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Die Grenzboten. Jg. 4, 1845, I. Semester.

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Nach der Julirevolution hatte er einen Antrag auf Reform der 300
Jahre alten Verfassung Bremens gestellt. Wegen eines 1835 im
Kometen abgedruckten Artikels, der bremische Zustande behandelte,
wurde er durch die Machtvollkommenheit des Präsidenten von den
Bürgcrconventcn ausgeschlossen. Dem Senate ist es gestattet, über
Vcrwaltungsgegcnstände mit Leuten aus der Gemeinheit, den Kauf¬
leuten und Zünften "Rücksprache zu nehmen." Diese "Bürger-
convente," zu denen der Senat nach Belieben aus der Bürgerschaft
beruft, haben sich im Laufe der Zeit, statt der "ganzen Bürgerschaft,"
statt der "ganzen Gemeinde/' die gesetzgebende Gewalt angemaßt. Eine
von einem solchen Bürgerconventc am 2. April 1841 beschlossene
Verordnung über die Wehrpflicht hatte eine ungemeine Aufregung
unter der Bürgerschaft hervorgerufen. Man betrachtete diese Verord¬
nung als eine ungesetzliche, weil nicht alle Bürger, die ganze
Gemeinheit, zugezogen, da die zu den Conventen berufenen Bürger
nicht die Vertreter der Bürger seien. Fast fünftausend Bürger hatten
gegen die Ausführung protestirt. Der Vollzug dieser Verordnung
veranlaßte am 19. und 20. April einen Straßentumult. Rösing, der
ebenfalls einen Protest eingereicht, wurde am 22. April auf der
Straße verhaftet, als der Beförderung jenes Tumultes verdächtig,
da man, wie es in den EntscheidungSgründcn heißt, "sich zu dem
Inculpaten eines solchen Benehmens wohl versehen konnte. Als ein,
gelinde ausgedrückt, ercentrischer Kopf war er überall bekannt,
vielfach war er als Autor in hiesigen und fremden Blättern auf¬
getreten, stets in einem der bestehenden Ordnung feindlichen Geiste;
bald unter seinem eignen Namen, bald anonym, hatte er stets die
hiesigen Verhältnisse angegriffen, seine Unzufriedenheit damit nicht auf
die mildeste Weise zu erkennen gegeben und es endlich so arg gemacht,
daß er wegen eines im Kometen eingerückten, kein Verhältniß mehr
schonenden Artikels von der Theilnahme an den Vürgerconvcnten
förmlich ausgeschlossen werden mußte, ein hier ebenso unerhörtes,
als den Inculpaten tief verletzendes Verfahren. (Unerhörtin den
Annalen Bremens und tief verletzend war also das Verfahren
gegen Rösing!) Seine gänzliche Verkennung der seiner Obrigkeit
gebührenden Autorität und deö schuldigen Gehorsams legte er aber
auch auf sonstige Weise genugsam an den Tag; so wurde er im
Jahre 1834 wegen gröblicher Beleidigung der Censurbehörde zu einer


Nach der Julirevolution hatte er einen Antrag auf Reform der 300
Jahre alten Verfassung Bremens gestellt. Wegen eines 1835 im
Kometen abgedruckten Artikels, der bremische Zustande behandelte,
wurde er durch die Machtvollkommenheit des Präsidenten von den
Bürgcrconventcn ausgeschlossen. Dem Senate ist es gestattet, über
Vcrwaltungsgegcnstände mit Leuten aus der Gemeinheit, den Kauf¬
leuten und Zünften „Rücksprache zu nehmen." Diese „Bürger-
convente," zu denen der Senat nach Belieben aus der Bürgerschaft
beruft, haben sich im Laufe der Zeit, statt der „ganzen Bürgerschaft,"
statt der „ganzen Gemeinde/' die gesetzgebende Gewalt angemaßt. Eine
von einem solchen Bürgerconventc am 2. April 1841 beschlossene
Verordnung über die Wehrpflicht hatte eine ungemeine Aufregung
unter der Bürgerschaft hervorgerufen. Man betrachtete diese Verord¬
nung als eine ungesetzliche, weil nicht alle Bürger, die ganze
Gemeinheit, zugezogen, da die zu den Conventen berufenen Bürger
nicht die Vertreter der Bürger seien. Fast fünftausend Bürger hatten
gegen die Ausführung protestirt. Der Vollzug dieser Verordnung
veranlaßte am 19. und 20. April einen Straßentumult. Rösing, der
ebenfalls einen Protest eingereicht, wurde am 22. April auf der
Straße verhaftet, als der Beförderung jenes Tumultes verdächtig,
da man, wie es in den EntscheidungSgründcn heißt, „sich zu dem
Inculpaten eines solchen Benehmens wohl versehen konnte. Als ein,
gelinde ausgedrückt, ercentrischer Kopf war er überall bekannt,
vielfach war er als Autor in hiesigen und fremden Blättern auf¬
getreten, stets in einem der bestehenden Ordnung feindlichen Geiste;
bald unter seinem eignen Namen, bald anonym, hatte er stets die
hiesigen Verhältnisse angegriffen, seine Unzufriedenheit damit nicht auf
die mildeste Weise zu erkennen gegeben und es endlich so arg gemacht,
daß er wegen eines im Kometen eingerückten, kein Verhältniß mehr
schonenden Artikels von der Theilnahme an den Vürgerconvcnten
förmlich ausgeschlossen werden mußte, ein hier ebenso unerhörtes,
als den Inculpaten tief verletzendes Verfahren. (Unerhörtin den
Annalen Bremens und tief verletzend war also das Verfahren
gegen Rösing!) Seine gänzliche Verkennung der seiner Obrigkeit
gebührenden Autorität und deö schuldigen Gehorsams legte er aber
auch auf sonstige Weise genugsam an den Tag; so wurde er im
Jahre 1834 wegen gröblicher Beleidigung der Censurbehörde zu einer


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 4, 1845, I. Semester, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341548_269416/500>, abgerufen am 18.05.2024.