bei,
wenn sich die Anzahl seiner Zähne oder Kämme durch die Zahl der Felgen, die in
einer Lage vorhanden sind, dividiren lässt. Auf gleiche Art ist es auch zweckmässig,
die Zahl der Kämme so zu wählen, dass sie sich durch die Anzahl der Radarme di-
vidiren lässt. Gewöhnlich erhält ein Rad so viele Arme, als dasselbe in einer Lage
Felgen hat, und man weicht wegen der bessern Eintheilung der Stösse und Schaufeln
oder Kämme nicht gerne von dieser Regel ab.

Die Grösse der Räder hängt auch noch von ihrer Theilung oder von der Ent-
fernung eines Zahnes oder Kammes von dem andern ab. Es ist aus der Erfahrung be-
kannt und auch leicht einzusehen, dass Räder von gleichem Durchmesser einen sanftern,
gleichförmigern und leichtern Gang haben, wenn ihre Theilung kleiner, demnach die
Anzahl der Kämme grösser ist. Wird jedoch die Theilung zu klein und dadurch die Käm-
me oder Stöcke zu schwach, so besitzt das Rad nicht mehr dieselbe Festigkeit oder Kraft,
welche bei stärkern Kämmen oder Stöcken vorhanden ist. Nach Neumann §. 66 soll
man die Theilung des hölzernen Räderwerkes bei Mühlen mit Vorgelege, die beständig
vollauf Wasser haben, wenn alles stark angelegt wird, mit 4¼ bis 5 Zoll annehmen;
bei Mühlen hingegen, wo oft Wassermangel eintritt, und wo man mit Rücksicht auf
diesen so schwach und leicht als möglich baut, wird die Theilung mit 3¾ bis 4¾ Zoll
gemacht. Diess ist indessen durchaus nur von einfacher Verkämmung und schmalen
Kämmen zu verstehen; bei doppelter Verkämmung und breiten Kämmen solle die Thei-
lung noch ½ Zoll kleiner werden, so dass die kleinste nur 3¼ Zoll beträgt. Räder, die
besondern Stössen ausgesetzt sind, wie z. B. bei Windmühlen, erhalten eine weit stär-
kere Theilung und zwar 5½ bis 6 Zoll, welche jedoch bei Wasser-Mahl-Mühlen nicht
leicht benöthigt wird.

Es leuchtet inzwischen von selbst ein, dass die Stärke der Kämme oder die Grösse
der Theilung von dem vorhandenen Widerstande oder der Arbeit bedingt wird, die
in einer bestimmten Zeit verrichtet werden soll. Eine Mühle, worauf in einem Tage
mehr gemahlen, demnach auch die Steine grösser gemacht werden müssen, erfordert
offenbar bei gleichen Verhältnissen der Halbmesser eine grössere Theilung, als eine andere,
auf welcher weniger gemahlen wird.

§. 17.

Hat man nach der vorstehenden Anleitung die Grösse des Räderwerkes, Zahl der
Felgen und die Theilung bestimmt, so kann nun zum Baue der Räder geschritten
werden. Man legt eine glatt gehobelte Pfoste oder ein Bret auf den Radestuhl, nach-
dem man zuvor daselbst die Docken Fig. 1 weggenommen hat und befestigt sie mit-Fig.
1.
Tab.
70.

telst zweier hölzerner, in Fig. 3 dargestellter Klammern durch eingeschobene Keile.
Hierauf wird der Radezirkel genau nach dem Durchmesser des Rades gestellt, und die

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[21/0057] Grösse der Theilung für Kämme und Stöcke. wechslung in dem Eingriffe Statt findet. Hieraus folgt, dass man die Anordnung der Kämme und Stöcke wo möglich so vornehmen muss, damit bei der Division der Zahl der Kämme mit der Anzahl der Stöcke entweder die Einheit oder eine Primzahl übrig bleibt. Dieses wäre z. B. bei dem Eingriffe von 6 Stöcken in 49 oder 47 Kämme der Fall. Inzwischen ist es immer vortheilhaft und trägt selbst zur Festigkeit des Rades bei, wenn sich die Anzahl seiner Zähne oder Kämme durch die Zahl der Felgen, die in einer Lage vorhanden sind, dividiren lässt. Auf gleiche Art ist es auch zweckmässig, die Zahl der Kämme so zu wählen, dass sie sich durch die Anzahl der Radarme di- vidiren lässt. Gewöhnlich erhält ein Rad so viele Arme, als dasselbe in einer Lage Felgen hat, und man weicht wegen der bessern Eintheilung der Stösse und Schaufeln oder Kämme nicht gerne von dieser Regel ab. Die Grösse der Räder hängt auch noch von ihrer Theilung oder von der Ent- fernung eines Zahnes oder Kammes von dem andern ab. Es ist aus der Erfahrung be- kannt und auch leicht einzusehen, dass Räder von gleichem Durchmesser einen sanftern, gleichförmigern und leichtern Gang haben, wenn ihre Theilung kleiner, demnach die Anzahl der Kämme grösser ist. Wird jedoch die Theilung zu klein und dadurch die Käm- me oder Stöcke zu schwach, so besitzt das Rad nicht mehr dieselbe Festigkeit oder Kraft, welche bei stärkern Kämmen oder Stöcken vorhanden ist. Nach Neumann §. 66 soll man die Theilung des hölzernen Räderwerkes bei Mühlen mit Vorgelege, die beständig vollauf Wasser haben, wenn alles stark angelegt wird, mit 4¼ bis 5 Zoll annehmen; bei Mühlen hingegen, wo oft Wassermangel eintritt, und wo man mit Rücksicht auf diesen so schwach und leicht als möglich baut, wird die Theilung mit 3¾ bis 4¾ Zoll gemacht. Diess ist indessen durchaus nur von einfacher Verkämmung und schmalen Kämmen zu verstehen; bei doppelter Verkämmung und breiten Kämmen solle die Thei- lung noch ½ Zoll kleiner werden, so dass die kleinste nur 3¼ Zoll beträgt. Räder, die besondern Stössen ausgesetzt sind, wie z. B. bei Windmühlen, erhalten eine weit stär- kere Theilung und zwar 5½ bis 6 Zoll, welche jedoch bei Wasser-Mahl-Mühlen nicht leicht benöthigt wird. Es leuchtet inzwischen von selbst ein, dass die Stärke der Kämme oder die Grösse der Theilung von dem vorhandenen Widerstande oder der Arbeit bedingt wird, die in einer bestimmten Zeit verrichtet werden soll. Eine Mühle, worauf in einem Tage mehr gemahlen, demnach auch die Steine grösser gemacht werden müssen, erfordert offenbar bei gleichen Verhältnissen der Halbmesser eine grössere Theilung, als eine andere, auf welcher weniger gemahlen wird. §. 17. Hat man nach der vorstehenden Anleitung die Grösse des Räderwerkes, Zahl der Felgen und die Theilung bestimmt, so kann nun zum Baue der Räder geschritten werden. Man legt eine glatt gehobelte Pfoste oder ein Bret auf den Radestuhl, nach- dem man zuvor daselbst die Docken Fig. 1 weggenommen hat und befestigt sie mit- telst zweier hölzerner, in Fig. 3 dargestellter Klammern durch eingeschobene Keile. Hierauf wird der Radezirkel genau nach dem Durchmesser des Rades gestellt, und die Fig. 1. Tab. 70.

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Zitationshilfe: Gerstner, Franz Joseph von: Handbuch der Mechanik. Bd. 3: Beschreibung und Berechnung grösserer Maschinenanlagen. Wien, 1834, S. 21. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/gerstner_mechanik03_1834/57>, abgerufen am 29.04.2024.