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Die Grenzboten. Jg. 5, 1846, I. Semester. II. Band.

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Kirche sei, darüber erklärt sich Schelling folgendermaßen: "Mit Aufstel¬
lung der Lehren, durch die der Protestantismus sich von der bestehenden
Kirche schied, war seine Mission noch nicht vollendet. Er suchte mit ih¬
nen, die wohl der Grund, aber nicht der Zweck der Trennung sein konn¬
ten, die unsichtbare Kirche, an deren Stelle, sie verdrängend, die
äußere und sichtbare sich gi'setzt hatte. .Der Protestantismus hat
das un-r et citttiolica für die eeclvsi" mois>>ius festgehalten. Er suchte
die wahre Kirche; die Allgemeinheit als blos äußere würde immer
nur eine zufällige und daher nicht die wahre sein können." Sich
mit dem bestehenden Zustande vermittelnd, sagt er: "wir dürfen zu der
Gesinnung unserer Fürsten und am gewissesten zu der des mächtigsten
unter ihnen vertrauen, daß sie die ihnen gewordene Macht als ein hei¬
liges Vermächtnis) ansehen und sie nicht aus den Händen lassen, so lange
das Ziel unerreicht ist." Es soll sich also, nach Schelling, der Prote¬
stantismus unter der fürstlichen Bevormundung zur vollkommensten Frei¬
heit entwickeln können. Ueber das Verhältniß zwischen Staat und Kirche
wird gesagt: "So lange die Kirche nur im Werden ist, kann auch die
Verfassung nur eine vorläufige, einstweilige sein und anders haben
die Reformatoren es selbst nicht gemeint mit den Einrichtungen, die sie
im Drang der Umstände ihrer Kirche gaben. Nicht die Kirche, sondern
nur eine Kirche und daher in unvermeidlichen Kämpfen mehr und mehr,
selbst als bloße Partei angesehen, war sie in der Lage, wo nur das Da¬
zwischentreten einer unbetheiligten, wenn nicht über, doch außer den Par¬
teien stehenden Macht, das Aeußerste verhindern konnte. Dem Fürsten
wurde die oberste Aufsicht über eine Kirche belassen, welche außer dem
Gegensatz, den sie in der römischen außer sich gelassen hatte, in ihr selbst
auftauchende, bei Weitem drohendere zu erwarten hatte, Gegensätze, die
sie weder wie die äußere Kirche mit eiserner Faust unterdrücken, noch mit
der Macht einer vollkommenen, auseinander weichende Meinungen zu be¬
herrschen vermögenden Erkenntniß niederhalten konnte." Ferner: "Der
Staat hat Recht, die Kirche unter sich zu halten und demgemäß zu be¬
handeln, die sich nur in der Abschließung vom allgemeinen Bewußtsein
und in Widerspruch mit demselben behauptet. Oder wäre dem Staate
zuzumuthen, daß er eigenmächtigen und unbefugten Abänderungen der
bestehenden Ordnung oder -- (denkt man hier nicht an die Lichtfreunde?)
-- Aufreizungen, die kein andere Absicht haben können, als die wichtigsten
und innerlichsten Fragen zur Entscheidung durch die Zahl und die Menge
zu bringen, nicht mit aller ihm zustehenden Kraft entgegentrete? Zuzu¬
muthen, daß er die von frommen Vorfahren in der Absicht, gewisse
Wahrheiten, die ihnen heilbringende und seligmachende waren, nicht un¬
tergehen zu lassen und auch für die nachkommenden Geschlechter zu erhal¬
ten, mit der Ankündigung derselben Ehren, Vortheile und Einkünfte den¬
jenigen zuwende, welche die erlangte Stellung benutzen würden, eben diese
Wahrheiten zu untergraben oder ihnen öffentlich den Krieg zu erklaren?
Zuzumuthen, dem Werk der Zerstörung gleichgiltig zuzusehen und die
Kirche im wilden Zusammenstoß der Meinungen sich vollends aufreiben
zu lassen? Nicht der Staat kann die Kirche frei machen, sie selbst muß


Kirche sei, darüber erklärt sich Schelling folgendermaßen: „Mit Aufstel¬
lung der Lehren, durch die der Protestantismus sich von der bestehenden
Kirche schied, war seine Mission noch nicht vollendet. Er suchte mit ih¬
nen, die wohl der Grund, aber nicht der Zweck der Trennung sein konn¬
ten, die unsichtbare Kirche, an deren Stelle, sie verdrängend, die
äußere und sichtbare sich gi'setzt hatte. .Der Protestantismus hat
das un-r et citttiolica für die eeclvsi» mois>>ius festgehalten. Er suchte
die wahre Kirche; die Allgemeinheit als blos äußere würde immer
nur eine zufällige und daher nicht die wahre sein können." Sich
mit dem bestehenden Zustande vermittelnd, sagt er: „wir dürfen zu der
Gesinnung unserer Fürsten und am gewissesten zu der des mächtigsten
unter ihnen vertrauen, daß sie die ihnen gewordene Macht als ein hei¬
liges Vermächtnis) ansehen und sie nicht aus den Händen lassen, so lange
das Ziel unerreicht ist." Es soll sich also, nach Schelling, der Prote¬
stantismus unter der fürstlichen Bevormundung zur vollkommensten Frei¬
heit entwickeln können. Ueber das Verhältniß zwischen Staat und Kirche
wird gesagt: „So lange die Kirche nur im Werden ist, kann auch die
Verfassung nur eine vorläufige, einstweilige sein und anders haben
die Reformatoren es selbst nicht gemeint mit den Einrichtungen, die sie
im Drang der Umstände ihrer Kirche gaben. Nicht die Kirche, sondern
nur eine Kirche und daher in unvermeidlichen Kämpfen mehr und mehr,
selbst als bloße Partei angesehen, war sie in der Lage, wo nur das Da¬
zwischentreten einer unbetheiligten, wenn nicht über, doch außer den Par¬
teien stehenden Macht, das Aeußerste verhindern konnte. Dem Fürsten
wurde die oberste Aufsicht über eine Kirche belassen, welche außer dem
Gegensatz, den sie in der römischen außer sich gelassen hatte, in ihr selbst
auftauchende, bei Weitem drohendere zu erwarten hatte, Gegensätze, die
sie weder wie die äußere Kirche mit eiserner Faust unterdrücken, noch mit
der Macht einer vollkommenen, auseinander weichende Meinungen zu be¬
herrschen vermögenden Erkenntniß niederhalten konnte." Ferner: „Der
Staat hat Recht, die Kirche unter sich zu halten und demgemäß zu be¬
handeln, die sich nur in der Abschließung vom allgemeinen Bewußtsein
und in Widerspruch mit demselben behauptet. Oder wäre dem Staate
zuzumuthen, daß er eigenmächtigen und unbefugten Abänderungen der
bestehenden Ordnung oder — (denkt man hier nicht an die Lichtfreunde?)
— Aufreizungen, die kein andere Absicht haben können, als die wichtigsten
und innerlichsten Fragen zur Entscheidung durch die Zahl und die Menge
zu bringen, nicht mit aller ihm zustehenden Kraft entgegentrete? Zuzu¬
muthen, daß er die von frommen Vorfahren in der Absicht, gewisse
Wahrheiten, die ihnen heilbringende und seligmachende waren, nicht un¬
tergehen zu lassen und auch für die nachkommenden Geschlechter zu erhal¬
ten, mit der Ankündigung derselben Ehren, Vortheile und Einkünfte den¬
jenigen zuwende, welche die erlangte Stellung benutzen würden, eben diese
Wahrheiten zu untergraben oder ihnen öffentlich den Krieg zu erklaren?
Zuzumuthen, dem Werk der Zerstörung gleichgiltig zuzusehen und die
Kirche im wilden Zusammenstoß der Meinungen sich vollends aufreiben
zu lassen? Nicht der Staat kann die Kirche frei machen, sie selbst muß


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[0544] Kirche sei, darüber erklärt sich Schelling folgendermaßen: „Mit Aufstel¬ lung der Lehren, durch die der Protestantismus sich von der bestehenden Kirche schied, war seine Mission noch nicht vollendet. Er suchte mit ih¬ nen, die wohl der Grund, aber nicht der Zweck der Trennung sein konn¬ ten, die unsichtbare Kirche, an deren Stelle, sie verdrängend, die äußere und sichtbare sich gi'setzt hatte. .Der Protestantismus hat das un-r et citttiolica für die eeclvsi» mois>>ius festgehalten. Er suchte die wahre Kirche; die Allgemeinheit als blos äußere würde immer nur eine zufällige und daher nicht die wahre sein können." Sich mit dem bestehenden Zustande vermittelnd, sagt er: „wir dürfen zu der Gesinnung unserer Fürsten und am gewissesten zu der des mächtigsten unter ihnen vertrauen, daß sie die ihnen gewordene Macht als ein hei¬ liges Vermächtnis) ansehen und sie nicht aus den Händen lassen, so lange das Ziel unerreicht ist." Es soll sich also, nach Schelling, der Prote¬ stantismus unter der fürstlichen Bevormundung zur vollkommensten Frei¬ heit entwickeln können. Ueber das Verhältniß zwischen Staat und Kirche wird gesagt: „So lange die Kirche nur im Werden ist, kann auch die Verfassung nur eine vorläufige, einstweilige sein und anders haben die Reformatoren es selbst nicht gemeint mit den Einrichtungen, die sie im Drang der Umstände ihrer Kirche gaben. Nicht die Kirche, sondern nur eine Kirche und daher in unvermeidlichen Kämpfen mehr und mehr, selbst als bloße Partei angesehen, war sie in der Lage, wo nur das Da¬ zwischentreten einer unbetheiligten, wenn nicht über, doch außer den Par¬ teien stehenden Macht, das Aeußerste verhindern konnte. Dem Fürsten wurde die oberste Aufsicht über eine Kirche belassen, welche außer dem Gegensatz, den sie in der römischen außer sich gelassen hatte, in ihr selbst auftauchende, bei Weitem drohendere zu erwarten hatte, Gegensätze, die sie weder wie die äußere Kirche mit eiserner Faust unterdrücken, noch mit der Macht einer vollkommenen, auseinander weichende Meinungen zu be¬ herrschen vermögenden Erkenntniß niederhalten konnte." Ferner: „Der Staat hat Recht, die Kirche unter sich zu halten und demgemäß zu be¬ handeln, die sich nur in der Abschließung vom allgemeinen Bewußtsein und in Widerspruch mit demselben behauptet. Oder wäre dem Staate zuzumuthen, daß er eigenmächtigen und unbefugten Abänderungen der bestehenden Ordnung oder — (denkt man hier nicht an die Lichtfreunde?) — Aufreizungen, die kein andere Absicht haben können, als die wichtigsten und innerlichsten Fragen zur Entscheidung durch die Zahl und die Menge zu bringen, nicht mit aller ihm zustehenden Kraft entgegentrete? Zuzu¬ muthen, daß er die von frommen Vorfahren in der Absicht, gewisse Wahrheiten, die ihnen heilbringende und seligmachende waren, nicht un¬ tergehen zu lassen und auch für die nachkommenden Geschlechter zu erhal¬ ten, mit der Ankündigung derselben Ehren, Vortheile und Einkünfte den¬ jenigen zuwende, welche die erlangte Stellung benutzen würden, eben diese Wahrheiten zu untergraben oder ihnen öffentlich den Krieg zu erklaren? Zuzumuthen, dem Werk der Zerstörung gleichgiltig zuzusehen und die Kirche im wilden Zusammenstoß der Meinungen sich vollends aufreiben zu lassen? Nicht der Staat kann die Kirche frei machen, sie selbst muß

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 5, 1846, I. Semester. II. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341550_365120/544>, abgerufen am 04.05.2024.